KZ-Tattoo

Verurteilter Neonazi in Haft

NPD-Funktionär Marcel Zech sitzt achtmonatige Freiheitsstrafe ab

 27.06.2017 11:46 Uhr

Marcel Zech im November 2016 zu Beginn des Berufungsprozesses Foto: dpa

NPD-Funktionär Marcel Zech sitzt achtmonatige Freiheitsstrafe ab

 27.06.2017 11:46 Uhr

Der wegen seines öffentlich gezeigten KZ-Tattoos verurteilte Brandenburger Neonazi Marcel Zech sitzt im Gefängnis. Der NPD-Funktionär, der für die rechtsextreme Partei unter anderem in den Kreistag Barnim gewählt wurde, habe seine achtmonatige Haftstrafe inzwischen angetreten, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Winfried Lehmann der Nachrichtenagentur epd am Dienstag in Neuruppin.

Das brandenburgische Oberlandesgericht hatte das Urteil des Landgerichts Neuruppin im April bestätigt und den Revisionsantrag von Zech als offensichtlich unbegründet verworfen.

Auschwitz Zech hatte im November 2015 in einem Schwimmbad in Oranienburg die Tätowierung der Silhouette des Vernichtungslagers Auschwitz und des Schriftzugs »Jedem das Seine« vom Eingang des Konzentrationslagers Buchenwald öffentlich gezeigt.

Das Personal war zunächst nicht dagegen eingeschritten. Ein Besucher des Schwimmbades hatte das Tattoo im unteren Rückenbereich des Neonazis fotografiert, das Bild über die sozialen Netzwerke verbreitet und den Vorfall so bekannt gemacht.

Das Amtsgericht Oranienburg hatte Zech wegen Volksverhetzung im Dezember 2015 in einem beschleunigten Verfahren zu sechs Monaten Haft verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Die Berufungsinstanz in Neuruppin hatte das Urteil im November 2016 verschärft und eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen.

Urteilsbegründung Der vorsitzende Richter Jörn Kalbow hatte zur Urteilsbegründung in Neuruppin gesagt, es bestehe kein Zweifel daran, was der Angeklagte mit seinen Tätowierungen zum Ausdruck bringen wolle.

Die Haftstrafe könne trotz einer »schwach positiven Sozialprognose« nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, weil auch mögliche Nachahmereffekte für potenzielle weitere Täter berücksichtigt werden müssten. Eine Bewährungsstrafe könnte zudem in der Bevölkerung als mögliches »Zurückweichen vor dem Rechtsradikalismus« verstanden werden. epd

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