Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Der verurteilte Oskar Gröning (l.) mit seinem Anwalt Hans Holtermann Foto: dpa

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss trotz seines hohen Alters von 96 Jahren ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde wegen nicht gewährtem Haftaufschub abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Weder das hohe Alter des wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilten Mannes noch sein Gesundheitszustand reichten aus, um vom Strafvollzug abzusehen. (AZ: 2 BvR 2772/17)

Wann die Ladung zum Haftantritt erfolge, werde derzeit noch geprüft, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, auf Anfrage der Nachrichtenagentur epd.

Grönings Anwalt Hans Holtermann hatte Mitte Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt hatten.

Auschwitz Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in dem Vernichtungslager zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig.

Holtermann hatte in seiner Beschwerde auf die vom Grundgesetz garantierte Verhältnismäßigkeit gepocht. Demnach müsse grundsätzlich auch ein wegen schwerer Schuld Verurteilter eine realistische Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen. Außerdem drohe Gröning aufgrund seines Gesundheitszustandes Lebensgefahr. Werde er aus seinem sozialen Netz »herausgerissen« und »durch die Inhaftierung die bislang erfahrene Wertschätzung« verlieren, drohten Depressionen und eine Verschlechterung seines körperlichen und geistigen Zustandes.

Doch die dritte Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte die Verfassungsbeschwerde als »unbegründet« ab. Der Beschwerdeführer werde nicht in seinen Grundrechten verletzt. Aufgrund der vorliegenden Gutachten seien die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ohne weiteres in der Lage, den Gesundheitszustand Grönings einzuordnen und zwischen der Pflicht des Staates zum Strafvollzug und den Grundrechten Grönings abzuwägen.

Strafvollzug Außerdem stehe in der Justizvollzugsanstalt Uelzen eine hauptamtliche Ärztin und ausgebildetes Sanitätspersonal zur Verfügung. Sollte sich der Gesundheitszustand in der Haft verschlechtern, sei es möglich, den Strafvollzug zu unterbrechen, argumentierten die Richter.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord.

Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen als Mitarbeiter der Devisenabteilung im Lager die grausamen und heimtückischen Morde gefördert, heißt es in dem Urteil. Von den rund 425.000 ungarischen Juden, die zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 nach Auschwitz verschleppt wurden, kamen mindestens 300.000 in den Gaskammern ums Leben. epd

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-115.html

Sachsen-Anhalt

Polizeirabbiner vor der Wahl: Erstarken der AfD bereitet Sorgen         

Mehr Begegnung zwischen Juden und Nicht-Juden - das wünschen sich Deutschlands Polizeirabbiner. Sie bilden Polizeianwärter hierzulande fort und vermitteln jüdische Kultur. Seit fünf Jahren gibt es sie

von Nina Schmedding  13.08.2026

Hamburg

Haftbefehl gegen AfD-Politiker wegen offener Böhmermann-Kosten

Maximilian Krah bezeichnete den Satiriker als »einen Widerling« und erklärte, er zahle deshalb »nur widerwillig«

 13.08.2026

Hamburg

Gericht erklärt Kritik an Claim für zulässig: Journalist darf NGO »unsaubere« Zahlen vorwerfen

Der Investigativjournalist Sascha Adamek darf der Organisation vorwerfen, bei der Erfassung antimuslimischer Vorfälle mit »unsauber« erhobenen Zahlen gearbeitet zu haben. Die Hintergründe

 13.08.2026

Meinung

AfD als Sicherheitsrisiko

Es ist die Pflicht jedes Einzelnen, unsere Verfassung zu verteidigen und ein Überprüfungsverfahren anzustrengen. Verbieten kann nur unser freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat

von Roderich Kiesewetter  13.08.2026

Los Angeles

Nick Reiner wegen Mordes an seinen Eltern angeklagt

Das Motiv für die Ermordung des bekannten Hollywood-Regisseurs Rob Reiner und dessen Frau Michele bleibt unklar. Welche Strafe kommt bei einer Verurteilung infrage?

 13.08.2026

Washington D.C.

Medien: CIA zweifelte an iranischer Bedrohung für Trump

Trump wechselt auf dem Heimweg vom Nato-Gipfel versteckt in einem Catering-Container den Flieger. Der einem Politthriller gleichende Vorgang schlägt international Wellen. Nun gibt es neue Informationen

 13.08.2026

Nahost

Geplante Gebühr für Straße von Hormus: Iran verweist auf Umweltschäden

Für den Iran ein Muss, für die USA ein rotes Tuch: Das Mullah-regime will für die Passage der Straße von Hormus künftig eine Gebühr erheben. Zur Begründung führt es auch Umweltschäden an

 13.08.2026

Rom

»Jagd auf Juden«: Jüdische Organisationen verurteilen Doppel-Angriff auf Tourist mit Kippa

Einer von mehreren mutmaßlichen Tätern ist gefasst. Jüdische Organisationen in Italien zeigen Solidarität mit dem Opfer

 13.08.2026

Offener Brief

Lieber Heinz Rudolf Kunze, ...

Malca Goldstein-Wolf schreibt dem Sänger Heinz Rudolf Kunze einen Offenen Brief, denn was sie von ihm im Fernsehen hörte, machte sie fassungslos

von Malca Goldstein-Wolf  12.08.2026