Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Der verurteilte Oskar Gröning (l.) mit seinem Anwalt Hans Holtermann Foto: dpa

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss trotz seines hohen Alters von 96 Jahren ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde wegen nicht gewährtem Haftaufschub abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Weder das hohe Alter des wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilten Mannes noch sein Gesundheitszustand reichten aus, um vom Strafvollzug abzusehen. (AZ: 2 BvR 2772/17)

Wann die Ladung zum Haftantritt erfolge, werde derzeit noch geprüft, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, auf Anfrage der Nachrichtenagentur epd.

Grönings Anwalt Hans Holtermann hatte Mitte Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt hatten.

Auschwitz Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in dem Vernichtungslager zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig.

Holtermann hatte in seiner Beschwerde auf die vom Grundgesetz garantierte Verhältnismäßigkeit gepocht. Demnach müsse grundsätzlich auch ein wegen schwerer Schuld Verurteilter eine realistische Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen. Außerdem drohe Gröning aufgrund seines Gesundheitszustandes Lebensgefahr. Werde er aus seinem sozialen Netz »herausgerissen« und »durch die Inhaftierung die bislang erfahrene Wertschätzung« verlieren, drohten Depressionen und eine Verschlechterung seines körperlichen und geistigen Zustandes.

Doch die dritte Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte die Verfassungsbeschwerde als »unbegründet« ab. Der Beschwerdeführer werde nicht in seinen Grundrechten verletzt. Aufgrund der vorliegenden Gutachten seien die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ohne weiteres in der Lage, den Gesundheitszustand Grönings einzuordnen und zwischen der Pflicht des Staates zum Strafvollzug und den Grundrechten Grönings abzuwägen.

Strafvollzug Außerdem stehe in der Justizvollzugsanstalt Uelzen eine hauptamtliche Ärztin und ausgebildetes Sanitätspersonal zur Verfügung. Sollte sich der Gesundheitszustand in der Haft verschlechtern, sei es möglich, den Strafvollzug zu unterbrechen, argumentierten die Richter.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord.

Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen als Mitarbeiter der Devisenabteilung im Lager die grausamen und heimtückischen Morde gefördert, heißt es in dem Urteil. Von den rund 425.000 ungarischen Juden, die zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 nach Auschwitz verschleppt wurden, kamen mindestens 300.000 in den Gaskammern ums Leben. epd

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-115.html

Brandenburg

Brandanschlag: Jüdische Gemeinden stellen sich hinter Büttner

Im Fall des Brandanschlags auf das Anwesen des brandenburgischen Antisemitismusbeauftragten gibt es viele offene Fragen. Die örtliche jüdische Gemeinde solidarisiert Sicherheit mit Andreas Büttner

 15.05.2026

Belgien

Uni-Rektorin: »Haben bereits viele Partnerschaften verloren«

Die Besetzer verlangen einen vollständigen Boykott Israels und wollen weitermachen - obwohl die Uni-Leitung ihnen nun erneut entgegenkam

von Michael Thaidigsmann  15.05.2026

USA

Gericht setzt Sanktionen gegen Francesca Albanese aus

Ein Richter in Washington hat Sanktionen der Trump-Regierung gegen die UN-Berichterstatterin vorerst gestoppt. Die USA werfen ihr Voreingenommenheit und Antisemitismus vor

 15.05.2026

London

König Charles besucht Opfer der Messerattacken in Golders Green

Der Monarch spricht auch mit dem 76-jährigen Norman Shine, der im April bei einer antisemitisch motivierten Mersserattacke an einer Bushaltestelle am Hals verletzt worden war

 15.05.2026

Würzburg

Schuster sieht Gleichgültigkeit bei Judenhass - Zivilcourage gefragt

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, warnt vor einem Wegsehen bei Antisemitismus in Deutschland. Und gibt konkrete Tipps, wie man auf judenfeindliche Sprüche reagieren sollte

 15.05.2026

Peking

Trump erhöht Druck auf Iran

»Ich werde nicht mehr besonders lange geduldig sein«, sagt der amerikanische Präsident

 15.05.2026

Spanien

FC Barcelona distanziert sich von Jungstar Yamal – Entschuldigung an israelische Fans

»Wir möchten betonen, dass der betreffende Moment im Vorfeld von keiner mit dem FC Barcelona verbundenen Partei geplant war«, schreibt der Verein auf Hebräisch

 15.05.2026

Bern

Mengele-Akten endlich öffentlich

Der Schweizer Nachrichtendienst blockierte den Zugang zu diesen Unterlagen jahrzehntelang. Nun wird diese Sperre aufgehoben

von Nicole Dreyfus  14.05.2026

Mittelmeer

Gaza-Hilfsflotte sticht von Türkei aus erneut in See

Israel wirft einigen Aktivisten Verbindungen mit der islamistischen Terrororganisation Hamas im Gazastreifen vor

 14.05.2026