Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Der verurteilte Oskar Gröning (l.) mit seinem Anwalt Hans Holtermann Foto: dpa

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss trotz seines hohen Alters von 96 Jahren ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde wegen nicht gewährtem Haftaufschub abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Weder das hohe Alter des wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilten Mannes noch sein Gesundheitszustand reichten aus, um vom Strafvollzug abzusehen. (AZ: 2 BvR 2772/17)

Wann die Ladung zum Haftantritt erfolge, werde derzeit noch geprüft, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, auf Anfrage der Nachrichtenagentur epd.

Grönings Anwalt Hans Holtermann hatte Mitte Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt hatten.

Auschwitz Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in dem Vernichtungslager zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig.

Holtermann hatte in seiner Beschwerde auf die vom Grundgesetz garantierte Verhältnismäßigkeit gepocht. Demnach müsse grundsätzlich auch ein wegen schwerer Schuld Verurteilter eine realistische Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen. Außerdem drohe Gröning aufgrund seines Gesundheitszustandes Lebensgefahr. Werde er aus seinem sozialen Netz »herausgerissen« und »durch die Inhaftierung die bislang erfahrene Wertschätzung« verlieren, drohten Depressionen und eine Verschlechterung seines körperlichen und geistigen Zustandes.

Doch die dritte Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte die Verfassungsbeschwerde als »unbegründet« ab. Der Beschwerdeführer werde nicht in seinen Grundrechten verletzt. Aufgrund der vorliegenden Gutachten seien die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ohne weiteres in der Lage, den Gesundheitszustand Grönings einzuordnen und zwischen der Pflicht des Staates zum Strafvollzug und den Grundrechten Grönings abzuwägen.

Strafvollzug Außerdem stehe in der Justizvollzugsanstalt Uelzen eine hauptamtliche Ärztin und ausgebildetes Sanitätspersonal zur Verfügung. Sollte sich der Gesundheitszustand in der Haft verschlechtern, sei es möglich, den Strafvollzug zu unterbrechen, argumentierten die Richter.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord.

Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen als Mitarbeiter der Devisenabteilung im Lager die grausamen und heimtückischen Morde gefördert, heißt es in dem Urteil. Von den rund 425.000 ungarischen Juden, die zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 nach Auschwitz verschleppt wurden, kamen mindestens 300.000 in den Gaskammern ums Leben. epd

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-115.html

Meinung

Wie Höcke die AfD zur Abrissbirne der Demokratie machen will

Die jüngsten Aussagen des Thüringer AfD-Chefs zeigen einmal mehr, wes Geistes Kind Björn Höcke ist und was er mit Deutschland vorhat: nichts Gutes

von Michael Thaidigsmann  18.06.2026

Wirtschaft

Weiter wenig Schiffsverkehr durch Straße von Hormus

Vor dem Krieg passierten täglich Hunderte Schiffe die Meerenge. Dann kam der Verkehr weitgehend zum Erliegen, weil der Iran Reedern drohte. Kommt nach der Einigung mit den USA ein Aufschwung?

 18.06.2026

Interview

»Die Anständigen sind zu leise«

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) über Antisemitismus, wachsende Zustimmung zur AfD und die Rolle sozialer Medien

von Michael Thaidigsmann  18.06.2026

Diplomatie

Israel bricht Beziehungen zu EU-Außenbeauftragter Kallas ab

Außenminister Gideon Sa’ar will mit Kaja Kallas so lange nicht mehr reden, bis sie sich für ihren angeblichen Vorwurf, Israel praktiziere Apartheid, entschuldigt

von Michael Thaidigsmann  18.06.2026

Bremen

Acht Meter breite Parolen an Schulen gesprüht

Unbekannte haben zwei Schulzentren im Bremer Stadtteil Walle mit großflächigen Farbschmierereien beschädigt. Sie schrieben unter anderem »FCK ISRAEL« und »Free Palestine«

 18.06.2026

Rias-Antisemitismusbericht

Bitterer Alltag

Manchmal sind es Gesten, manchmal Pöbeleien, manchmal übelste Drohungen und Gewalt: Jüdinnen und Juden erleben in Deutschland täglich Feindseligkeit. Was tut die Gesellschaft?

von Verena Schmitt-Roschmann  18.06.2026

G7-Gipfel

Trump unterzeichnet Rahmenabkommen zwischen USA und Iran in Versailles

Überraschend unterschrieb der US-Präsident Donald Trump das Abkommen mit dem Iran bereits am Mittwoch an dem historischen Ort

 18.06.2026 Aktualisiert

USA

Nach antisemitischer Bewerbung: Rechtsextreme feiern Cornell-Studenten

Der 19-jährige Austin Franco wird für ein Praktikum von einem Softwareunternehmen der Brüder Gabe und Aiden Einhorn angenommen. Doch dann schreibt er, er sei »nicht daran interessiert, für einen Juden zu arbeiten«

 18.06.2026

G7-Gipfel

Trump verteidigt Iran-Abkommen und kritisiert Israels Vorgehen

Zwar habe der jüdische Staat das Recht, sich zu verteidigen. Gleichzeitig gehe das Land nach seiner Auffassung mitunter unverhältnismäßig vor, so der amerikanische Präsident

 18.06.2026