Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Der verurteilte Oskar Gröning (l.) mit seinem Anwalt Hans Holtermann Foto: dpa

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss trotz seines hohen Alters von 96 Jahren ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde wegen nicht gewährtem Haftaufschub abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Weder das hohe Alter des wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilten Mannes noch sein Gesundheitszustand reichten aus, um vom Strafvollzug abzusehen. (AZ: 2 BvR 2772/17)

Wann die Ladung zum Haftantritt erfolge, werde derzeit noch geprüft, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, auf Anfrage der Nachrichtenagentur epd.

Grönings Anwalt Hans Holtermann hatte Mitte Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt hatten.

Auschwitz Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in dem Vernichtungslager zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig.

Holtermann hatte in seiner Beschwerde auf die vom Grundgesetz garantierte Verhältnismäßigkeit gepocht. Demnach müsse grundsätzlich auch ein wegen schwerer Schuld Verurteilter eine realistische Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen. Außerdem drohe Gröning aufgrund seines Gesundheitszustandes Lebensgefahr. Werde er aus seinem sozialen Netz »herausgerissen« und »durch die Inhaftierung die bislang erfahrene Wertschätzung« verlieren, drohten Depressionen und eine Verschlechterung seines körperlichen und geistigen Zustandes.

Doch die dritte Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte die Verfassungsbeschwerde als »unbegründet« ab. Der Beschwerdeführer werde nicht in seinen Grundrechten verletzt. Aufgrund der vorliegenden Gutachten seien die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ohne weiteres in der Lage, den Gesundheitszustand Grönings einzuordnen und zwischen der Pflicht des Staates zum Strafvollzug und den Grundrechten Grönings abzuwägen.

Strafvollzug Außerdem stehe in der Justizvollzugsanstalt Uelzen eine hauptamtliche Ärztin und ausgebildetes Sanitätspersonal zur Verfügung. Sollte sich der Gesundheitszustand in der Haft verschlechtern, sei es möglich, den Strafvollzug zu unterbrechen, argumentierten die Richter.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord.

Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen als Mitarbeiter der Devisenabteilung im Lager die grausamen und heimtückischen Morde gefördert, heißt es in dem Urteil. Von den rund 425.000 ungarischen Juden, die zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 nach Auschwitz verschleppt wurden, kamen mindestens 300.000 in den Gaskammern ums Leben. epd

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-115.html

Berlin

Zentralrat der Juden: Das Ende des Mullah-Regimes liegt in unserem nationalen Interesse

Zentralratspräsident Josef Schuster sieht in den militärischen Angriffen der USA und Israels auf den Iran die Chance, das Mullah-Regime endlich zu beenden

von Jürgen Prause  02.03.2026

Interview

»Dieses Regime darf keine Zukunft haben«

Der Grünen-Politiker Omid Nouripour über die Chancen auf einen Regimewechsel im Iran und die Maßnahmen, die Deutschland jetzt treffen sollte

von Michael Thaidigsmann  02.03.2026

Luftfahrt

Bericht: Israels Staatsflugzeug zum Berliner Flughafen gebracht

Wegen des Kriegs gegen den Iran: »Flügel Zions« parkt nun am Flughafen BER

 02.03.2026

Nahost

Katar schießt zwei iranische Kampfjets ab

Der iranische Beschuss in der Golfregion lässt nicht nach. Zum ersten Mal meldet der Golfstaat Katar nun den Abschuss zweier Kampfflugzeuge

 02.03.2026

Botschafter Ron Prosor: Das Regime in Teheran steht mit dem Rücken zur Wand

Interview

»Ich bin für die klare Haltung Deutschlands dankbar«

Israels Botschafter Ron Prosor zu deutschen Reaktionen nach den Angriffen auf den Iran, zur Sicherheitslage israelischer und jüdischer Einrichtungen sowie zu einer Nachricht zu Purim

von Detlef David Kauschke  02.03.2026

Krieg gegen Iran

Trump: »Die große Welle kommt erst noch«

Der US-Präsident hat noch umfassendere Angriffe gegen das Mullah-Regime in Teheran angekündigt und schließt auch den Einsatz von Bodentruppen nicht aus

 02.03.2026

Auswirkungen

Beauftragter Klein warnt vor Vergeltungsaktionen und Demos

Der Krieg in Nahost kann auch auf Deutschland überschwappen - in Form von Anschlägen oder antisemitischen Demonstrationen. Wie das aussehen kann, erklärt der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung

 02.03.2026

Teheran

Stimmen aus Teheran

Den dritten Tag in Folge fliegt Israels Luftwaffe Angriffe im Iran. Vielen Menschen bereitet der Krieg und die ungewisse Zukunft Sorgen

 02.03.2026

Thüringen

Geheimdienstchef: Verdeckte Operationen Irans in Deutschland möglich

Landesverfassungsschutzchef Stephan Kramer spricht von einer »anhaltend hohen Gefährdungslage«

 02.03.2026