Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Der verurteilte Oskar Gröning (l.) mit seinem Anwalt Hans Holtermann Foto: dpa

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss trotz seines hohen Alters von 96 Jahren ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde wegen nicht gewährtem Haftaufschub abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Weder das hohe Alter des wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilten Mannes noch sein Gesundheitszustand reichten aus, um vom Strafvollzug abzusehen. (AZ: 2 BvR 2772/17)

Wann die Ladung zum Haftantritt erfolge, werde derzeit noch geprüft, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, auf Anfrage der Nachrichtenagentur epd.

Grönings Anwalt Hans Holtermann hatte Mitte Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt hatten.

Auschwitz Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in dem Vernichtungslager zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig.

Holtermann hatte in seiner Beschwerde auf die vom Grundgesetz garantierte Verhältnismäßigkeit gepocht. Demnach müsse grundsätzlich auch ein wegen schwerer Schuld Verurteilter eine realistische Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen. Außerdem drohe Gröning aufgrund seines Gesundheitszustandes Lebensgefahr. Werde er aus seinem sozialen Netz »herausgerissen« und »durch die Inhaftierung die bislang erfahrene Wertschätzung« verlieren, drohten Depressionen und eine Verschlechterung seines körperlichen und geistigen Zustandes.

Doch die dritte Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte die Verfassungsbeschwerde als »unbegründet« ab. Der Beschwerdeführer werde nicht in seinen Grundrechten verletzt. Aufgrund der vorliegenden Gutachten seien die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ohne weiteres in der Lage, den Gesundheitszustand Grönings einzuordnen und zwischen der Pflicht des Staates zum Strafvollzug und den Grundrechten Grönings abzuwägen.

Strafvollzug Außerdem stehe in der Justizvollzugsanstalt Uelzen eine hauptamtliche Ärztin und ausgebildetes Sanitätspersonal zur Verfügung. Sollte sich der Gesundheitszustand in der Haft verschlechtern, sei es möglich, den Strafvollzug zu unterbrechen, argumentierten die Richter.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord.

Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen als Mitarbeiter der Devisenabteilung im Lager die grausamen und heimtückischen Morde gefördert, heißt es in dem Urteil. Von den rund 425.000 ungarischen Juden, die zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 nach Auschwitz verschleppt wurden, kamen mindestens 300.000 in den Gaskammern ums Leben. epd

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-115.html

Medien

Springer-Chef Döpfner nimmt »Politico«-Redaktion in die Pflicht

Niemand sollte für Axel Springer arbeiten, wenn er Israels Existenzrecht anzweifelt, stellt Mathias Döpfner nach Kritik aus der »Politico«-Redaktion klar

 29.04.2026 Aktualisiert

Terrorismus

Irans neue Front

Die Auftraggeber der aktuellen Anschlagsserie auf jüdische und amerikanische Einrichtungen in Europa sitzen offenbar in Teheran

von Michael Thaidigsman  29.04.2026

Debatte

Verfassungsschutz-Chef: Nicht jede radikale Kunst ist extremistisch

Seit dem Ausschluss dreier Buchläden für den Buchhandlungspreis wird über die Rolle des Verfassungsschutzes in der Kultur diskutiert. Der Thüringer Verfassungsschützer Kramer sieht den Schutz der Kunstfreiheit als Aufgabe

 29.04.2026

Debatte

Prien: Zu viele Mittel sind in die Förderung von linken Projekten geflossen

Mit ihrer Ankündigung, das Programm »Demokratie leben« zu reformieren, hat Ministerin Prien für viel Verunsicherung gesorgt. Überrascht hat sie das nicht. Ihr sei klar gewesen, damit »in ein Wespennest zu stechen«

 29.04.2026

Berlin

Jüdischer Verein meldet antisemitischen Angriff auf Mitarbeiter

Das Opfer entdeckt ein rotes Dreieck an der Klingelanlage seines Wohnhauses. Sein Klingelknopf ist ebenfalls rot markiert

 29.04.2026

Freiburg

Antisemitischer Angriff auf koscheren Food Truck

Das Fahrzeug wurde mit Farbsprays besprüht. Außerdem klebten die Täter palästinensische Terrorsymbole auf den Bus

 29.04.2026

Potsdam

Andreas Büttner erschüttert über Ermittlungsergebnis

Bei dem Anschlag am frühen Morgen des 4. Januar wurde ein Nebengebäude auf dem Grundstück des Antisemitismusbeauftragten in Templin in Brand gesetzt

 29.04.2026

Jom Haazmaut

Leipzig feiert den 78. Unabhängigkeitstag Israels

Botschafter Ron Prosor spricht von »Optimismus, Lebensfreude und Tatendrang«

von Detlef David Kauschke  29.04.2026

Berlin

Finanzsenator übernimmt Amt von Sarah Wedl-Wilson

Stefan Evers soll die Leitung der Kulturverwaltung mit übernehmen - zumindest für die nächsten fünf Monate

 29.04.2026