Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Der verurteilte Oskar Gröning (l.) mit seinem Anwalt Hans Holtermann Foto: dpa

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss trotz seines hohen Alters von 96 Jahren ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde wegen nicht gewährtem Haftaufschub abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Weder das hohe Alter des wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilten Mannes noch sein Gesundheitszustand reichten aus, um vom Strafvollzug abzusehen. (AZ: 2 BvR 2772/17)

Wann die Ladung zum Haftantritt erfolge, werde derzeit noch geprüft, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, auf Anfrage der Nachrichtenagentur epd.

Grönings Anwalt Hans Holtermann hatte Mitte Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt hatten.

Auschwitz Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in dem Vernichtungslager zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig.

Holtermann hatte in seiner Beschwerde auf die vom Grundgesetz garantierte Verhältnismäßigkeit gepocht. Demnach müsse grundsätzlich auch ein wegen schwerer Schuld Verurteilter eine realistische Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen. Außerdem drohe Gröning aufgrund seines Gesundheitszustandes Lebensgefahr. Werde er aus seinem sozialen Netz »herausgerissen« und »durch die Inhaftierung die bislang erfahrene Wertschätzung« verlieren, drohten Depressionen und eine Verschlechterung seines körperlichen und geistigen Zustandes.

Doch die dritte Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte die Verfassungsbeschwerde als »unbegründet« ab. Der Beschwerdeführer werde nicht in seinen Grundrechten verletzt. Aufgrund der vorliegenden Gutachten seien die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ohne weiteres in der Lage, den Gesundheitszustand Grönings einzuordnen und zwischen der Pflicht des Staates zum Strafvollzug und den Grundrechten Grönings abzuwägen.

Strafvollzug Außerdem stehe in der Justizvollzugsanstalt Uelzen eine hauptamtliche Ärztin und ausgebildetes Sanitätspersonal zur Verfügung. Sollte sich der Gesundheitszustand in der Haft verschlechtern, sei es möglich, den Strafvollzug zu unterbrechen, argumentierten die Richter.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord.

Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen als Mitarbeiter der Devisenabteilung im Lager die grausamen und heimtückischen Morde gefördert, heißt es in dem Urteil. Von den rund 425.000 ungarischen Juden, die zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 nach Auschwitz verschleppt wurden, kamen mindestens 300.000 in den Gaskammern ums Leben. epd

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-115.html

Potsdam

Ex-Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye ist tot

Der Journalist und Autor prägte als Gründer von »Gesicht Zeigen!« den Kampf gegen Rechtsextremismus. Nun ist seine Stimme verstummt

 04.08.2026

Dessau-Roßlau

Schulze: Ich habe eine andere Meinung zum Thema Völkermord

Auftritte des Kabarettisten Dieter Hallervorden bei CDU-Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt hatten bei den Christdemokraten teils für große Irritationen gesorgt. Der Spitzenkandidat verteidigt das Format

 04.08.2026

Washington D.C./Teheran

Trump kündigt Iran-Gespräche an – Eigene Regierungsbeamte und Teheran widersprechen Darstellung

Der Sprecher des iranischen Außenministeriums sagt, derzeit gebe es keinerlei direkte Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten. Der US-Präsident wirft den Iranern eine »Doppelzüngigkeit« vor

 04.08.2026

Spanische Nordafrika-Exklave

Wie kam es zur Ceuta-Krise?

Die Ereignisse in Ceuta werfen viele Fragen auf: Duldeten marokkanische Sicherheitskräfte den Ansturm? Welche Motive könnte es gegeben haben? Und wer profitierte von den chaotischen Szenen?

 03.08.2026

Schifffahrt

Iran und Oman planen Rundkurs in Straße von Hormus

Als Folge des Konflikts mit den USA verhandelt Teheran mit Maskat über neue Fahrrinnen im Nadelöhr des internationalen Gas- und Ölhandels. Im Gespräch ist ein neues Routenmodell

 03.08.2026

Montréal

Verdacht auf Brandanschlag: Koscheres Restaurant zerstört

Die Behörden untersuchen den Vorfall als möglichen Brandanschlag. War auch diese Tat antisemitisch motiviert?

 03.08.2026

Studie

Spaniens Migrationskrise wird online mit antisemitischen Verschwörungsmythen verknüpft

Innerhalb von zwei Tagen erreichten Beiträge, die Israel für den Flüchtlingssturm auf Ceuta verantwortlich machen, beinahe 60 Millionen Nutzer

 03.08.2026

Nahost

Trump kündigt neue Gespräche mit Iran an – Verhandlungen sollen heute beginnen

»Eine Vereinbarung steht unmittelbar bevor«, erklärt der amerikanische Präsident. Israel, das an dem zunächst geplanten Angriff auf den Iran mitwirken sollte, erfuhr von dessen Absage in sozialen Medien

 03.08.2026

Interview

»Putin ist in der Sackgasse«

Lettlands Ex-Präsident Egils Levits über Russlands Krieg, einen EU-Beitritt der Ukraine und die Debatte über die Religionsfreiheit

von Michael Thaidigsmann  02.08.2026