Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Der verurteilte Oskar Gröning (l.) mit seinem Anwalt Hans Holtermann Foto: dpa

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss trotz seines hohen Alters von 96 Jahren ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde wegen nicht gewährtem Haftaufschub abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Weder das hohe Alter des wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilten Mannes noch sein Gesundheitszustand reichten aus, um vom Strafvollzug abzusehen. (AZ: 2 BvR 2772/17)

Wann die Ladung zum Haftantritt erfolge, werde derzeit noch geprüft, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, auf Anfrage der Nachrichtenagentur epd.

Grönings Anwalt Hans Holtermann hatte Mitte Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt hatten.

Auschwitz Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in dem Vernichtungslager zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig.

Holtermann hatte in seiner Beschwerde auf die vom Grundgesetz garantierte Verhältnismäßigkeit gepocht. Demnach müsse grundsätzlich auch ein wegen schwerer Schuld Verurteilter eine realistische Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen. Außerdem drohe Gröning aufgrund seines Gesundheitszustandes Lebensgefahr. Werde er aus seinem sozialen Netz »herausgerissen« und »durch die Inhaftierung die bislang erfahrene Wertschätzung« verlieren, drohten Depressionen und eine Verschlechterung seines körperlichen und geistigen Zustandes.

Doch die dritte Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte die Verfassungsbeschwerde als »unbegründet« ab. Der Beschwerdeführer werde nicht in seinen Grundrechten verletzt. Aufgrund der vorliegenden Gutachten seien die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ohne weiteres in der Lage, den Gesundheitszustand Grönings einzuordnen und zwischen der Pflicht des Staates zum Strafvollzug und den Grundrechten Grönings abzuwägen.

Strafvollzug Außerdem stehe in der Justizvollzugsanstalt Uelzen eine hauptamtliche Ärztin und ausgebildetes Sanitätspersonal zur Verfügung. Sollte sich der Gesundheitszustand in der Haft verschlechtern, sei es möglich, den Strafvollzug zu unterbrechen, argumentierten die Richter.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord.

Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen als Mitarbeiter der Devisenabteilung im Lager die grausamen und heimtückischen Morde gefördert, heißt es in dem Urteil. Von den rund 425.000 ungarischen Juden, die zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 nach Auschwitz verschleppt wurden, kamen mindestens 300.000 in den Gaskammern ums Leben. epd

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-115.html

Kommentar

Absage an Danger Dan und Igor Levit: Das ZDF hat absolut richtig gehandelt

Nicht alles, was nicht justiziabel ist, muss auch gesendet werden. Schon gar nicht unverhohlene Aufrufe zur linksextremen Gewalt und Verherrlichung der »Hammerbande«-Terroristen

von Philipp Peyman Engel  17.07.2026 Aktualisiert

Rechtsterrorismus

NSU-Unterstützerin Susann E. zu zwei Jahren Haft verurteilt

Im Prozess gegen Susann E. in Dresden ist das Urteil gesprochen. Weil sie der NSU-Terroristin Beate Zschäpe mit ihrem Ausweis und ihrer Krankenkassenkarte aushalf, wurde sie verurteilt. In Haft muss sich nicht.

 17.07.2026

Frankfurt am Main

»Widerstand ist Völkerrecht«-Demo darf stattfinden

Laut Staatsanwaltschaft liegt trotz des Demo-Mottos »Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und mit Gewehren« keine Volksverhetzung vor

 17.07.2026

Mainz

»Mutlos«: »Anstalt« reagiert auf Ausladung von Danger Dan

Die Macher der Satiresendung kritisieren die Entscheidung des ZDF deutlich. Auch der Musiker selbst meldet sich nochmal zu Wort - es geht auch um das Thema Gewalt

 17.07.2026

Berlin

SPD-Arbeitskreis fordert Ende deutscher Blockade gegen EU-Kurs zu Israel

»Es ist nicht glaubwürdig, wenn deutsche Waffen dazu dienen, die humanitäre Katastrophe zu verlängern«, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner

 17.07.2026

Washington D.C.

Trump-Nachfolge: Juden wenden sich von Vance ab, setzen auf Rubio

Zu den Gründen für den Vertrauensverlust gehören Vorstöße Vances gegen israelische Regierungsvertreter. Rubio hingegen hat schon immer Unterstützung für Israel gezeigt

 17.07.2026

Reform

Die Rente ist sicher

Trotz Stimmungstief in Deutschland: Die Vorschläge der Alterssicherungskommission weisen in die richtige Richtung

von Ayala Goldmann  17.07.2026

TV

Danger Dan contra ZDF: Ein Songtext und seine Folgen

Die Satiresendung »Die Anstalt« beschäftigt sich mit Radikalisierung. Der Rapper Danger Dan, der sich seit Jahren gegen Rechtsextremismus engagiert, sollte auftreten. Doch das ZDF lädt ihn aus

 17.07.2026

Budva

Israelis in Montenegro attackiert: Opfer berichtet von gebrochenem Kiefer

Einer der betroffenen Touristen: »Sie beschimpften uns, traten uns und warfen Stühle nach uns.«

 17.07.2026