Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Der verurteilte Oskar Gröning (l.) mit seinem Anwalt Hans Holtermann Foto: dpa

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss trotz seines hohen Alters von 96 Jahren ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde wegen nicht gewährtem Haftaufschub abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Weder das hohe Alter des wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilten Mannes noch sein Gesundheitszustand reichten aus, um vom Strafvollzug abzusehen. (AZ: 2 BvR 2772/17)

Wann die Ladung zum Haftantritt erfolge, werde derzeit noch geprüft, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, auf Anfrage der Nachrichtenagentur epd.

Grönings Anwalt Hans Holtermann hatte Mitte Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt hatten.

Auschwitz Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in dem Vernichtungslager zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig.

Holtermann hatte in seiner Beschwerde auf die vom Grundgesetz garantierte Verhältnismäßigkeit gepocht. Demnach müsse grundsätzlich auch ein wegen schwerer Schuld Verurteilter eine realistische Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen. Außerdem drohe Gröning aufgrund seines Gesundheitszustandes Lebensgefahr. Werde er aus seinem sozialen Netz »herausgerissen« und »durch die Inhaftierung die bislang erfahrene Wertschätzung« verlieren, drohten Depressionen und eine Verschlechterung seines körperlichen und geistigen Zustandes.

Doch die dritte Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte die Verfassungsbeschwerde als »unbegründet« ab. Der Beschwerdeführer werde nicht in seinen Grundrechten verletzt. Aufgrund der vorliegenden Gutachten seien die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ohne weiteres in der Lage, den Gesundheitszustand Grönings einzuordnen und zwischen der Pflicht des Staates zum Strafvollzug und den Grundrechten Grönings abzuwägen.

Strafvollzug Außerdem stehe in der Justizvollzugsanstalt Uelzen eine hauptamtliche Ärztin und ausgebildetes Sanitätspersonal zur Verfügung. Sollte sich der Gesundheitszustand in der Haft verschlechtern, sei es möglich, den Strafvollzug zu unterbrechen, argumentierten die Richter.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord.

Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen als Mitarbeiter der Devisenabteilung im Lager die grausamen und heimtückischen Morde gefördert, heißt es in dem Urteil. Von den rund 425.000 ungarischen Juden, die zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 nach Auschwitz verschleppt wurden, kamen mindestens 300.000 in den Gaskammern ums Leben. epd

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-115.html

Gespräch

Jüdische Stimme am Vatikan

Viktor Eichner vom Jüdischen Weltkongresses hat ein großes Ziel: sich für die jüdische Gemeinschaft einzusetzen – vor allem beim Heiligen Stuhl

von Sabine Kleyboldt  02.10.2026

Genf

Sharabi fordert UN-Menschenrechtsrat zur Anerkennung von Geiselmisshandlungen als Folter auf

»Mein Name ist Eli Sharabi. Ich bin ein Überlebender von Folter«, so der ehemalige Verschleppte vor dem Gremium

 02.10.2026

Besuch

Berlins scheidender Regierungschef reist nach Israel

Israels Botschafter in Deutschland äußerte kürzlich Sorge um die Sicherheit der jüdischen Community in der deutschen Hauptstadt. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner reist nun nach Tel Aviv

 02.10.2026

Sacramento

Kalifornien führt »jüdisch« als ethnische Kategorie ein

Gouverneur Gavin Newsom unterschrieb mehrere Gesetze, die für Juden in dem Bundesstaat relevant sind

 02.10.2026

Kommentar

Fair Play – es sei denn, es geht um Israel

Irlands Nationalspieler verweigern Israelis den Handschlag, diskutieren darüber, ob sie überhaupt gegen sie antreten wollen – und die UEFA schweigt. So funktioniert die schleichende Etablierung von Antisemitismus als Akt des vermeintlichen humanitären Widerstandes

von Dorothea Schupelius  02.10.2026

Düsseldorf

»Sei ein Mensch«: Gedenkort für verfolgte Abgeordnete im NRW-Landtag

Entlassen, drangsaliert, gefoltert: Viele frühere Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags wurden in der NS-Diktatur verfolgt. Ein neuer Gedenkort im Parlamentsgebäude erinnert an sie

von Ingo Lehnick  02.10.2026

Irankonflikt

USA schickt dritten Flugzeugträger und weitere Marines in den Nahen Osten

Die Stationierung erweitert den Handlungsspielraum Washingtons für mögliche weitere Maßnahmen gegen das Mullah-Regime

 02.10.2026

Madrid

Kritik an Zara wegen Halloween-Kostüm mit Ähnlichkeit zu KZ-Kleidung

Die Hintergründe

 01.10.2026

Schweiz

Ein Importverbot von koscherem Fleisch gefährdet jüdisches Leben

Ein Kommentar von Jonathan Kreutner, Generalsekretär des jüdischen Dachverbands SIG

von Jonathan Kreutner  01.10.2026