Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Der verurteilte Oskar Gröning (l.) mit seinem Anwalt Hans Holtermann Foto: dpa

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss trotz seines hohen Alters von 96 Jahren ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde wegen nicht gewährtem Haftaufschub abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Weder das hohe Alter des wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilten Mannes noch sein Gesundheitszustand reichten aus, um vom Strafvollzug abzusehen. (AZ: 2 BvR 2772/17)

Wann die Ladung zum Haftantritt erfolge, werde derzeit noch geprüft, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, auf Anfrage der Nachrichtenagentur epd.

Grönings Anwalt Hans Holtermann hatte Mitte Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt hatten.

Auschwitz Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in dem Vernichtungslager zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig.

Holtermann hatte in seiner Beschwerde auf die vom Grundgesetz garantierte Verhältnismäßigkeit gepocht. Demnach müsse grundsätzlich auch ein wegen schwerer Schuld Verurteilter eine realistische Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen. Außerdem drohe Gröning aufgrund seines Gesundheitszustandes Lebensgefahr. Werde er aus seinem sozialen Netz »herausgerissen« und »durch die Inhaftierung die bislang erfahrene Wertschätzung« verlieren, drohten Depressionen und eine Verschlechterung seines körperlichen und geistigen Zustandes.

Doch die dritte Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte die Verfassungsbeschwerde als »unbegründet« ab. Der Beschwerdeführer werde nicht in seinen Grundrechten verletzt. Aufgrund der vorliegenden Gutachten seien die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ohne weiteres in der Lage, den Gesundheitszustand Grönings einzuordnen und zwischen der Pflicht des Staates zum Strafvollzug und den Grundrechten Grönings abzuwägen.

Strafvollzug Außerdem stehe in der Justizvollzugsanstalt Uelzen eine hauptamtliche Ärztin und ausgebildetes Sanitätspersonal zur Verfügung. Sollte sich der Gesundheitszustand in der Haft verschlechtern, sei es möglich, den Strafvollzug zu unterbrechen, argumentierten die Richter.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord.

Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen als Mitarbeiter der Devisenabteilung im Lager die grausamen und heimtückischen Morde gefördert, heißt es in dem Urteil. Von den rund 425.000 ungarischen Juden, die zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 nach Auschwitz verschleppt wurden, kamen mindestens 300.000 in den Gaskammern ums Leben. epd

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-115.html

Fernsehen

Jüdische Journalisten kritisieren Verpixelung von »Bring them Home!«-Kette

Der Verband JJJ fordert: Die »unpolitische, rein humanitäre Forderung« auf der Plakette eines Kochs muss sichtbar sein

 09.01.2026

Potsdam

Antisemitismusbeauftragter: »Ich sehe nicht ein, mich verschrecken zu lassen«

Noch in der Tatnacht habe seine Familie ihn darin bestärkt, seine Arbeit fortzusetzen, so Andreas Büttner. »Sie haben mir gesagt, ich müsse weitermachen. Eigentlich sogar noch lauter werden«, sagt der dem »Tagesspiegel« im Interview

 09.01.2026

Brandenburg

Potsdam soll jüdische Kita bekommen

Zum jüdischen Leben gehören auch jüdische Schulen und Kitas. Eine Kindertagesstätte wird derzeit in Potsdam geplant

 09.01.2026

Jerusalem

US-Botschafter: Israel entscheidet selbst über weiteres Vorgehen gegen Iran

»Lassen Sie uns hoffen, dass dies das Jahr ist, in dem das iranische Volk sagt: ›Es reicht‹«, sagt Mike Huckabee

 09.01.2026

New York

Proteste gegen israelische Immobilienmesse an Jeschiwa

Israelfeindliche Demonstranten fordern eine »Intifada-Revolution« und rufen: »Siedler, geht nach Hause, Palästina gehört uns allein«

 09.01.2026

Alex Stolze

Ich gebe die Hoffnung für Brandenburg nicht auf

Nach dem Koalitionsbruch muss die Politik die Menschen wieder in den Mittelpunkt stellen

von Alex Stolze  09.01.2026

Berlin/Kloster Seeon

Zentralrat der Juden fordert schärferes Strafrecht gegen Hass

Seit dem jüngsten Krieg im Nahen Osten ist Antisemitismus vielerorts explodiert. Zentralratspräsident Schuster sieht den deutschen Rechtsstaat dagegen schlecht aufgestellt

 09.01.2026

Teheran

Iran kappt Internet während landesweiter Proteste gegen das Regime

In zahlreichen Städten, darunter auch in der Hauptstadt, gingen erneut große Menschenmengen auf die Straße

 09.01.2026

Leipzig

Kinder greifen koscheres Café an

Sie bewarfen offenbar Mitarbeiter mit Plastikflaschen, beschimpften sie und versuchten, in den Schankraum einzudringen: Die Polizei ermittelt gegen mehrere Kinder und Jugendliche in Leipzig

 08.01.2026