Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Der verurteilte Oskar Gröning (l.) mit seinem Anwalt Hans Holtermann Foto: dpa

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss trotz seines hohen Alters von 96 Jahren ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde wegen nicht gewährtem Haftaufschub abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Weder das hohe Alter des wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilten Mannes noch sein Gesundheitszustand reichten aus, um vom Strafvollzug abzusehen. (AZ: 2 BvR 2772/17)

Wann die Ladung zum Haftantritt erfolge, werde derzeit noch geprüft, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, auf Anfrage der Nachrichtenagentur epd.

Grönings Anwalt Hans Holtermann hatte Mitte Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt hatten.

Auschwitz Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in dem Vernichtungslager zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig.

Holtermann hatte in seiner Beschwerde auf die vom Grundgesetz garantierte Verhältnismäßigkeit gepocht. Demnach müsse grundsätzlich auch ein wegen schwerer Schuld Verurteilter eine realistische Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen. Außerdem drohe Gröning aufgrund seines Gesundheitszustandes Lebensgefahr. Werde er aus seinem sozialen Netz »herausgerissen« und »durch die Inhaftierung die bislang erfahrene Wertschätzung« verlieren, drohten Depressionen und eine Verschlechterung seines körperlichen und geistigen Zustandes.

Doch die dritte Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte die Verfassungsbeschwerde als »unbegründet« ab. Der Beschwerdeführer werde nicht in seinen Grundrechten verletzt. Aufgrund der vorliegenden Gutachten seien die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ohne weiteres in der Lage, den Gesundheitszustand Grönings einzuordnen und zwischen der Pflicht des Staates zum Strafvollzug und den Grundrechten Grönings abzuwägen.

Strafvollzug Außerdem stehe in der Justizvollzugsanstalt Uelzen eine hauptamtliche Ärztin und ausgebildetes Sanitätspersonal zur Verfügung. Sollte sich der Gesundheitszustand in der Haft verschlechtern, sei es möglich, den Strafvollzug zu unterbrechen, argumentierten die Richter.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord.

Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen als Mitarbeiter der Devisenabteilung im Lager die grausamen und heimtückischen Morde gefördert, heißt es in dem Urteil. Von den rund 425.000 ungarischen Juden, die zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 nach Auschwitz verschleppt wurden, kamen mindestens 300.000 in den Gaskammern ums Leben. epd

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-115.html

New York/Madrid

»Warum unterhält Spanien noch immer koloniale Enklaven in Afrika?«

Israels UNO-Botschafter Danny Danon: »Vielleicht sollte Spanien, bevor es uns weiter belehrt, der Welt etwas erklären.«

 02.08.2026

Kommentar

Sánchez’ alter, antisemitischer Trick

Wer trägt die Verantwortung für die jüngste Katastrophe in Ceuta? Ausnahmsweise wohl nicht »die Zionisten«

von Rafael Seligmann  02.08.2026

Auschwitz-Birkenau

Romani Rose: Gewalt gegen Sinti und Roma nimmt zu

Zum europäischen Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma warnt der Vorsitzende deren Dachorganisation, Mitglieder der Minderheit seien wieder mehr Anfeindung ausgesetzt

 02.08.2026

Berlin

Nach CSD-Anschlag: Union will Tempo machen für schärfere Gesetze

Der Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days in der Hauptstadt löste eine Debatte darüber aus, ob bestehende Gesetze ausreichen. Eine Umfrage ergibt: Das Sicherheitsgefühl ist bei vielen Bürgern gesunken

 02.08.2026

Brandenburg

Gedenkführungen zu NS-Verbrechen gegen Sinti und Roma

Hunderttausende Sinti und Roma wurden von den Nationalsozialisten ermordet. Zwei KZ-Gedenkstätten wollen heute mit Führungen an die Opfer erinnern

 02.08.2026

Washington D.C.

Trump: Angriffe auf Iran abgesagt - »Umrisse einer Einigung«

Das US-Militär stand Berichten zufolge kurz vor einer massiven Angriffswelle auf Ziele im Iran. Nun will der US-Präsident anscheinend darauf verzichten

 02.08.2026 Aktualisiert

Nahost

Nach Berichten über US-Angriffspläne: Teheran droht Nachbarländern, greift Ziele in Kuwait an

Irans Außenminister Abbas Araghtschi droht, die schlagkräftigen Streitkräfte seines Landes würden auf jeden »Akt der Aggression« entschlossen reagieren

 02.08.2026

Interview

»Putin ist in der Sackgasse«

Lettlands Ex-Präsident Egils Levits über Russlands Krieg, einen EU-Beitritt der Ukraine und Europas Handlungsfähigkeit

von Michael Thaidigsmann  01.08.2026

Ankaras Machtfantasien

Wie die türkische Führung von der Eroberung Jerusalems träumt

von Eren Güvercin  01.08.2026