Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Der verurteilte Oskar Gröning (l.) mit seinem Anwalt Hans Holtermann Foto: dpa

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss trotz seines hohen Alters von 96 Jahren ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde wegen nicht gewährtem Haftaufschub abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Weder das hohe Alter des wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilten Mannes noch sein Gesundheitszustand reichten aus, um vom Strafvollzug abzusehen. (AZ: 2 BvR 2772/17)

Wann die Ladung zum Haftantritt erfolge, werde derzeit noch geprüft, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, auf Anfrage der Nachrichtenagentur epd.

Grönings Anwalt Hans Holtermann hatte Mitte Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt hatten.

Auschwitz Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in dem Vernichtungslager zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig.

Holtermann hatte in seiner Beschwerde auf die vom Grundgesetz garantierte Verhältnismäßigkeit gepocht. Demnach müsse grundsätzlich auch ein wegen schwerer Schuld Verurteilter eine realistische Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen. Außerdem drohe Gröning aufgrund seines Gesundheitszustandes Lebensgefahr. Werde er aus seinem sozialen Netz »herausgerissen« und »durch die Inhaftierung die bislang erfahrene Wertschätzung« verlieren, drohten Depressionen und eine Verschlechterung seines körperlichen und geistigen Zustandes.

Doch die dritte Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte die Verfassungsbeschwerde als »unbegründet« ab. Der Beschwerdeführer werde nicht in seinen Grundrechten verletzt. Aufgrund der vorliegenden Gutachten seien die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ohne weiteres in der Lage, den Gesundheitszustand Grönings einzuordnen und zwischen der Pflicht des Staates zum Strafvollzug und den Grundrechten Grönings abzuwägen.

Strafvollzug Außerdem stehe in der Justizvollzugsanstalt Uelzen eine hauptamtliche Ärztin und ausgebildetes Sanitätspersonal zur Verfügung. Sollte sich der Gesundheitszustand in der Haft verschlechtern, sei es möglich, den Strafvollzug zu unterbrechen, argumentierten die Richter.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord.

Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen als Mitarbeiter der Devisenabteilung im Lager die grausamen und heimtückischen Morde gefördert, heißt es in dem Urteil. Von den rund 425.000 ungarischen Juden, die zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 nach Auschwitz verschleppt wurden, kamen mindestens 300.000 in den Gaskammern ums Leben. epd

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-115.html

Berlin

Elif Eralp möchte Benjamin Netanjahu verhaften lassen

Die Linken-Spitzenkandidatin in Berlin bezichtigt Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu schwerer Verbrechen

 04.09.2026

Kommentar

Wladimir Putin setzt auf unsere Langsamkeit

Konsulatsschließungen fangen keine Drohnen ab, Sanktionen schützen keinen Flughafen. Deutschland muss gegenüber Russland eine härtere Gangart einschlagen, fordert der grüne Europapolitiker Sergey Lagodinsky

von Sergey Lagodinsky  04.09.2026

Jerusalem

»... dann werden wir Iran in die Steinzeit zurückversetzen«

Für den Fall eines erneuten Angriffs auf Israel droht Verteidigungsminister Israel Katz dem Mullah-Regime mit massiven Vergeltungsschlägen

 04.09.2026

Israel-Hasserin El Hissy

Jüdische Gemeinde Frankfurt übt scharfe Kritik am Börsenverein des Deutschen Buchhandels

Die Hintergründe

 04.09.2026

Stuttgart

Wie Fans Attentäter feiern - und welche Gefahren das birgt

Attentätern wird oft in sozialen Netzwerken gehuldigt. Eine Studie der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württember zeigt, wie leicht gerade Minderjährige an solche Inhalte kommen

von Marco Krefting  04.09.2026

Sachsen-Anhalt

BSW-Spitzenkandidatin bereit zu Kooperation mit AfD

Politik müsse sich an Inhalten orientieren, sagte Claudia Wittig im ARD-Morgenmagazin

 04.09.2026

Interview

Historikerin: AfD will Erinnerung an NS-Zeit und Holocaust ausradieren

Die Holocaust-Forscherin Andrea Löw über jüdisches Leben in der NS-Zeit, die bevorstehende Wahl in Sachsen-Anhalt und Parallelen zwischen NSDAP und AfD

 04.09.2026

Erfurt

Regierungskrise in Thüringen: BSW-Fraktion zerfällt

Der Streit im BSW spitzt sich zu: Weitere Abgeordnete verlassen die regierungstragende Fraktion im Landtag und die Partei

 04.09.2026 Aktualisiert

Brüssel

Europäische Rabbinerkonferenz legt Sieben-Punkte-Plan gegen Hass vor

Die Organisation fordert in einem neuen Papier ein konsequenteres Vorgehen von Staat und Gesellschaft gegen Antisemitismus

 04.09.2026