Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Der verurteilte Oskar Gröning (l.) mit seinem Anwalt Hans Holtermann Foto: dpa

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss trotz seines hohen Alters von 96 Jahren ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde wegen nicht gewährtem Haftaufschub abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Weder das hohe Alter des wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilten Mannes noch sein Gesundheitszustand reichten aus, um vom Strafvollzug abzusehen. (AZ: 2 BvR 2772/17)

Wann die Ladung zum Haftantritt erfolge, werde derzeit noch geprüft, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, auf Anfrage der Nachrichtenagentur epd.

Grönings Anwalt Hans Holtermann hatte Mitte Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt hatten.

Auschwitz Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in dem Vernichtungslager zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig.

Holtermann hatte in seiner Beschwerde auf die vom Grundgesetz garantierte Verhältnismäßigkeit gepocht. Demnach müsse grundsätzlich auch ein wegen schwerer Schuld Verurteilter eine realistische Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen. Außerdem drohe Gröning aufgrund seines Gesundheitszustandes Lebensgefahr. Werde er aus seinem sozialen Netz »herausgerissen« und »durch die Inhaftierung die bislang erfahrene Wertschätzung« verlieren, drohten Depressionen und eine Verschlechterung seines körperlichen und geistigen Zustandes.

Doch die dritte Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte die Verfassungsbeschwerde als »unbegründet« ab. Der Beschwerdeführer werde nicht in seinen Grundrechten verletzt. Aufgrund der vorliegenden Gutachten seien die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ohne weiteres in der Lage, den Gesundheitszustand Grönings einzuordnen und zwischen der Pflicht des Staates zum Strafvollzug und den Grundrechten Grönings abzuwägen.

Strafvollzug Außerdem stehe in der Justizvollzugsanstalt Uelzen eine hauptamtliche Ärztin und ausgebildetes Sanitätspersonal zur Verfügung. Sollte sich der Gesundheitszustand in der Haft verschlechtern, sei es möglich, den Strafvollzug zu unterbrechen, argumentierten die Richter.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord.

Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen als Mitarbeiter der Devisenabteilung im Lager die grausamen und heimtückischen Morde gefördert, heißt es in dem Urteil. Von den rund 425.000 ungarischen Juden, die zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 nach Auschwitz verschleppt wurden, kamen mindestens 300.000 in den Gaskammern ums Leben. epd

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-115.html

Dresden

Stadt prüft Konsequenzen nach Chamenei-Gedenkfeier im »Haus der Brücke«

Nach Angaben eines Stadtsprechers hat das Rathaus erst im Nachhinein Kenntnis von der Veranstaltung erhalten. Auch Exil-Iraner sind entsetzt

 16.04.2026

Berlin

Auch während Kriegs Rüstungsexporte nach Israel genehmigt

Waffenexporte nach Israel waren zuletzt ein extrem heikles Thema für die Bundesregierung – erst wegen des Gaza-Kriegs, jetzt wegen des Iran-Kriegs. Es gibt nun neue Zahlen dazu

von Michael Fischer  16.04.2026

Gaza

Hamas lehnt Entwaffnungsplan ab

Die Terrororganisation wirft dem Vermittler Mladenov eine »israelfreundliche Haltung« vor. Fortschritte bleiben aus

 16.04.2026

Washington D.C.

Republikaner stoppen Iran-Resolution – mehr Demokraten gegen Waffen für Israel

Die Demokraten wollen Präsident Trumps Militäreinsätze gegen das iranische Regime bremsen und Rüstungslieferungen an Israel stoppen, aber die Republikaner blockieren die Vorhaben

 16.04.2026

Brandenburg/Ravensbrück

Schulen sagen Besuche in KZ-Gedenkstätten ab: Der Grund ist beunruhigend

Die Gedenkstätten in Brandenburg vermelden beunruhigende Entwicklungen: Antisemitische Vorfälle häufen sich

 16.04.2026

London

Zwei Festnahmen nach versuchtem Brandanschlag auf Synagoge

Die Polizei spricht von einem antisemitischem Hassverbrechen

 16.04.2026

Meinung

Ein Boykott, der auch den Palästinensern schadet

Das Studierendenparlament der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf würde gerne die akademische Kooperation mit Israel beenden. Dabei ist interkultureller Austausch nicht zuletzt für die Friedensbemühungen in Nahost essenziell

von Michael Ilyaev  15.04.2026

Meinung

Große Worte, leiser Rückzug – und Israel bleibt zurück

Für Israel war US-Präsident Trumps harte Linie gegen Iran eine sicherheitspolitische Rückendeckung. Jetzt, wo Trump den Rückzug angedeutet hat, entsteht ein strategisches und militärisches Vakuum

von Roman Haller  15.04.2026

Interview

»Auch Clickbait spielt eine Rolle«

Wie kommt es zu den israelfeindlichen und antisemitischen Narrativen in deutschen Medien? Lukas Uwira hat dazu geforscht

von Chris Schinke  15.04.2026