EGMR

Verfahren gegen KZ-Wachmann dauerte nicht zu lang

Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning am 15. Juli 2015 zu einer vierjährigen Haftstrafe wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 300.000 Juden im Vernichtungslager Auschwitz verurteilt. Foto: picture alliance / dpa

Das Strafverfahren gegen den früheren und mittlerweile verstorbenen KZ-Wachmann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen dauerte nicht zu lang.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erklärte in einer am Donnerstag verkündeten Entscheidung eine von Gröning zu Lebzeiten eingereichte Beschwerde für unzulässig. (AZ: 71591/17)

haftstrafe Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning am 15. Juli 2015 zu einer vierjährigen Haftstrafe wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 300.000 ungarischen Juden im Vernichtungslager Auschwitz verurteilt. Gröning hatte zwischen September 1942 und Oktober 1944 als Buchhalter in Auschwitz-Birkenau Gelder der Inhaftierten verwaltet und zeitweise an der Bahnrampe das Gepäck der verschleppten Menschen bewacht.

Die vom Landgericht Lüneburg verhängte vierjährige Haftstrafe wurde rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Celle entschied im November 2017, dass Gröning seine Haftstrafe trotz seines Alters von 96 Jahren antreten müsse. Über ein Gnadengesuch des Verurteilten musste die zuständige niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza (CDU) nicht mehr entscheiden. Gröning starb am 9. März 2018.

Das Oberlandesgericht Celle entschied im November 2017, dass Gröning seine Haftstrafe trotz seines Alters von 96 Jahren antreten müsse.

Zuvor hatten seine Anwälte jedoch Beschwerde beim EGMR eingereicht, um eine geringere Haftstrafe zu erreichen. Das Strafverfahren habe viel zu lange gedauert. Gröning sei bereits 1978 als Beschuldigter von der Frankfurter Staatsanwaltschaft vernommen, aber nie angeklagt worden. Dass gegen ihn seit 1985 nicht mehr ermittelt wurde, sei ihm nicht mitgeteilt worden. Auch das vor dem Landgericht Lüneburg eingeleitete Strafverfahren habe bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zwei Jahre und damit zu lang gedauert.

ermittlungen Der EGMR wies die Beschwerde als unzulässig zurück. Zwar sei Gröning 1985 nicht über die Einstellung der Ermittlungen gegen ihn offiziell informiert worden. Er habe jedoch von öffentlichen Äußerungen des damaligen Oberstaatsanwalts gewusst, dass er für die Staatsanwaltschaft nur noch als Zeuge von Interesse sei.

Auch das zweite Strafverfahren mit der Verurteilung vor dem Landgericht Lüneburg habe nicht zu lange gedauert. Zwischen Anklage und der endgültigen Entscheidung vor dem BGH im Jahr 2016 seien nur zwei Jahre vergangen. Angesichts der Komplexität des Verfahrens, der hohen Anzahl an Todesfällen und der historischen Bedeutung sei eine Verfahrenszeit von zwei Jahren nicht zu beanstanden. Die Beschwerde Grönings sei damit unzulässig, so der EGMR. epd

Kommentar

250 Gründe, die USA zu lieben

Am 4. Juli 1776 wurden die Vereinigten Staaten gegründet. Eine etwas andere Liebeserklärung

von Imanuel Marcus  04.07.2026

Parteien

AfD-Chefin Alice Weidel äußert sich zu möglichen Koalitionen mit der CDU

Wie hält es die rechtsextreme Partei ihrerseits mit einer Annäherung an die Union?

 04.07.2026

Parteitag

AfD bestätigt Führungsduo – Chrupalla verliert an Rückhalt

Die AfD hat ihr Spitzenduo Weidel-Chrupalla wiedergewählt. Chrupalla muss allerdings Federn lassen. In der zweiten Reihe gibt es neue Gesichter

von Anne-Beatrice Clasmann  04.07.2026

Essay

Die Sprache der AfD

Gewalt, NS-Bezüge und Antisemitismus: Wie die rechtsextreme Partei auch rhetorisch die Grenzen verschiebt. Eine linguistische Analyse

von Deborah Kämper  04.07.2026

Thüringen

Mehr als 30.000 Menschen protestieren gegen AfD-Parteitag

Trotz Blockaden bleibt die Stimmung meist friedlich – doch es gibt auch Zwischenfälle mit Pyrotechnik und Flaschenwürfen

von Simone Rothe  04.07.2026

Wien

Antisemitismus am Denkmal für einen Antisemiten

Ausgerechnet am umstrittenen Denkmal für den einstigen Wiener Bürgermeister Karl Lueger ist es zu einem judenfeindlichen Eklat gekommen

 03.07.2026

Lettland

Deutsche Städte gedenken der nach Riga deportierten Juden

1941/42 wurden mehr als 25.000 Juden aus Deutschland und Österreich zur Vernichtung in die lettische Hauptstadt deportiert. Daran gedachten nun Vertreter aus 30 deutschen Städten

 03.07.2026

Karlsruhe

Waffen für Hamas? Verdächtiger nach Deutschland überstellt

Seit Monaten geht die Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Hamas-Anhänger vor, die Waffen für die Organisation geschmuggelt haben soll. Ein weiterer Beschuldigter ist jetzt in deutscher U-Haft

 03.07.2026

Iran

Wollte Israel iranische Unterhändler töten?

Wie die »New York Times« berichtet, fürchtete die Trump-Administration bei den Iran-Verhandlungen die gezielte Tötung der iranischen Delegierten Abbas Araghchi und Mohammad Bagher Ghalibaf durch Israel

 03.07.2026