Nach dem brutalen Angriff eines Lehramtsstudenten auf seinen jüdischen Kommilitonen Lahav Shapira wird im Berufungsverfahren am Berliner Landgericht am Montag ein Urteil erwartet. Dabei geht es um die Höhe des Strafmaßes. Der Student Mustafa El-H. A. war im April vergangenen Jahres vom Amtsgericht Tiergarten wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Die Verteidigung beantragte im Berufungsverfahren, den Angeklagten zu einer nicht näher bezifferten Freiheitsstrafe unter zwei Jahren zu verurteilen und diese zur Bewährung auszusetzen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Die Nebenklage sprach sich dafür aus, die Berufung des Angeklagten zu verwerfen.
Krankenhausreif geschlagen
Der Täter hatte den Studenten Lahav Shapira im Februar 2024 vor einer Bar in Berlin-Mitte angegriffen. Shapira, Bruder des Comedians Shahak Shapira, hatte zuvor an der Berliner Freien Universität Plakate abgerissen, die er als antisemitisch empfunden hatte. Zudem leitete er dort als Administrator eine Chatgruppe, in der er antisemitische Beiträge gelöscht hatte. Daraufhin hatte ihn der damalige FU-Student Mustafa El-H. A. bei der Begegnung krankenhausreif geschlagen.
In erster Instanz war das Gericht beim Strafmaß über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte zwei Jahre und vier Monate gefordert, die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Gericht und Staatsanwaltschaft sahen bei der Attacke ein antisemitisches Motiv gegeben. Mustafa El-H. A. hatte die Tat gestanden. epd/ja