Europäisches Gericht

Urteil lässt Israel-Gegner jubeln

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: imago images / Pro Shots

Die antiisraelische BDS-Bewegung ist entzückt. Ihre Vertreterin Rita Ahmad sprach von einem »schweren rechtlichen Schlag gegen das israelische Apartheidregime und seine Anti-BDS-Gesetzgebung. Auf Israels Geheiß haben europäische Regierungen, insbesondere in Frankreich und Deutschland, ein bedrohliches Umfeld von Schikane und Unterdrückung geschaffen, um Aktivisten der Palästina-Solidarität zum Schweigen zu bringen,« erklärte sie.

SUPERMARKT Der Auslöser für die Stellungnahme Ahmads war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag. Darin hoben die Richter das Urteil eines französischen Berufungsgerichts gegen elf Aktivisten des »Collectif Palestine 68« auf.

Sie hatten 2009 und 2010 in einem Carrefour-Supermarkt im elsässischen Illzach israelische Waren aus den Regalen geräumt und anschließend Kunden zum Boykott des jüdischen Staates aufgerufen. Nach eigenem Bekunden lehnten sie sich dabei an die internationalen Boykottkampagne gegen Südafrika während der Zeit der Apartheid an.

Die französische Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren gegen die Gruppe ein wegen »Anstiftung zur wirtschaftlichen Diskriminierung«, die in Frankreich seit langem unter Strafe gestellt ist. In erster Instanz wurden die Aktivisten zwar freigesprochen, weil keine Anhaltspunkte bestanden hätten, dass die Aktion aus antisemitischen oder rassistischen Erwägungen heraus erfolgt sei.

GESETZ Das Berufungsgericht in Colmar sah es aber als gegeben an, dass sich der Boykottaufruf, der im französischen Gesetz von 1881 ausdrücklich untersagt wird, gegen eine »Nation« gerichtet habe. Auch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit erlaube es Bürgern nicht, die bestehenden Gesetze einfach zu unterlaufen, befanden die Richter im Jahr 2013 und verurteilten die Angeklagten zu Geldstrafen von jeweils 5000 Euro.

Diese brachten den Fall jedoch vor das höchste europäische Gericht – und bekamen nun Recht. Die gegen Israel gerichteten Aktionen des Kollektivs seien als »politische Meinungsäußerung« im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention zulässig und dürften nicht bestraft werden, entschieden die Richter in letzter Instanz einstimmig. Frankreich muss den Aktivisten nun mehrere Tausend Euro Schadensersatz leisten und die Verfahrenskosten erstatten.

»ÖFFENTLICHES INTERESSE« Boykotte stellten zwar »eine besondere Form der Ausübung der Meinungsfreiheit dar,« so die Richter in der Urteilsbegründung, da sie die Äußerung einer Gegenmeinung mit der Aufforderung zur unterschiedlichen Behandlung kombinierten. Allerdings seien nur Boykottaufrufe, die klare Grenzen überschritten und zur Diskriminierung, zum Hass oder sogar zur Gewalt anstifteten, nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

»Ermutigung zur unterschiedlichen Behandlung bedeutet nicht unbedingt Ermutigung zur Diskriminierung,« stellten die Richter fest – und die »politische Auseinandersetzung« sei nun einmal häufig polemischer Natur. Das habe im vorliegenden Fall im öffentlichen Interesse gelegen. Die französische Justiz habe dies nicht hinreichend berücksichtigt und somit die Menschenrechte der Aktivisten verletzt.

In der Praxis bedeutet das Urteil eine Aushöhlung des strengen französischen Diskriminierungsverbots, das auch die Interessen anderer Markteilnehmer – in diesem Fall der israelischen Produzenten sowie der französischen Händler – schützt.

Israel

Die halbe Wahrheit

Deutschlands Medien und der Gaza-Krieg: Wie aus ungeprüften Zahlen der Terrororganisation Hamas plötzlich Gewissheiten werden – ganz ohne kritische Einordnungen

von Philipp Peyman Engel  05.02.2026 Aktualisiert

Doha

Merz sagt Partnern am Golf engere Rüstungszusammenarbeit zu

Lange Zeit haben Bundesregierungen nur sehr restriktiv den Export von Rüstungsgütern an autokratische Staaten genehmigt. Dies ändert sich nun, wie der Bundeskanzler in Katar deutlich macht

 05.02.2026

Interview

»Es wird vergessen, wie es anfing«

Ricarda Louks Tochter Shani wurde am 7. Oktober 2023 von Hamas-Terroristen ermordet. Hier spricht sie darüber, wie sie den Verlust verarbeitet, was ihr Kraft gibt und warum sie über den Umgang Deutschlands mit den Opfern enttäuscht ist

von Mirko Freitag  05.02.2026

Nahost

Natürliches Bündnis?

Nach der Offensive der syrischen Armee in Rojava nähern sich die Kurden Israel an. Eine Expertin erklärt die Hintergründe

von Sabine Brandes  05.02.2026

Washington D.C.

Neue Terrorismus-Anklagen nach Mord an Botschaftsmitarbeitern

Gegen den 31-jährigen Elias Rodriguez aus Chicago sei eine erweiterte Anklageschrift mit insgesamt 13 Punkten eingereicht worden, sagt Bundesstaatsanwältin Jeanine Pirro

 05.02.2026

Sydney

Drohungen gegen Israels Präsidenten: 19-Jähriger angeklagt

Die Bundespolizei teilt mit, Darcy Tinning habe gedroht, Isaac Herzog mit einer Pistole zu erschießen

 05.02.2026

New York

Antisemitische Drohung an Schule: 17-Jähriger festgenommen

»Fuck the Jews«: Laut NYPD hatte der Teenager an der Renaissance Charter School in Jackson Heights E-Mails verschickt, in denen er Gewalt gegen jüdische Mitschüler androhte

 05.02.2026

Dresden

Sächsischer Landtag: Einmütige Zustimmung für Yad-Vashem-Außenstelle

Kultusminister Conrad Clemens (CDU) spricht von einem Auftrag. Angesichts offener antisemitischer Anfeindungen und wachsender Angriffe auf demokratische Werte sei Erinnerungskultur dringlicher denn je

 05.02.2026

Teheran

»Widerwärtiger Charakter«: Irans Außenminister attackiert Merz

Der Iran betrachtete Deutschland einst als einen zuverlässigen Partner. Die Kritik an der Bundesregierung wird jedoch immer heftiger. Und richtet sich mittlerweile gegen den Bundeskanzler persönlich

 05.02.2026