Social Media

Twitter vor Gericht

»Twitter fördert Judenhass«: Josephine Ballon von HateAid (l.) und EUJS-Chefin Avital Grinberg Foto: Nick Jaussi

Eigentlich müsste die Forderung selbstverständlich sein: Twitter sollte sich an die eigenen Regeln halten. Das aber tue das soziale Medium bei antisemitischen und volksverhetzenden Inhalten viel zu selten, meinen nicht nur die European Union of Jewish Students (EUJS) und die Organisation HateAid.

Sie ziehen jetzt gegen Twitter vor Gericht, um den Plattformbetreiber zu zwingen, wenigstens seine hauseigenen Richtlinien für den Umgang mit Hass-Posts einzuhalten. Damit, so hoffen sie, soll ein Präzedenzfall in der Prävention von Hass im Internet geschaffen werden.

vernichtungsfantasien Gegenstand der Zivilklage sind sechs Tweets aus den vergangenen Monaten, in denen die Schoa geleugnet, gegen Juden gehetzt und Vernichtungsfantasien gegen ganze Bevölkerungsgruppen geäußert werden. Trotz Meldung hat Twitter nach Aussage der drei Organisationen die Beiträge nicht gelöscht.

In einem Fall wurde die Forderung nach Löschung sogar ausdrücklich zurückgewiesen, so die Kläger. Und das, obwohl die Posts nicht nur nach deutschem Recht gegen das Gesetz verstießen, sondern auch gegen die Richtlinien, die sich Twitter selbst auferlegt habe. Darin wird nämlich nicht nur die Verherrlichung von Gewalt untersagt, sondern auch explizit die Leugnung des Holocaust.

»Wir wollen gerichtlich feststellen lassen, ob Nutzer gegenüber Twitter auf Einhaltung der eigenen Geschäftsbedingungen bestehen können«, erläutert der Rechtsanwalt Torben Düsing das Ziel der Klage. Bisher gebe es für Nutzer, die nicht unmittelbar Geschädigte sind, keine Möglichkeit, Internet-Plattformen dazu zu zwingen, untersagte Inhalte zu löschen.

aufsichtsbehörden Auch die Aufsichtsbehörden blieben weitgehend untätig, so Düsing bei einer Pressekonferenz in Berlin vergangene Woche. »Die sozialen Netzwerke verlassen sich darauf, dass es keine Konsequenzen gibt.« Die Klage wurde Ende Januar beim Landgericht Berlin eingereicht. Düsing hofft, dass die Richter bis Jahresende entscheiden werden.

Es soll ein Präzedenzfall in der Prävention von Hass im Internet geschaffen werden.

Was auf dem Spiel steht, beschreibt EUJS-Präsidentin Avital Grinberg so: »Wenn Jüdinnen und Juden durch Antisemitismus und digitale Gewalt aus dem Netz verdrängt werden, wird jüdisches Leben an einem gesellschaftlich relevanten Ort unsichtbar.« Twitter verletze durch seine laxe Löschungspraxis die Pflicht, jüdische Nutzer vor Antisemitismus zu schützen. Damit fördere die Plattform letztlich auch Hass und Gewalt in der realen Welt, so Grinberg.

Der von ihr seit dem vergangenen Jahr geführte Dachverband EUJS vertritt 36 nationale jüdische Studierendenvereinigungen. »Diese Klage ist die Antwort resilienter Jüdinnen und Juden auf das Versagen von Twitter und der Politik«, betont Grinberg im Gespräch mit der Jüdischen Allgemeinen.

eindämmung Sollte das Verfahren erfolgreich sein, wäre das ein »Gamechanger« für die Eindämmung von Hass im Internet, glaubt die Publizistin und Netzaktivistin Marina Weisband, die die Pressekonferenz moderierte. Das Vorgehen von HateAid und EUJS könne Social-Media-Nutzern künftig als Blaupause dienen, um Plattform-Betreiber zur Löschung volksverhetzender und antisemitischer Beiträge zu zwingen.

»Mit diesem Fall wird ein Stück weit juristisches Neuland betreten«, sagt Experte Chan-jo Jun.

Josephine Ballon von HateAid bemängelt Twitters Intransparenz im Umgang mit problematischen Inhalten. »Das Löschverhalten von Twitter ist willkürlich«, findet sie. Seit der Übernahme von Twitter durch Elon Musk Ende vergangenen Jahres habe sich das noch einmal verschlimmert, so der Eindruck der Juristin. Das müsse sich endlich ändern.

»Twitter schuldet uns eine Kommunikationsplattform, auf der wir uns frei und ohne Angst vor Hass und Hetze bewegen können«, sagt Ballon. Ihre Organisation HateAid unterstützt und berät Betroffene von Hass im Internet. Im Rahmen des Programms »Landecker Digital Justice Movement« der Alfred Landecker Stiftung finanziert die gemeinnützige GmbH auch Grundsatzverfahren gegen Plattformbetreiber.

Auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, meldete sich zu Wort. »Jeder Nutzer von Social Media muss vor Hass, Hetze und Schoa-Leugnung geschützt sein«, erklärte Schuster in einer Pressemitteilung. »Die Plattformbetreiber müssen ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.« Das nun mit einer Zivilklage erzwingen zu wollen, sei »ein notwendiger Schritt im Kampf gegen ›Hate Speech‹«, so Schuster.

ansprüche Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der bereits mehrere Klagen gegen Facebook und Twitter erfolgreich durchgefochten hat, hält den Ausgang des Verfahrens für offen. »Mit diesem Fall wird ein Stück weit juristisches Neuland betreten. Es gibt zwar schon Urteile, die sich mit der Frage befassen, ob Nutzer sozialer Netzwerke aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vertragsrechtliche Ansprüche gegenüber den Plattformbetreibern geltend machen können. Der Bundesgerichtshof hat das grundsätzlich bejaht.«

Klar sei auch, dass deutsches und europäisches Recht Anwendung finde. Aber, so fügt Jun hinzu: »Leider sind viele AGB so abgefasst, dass sie nur die Rechte der Plattformbetreiber herausstellen, nicht aber deren Pflichten. Ob es einen Rechtsanspruch auf die Entfernung von Inhalten gibt, die gegen die Richtlinien der Plattformbetreiber verstoßen, muss dieses Verfahren jetzt zeigen. Ich freue mich jedenfalls, dass HateAid diese Klage gegen Twitter unterstützt und so das finanzielle Risiko abmildern hilft«, so Jun gegenüber der Jüdischen Allgemeinen.

Meinung

Notbremse gegen Antisemitismus

Die Hochschulleitungen müssen den Judenhass ihrer Mitarbeiter und Studierenden als das ernst nehmen, was er ist: eine Gefahr für jüdisches Leben in Deutschland

von Debora Eller  22.07.2026

Meinung

Herr Kretschmer, es gibt nichts mit der AfD zu bereden!

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer stellt einmal mehr die Brandmauer in Frage und will »mit jedem reden, der reden will«. Doch reden muss man allenfalls mit den Wählern der AfD

von Michael Thaidigsmann  22.07.2026

Österreich

Hitlers Geburtshaus ist nun eine Polizeistation

1889 kam der spätere Diktator Adolf Hitler im österreichischen Braunau am Inn zur Welt. Das Gebäude wurde in der Vergangenheit immer wieder von Neonazis aufgesucht. Damit soll Schluss sein

von Matthias Röder  22.07.2026

Washington D.C.

Berichte: Trump genehmigt Atom-Deal mit Saudi-Arabien

Die Nachricht fällt mit der Eskalation des Iran-Krieges zusammen. Kritiker warnen vor einem atomaren Wettrüsten in der instabilen Region

 22.07.2026

Meinung

Es reicht!

Im Angesicht der brutalen und mutmaßlich antisemitisch motivierten Gewalttat bei Würzburg muss endlich über Verantwortlichkeiten geredet werden

von Volker Beck  22.07.2026

Berlin

Bericht des Jüdischen Forums: 329 antisemitische Vorfälle bei Demonstrationen

Als durchgängiges Motiv nennt der Bericht den Ruf nach einer »Globalisierung der Intifada«

 22.07.2026

Berlin

Dobrindt kündigt baldige Nachfolge für Antisemitismusbeauftragten Felix Klein an

Klein selbst spricht sich für eine nahtlose Übergabe aus

 22.07.2026

Würzburg

Schuster sorgt sich um Brandmauer gegen die AfD

Im September wird in Sachsen-Anhalt gewählt. In Umfragen ist die AfD mit Abstand stärkste Kraft. Der Präsident des Zentralrats der Juden blickt mit Sorge auf die CDU

 22.07.2026

Augsburg

Acht Monate Haft für antisemitischen TikTok-Kommentar

»Adi warum hast du nicht alles ein Ende gebracht« soll der Verurteilte unter einen Beitrag der »Tagesschau« geschrieben haben

 22.07.2026