Social Media

Twitter vor Gericht

»Twitter fördert Judenhass«: Josephine Ballon von HateAid (l.) und EUJS-Chefin Avital Grinberg Foto: Nick Jaussi

Eigentlich müsste die Forderung selbstverständlich sein: Twitter sollte sich an die eigenen Regeln halten. Das aber tue das soziale Medium bei antisemitischen und volksverhetzenden Inhalten viel zu selten, meinen nicht nur die European Union of Jewish Students (EUJS) und die Organisation HateAid.

Sie ziehen jetzt gegen Twitter vor Gericht, um den Plattformbetreiber zu zwingen, wenigstens seine hauseigenen Richtlinien für den Umgang mit Hass-Posts einzuhalten. Damit, so hoffen sie, soll ein Präzedenzfall in der Prävention von Hass im Internet geschaffen werden.

vernichtungsfantasien Gegenstand der Zivilklage sind sechs Tweets aus den vergangenen Monaten, in denen die Schoa geleugnet, gegen Juden gehetzt und Vernichtungsfantasien gegen ganze Bevölkerungsgruppen geäußert werden. Trotz Meldung hat Twitter nach Aussage der drei Organisationen die Beiträge nicht gelöscht.

In einem Fall wurde die Forderung nach Löschung sogar ausdrücklich zurückgewiesen, so die Kläger. Und das, obwohl die Posts nicht nur nach deutschem Recht gegen das Gesetz verstießen, sondern auch gegen die Richtlinien, die sich Twitter selbst auferlegt habe. Darin wird nämlich nicht nur die Verherrlichung von Gewalt untersagt, sondern auch explizit die Leugnung des Holocaust.

»Wir wollen gerichtlich feststellen lassen, ob Nutzer gegenüber Twitter auf Einhaltung der eigenen Geschäftsbedingungen bestehen können«, erläutert der Rechtsanwalt Torben Düsing das Ziel der Klage. Bisher gebe es für Nutzer, die nicht unmittelbar Geschädigte sind, keine Möglichkeit, Internet-Plattformen dazu zu zwingen, untersagte Inhalte zu löschen.

aufsichtsbehörden Auch die Aufsichtsbehörden blieben weitgehend untätig, so Düsing bei einer Pressekonferenz in Berlin vergangene Woche. »Die sozialen Netzwerke verlassen sich darauf, dass es keine Konsequenzen gibt.« Die Klage wurde Ende Januar beim Landgericht Berlin eingereicht. Düsing hofft, dass die Richter bis Jahresende entscheiden werden.

Es soll ein Präzedenzfall in der Prävention von Hass im Internet geschaffen werden.

Was auf dem Spiel steht, beschreibt EUJS-Präsidentin Avital Grinberg so: »Wenn Jüdinnen und Juden durch Antisemitismus und digitale Gewalt aus dem Netz verdrängt werden, wird jüdisches Leben an einem gesellschaftlich relevanten Ort unsichtbar.« Twitter verletze durch seine laxe Löschungspraxis die Pflicht, jüdische Nutzer vor Antisemitismus zu schützen. Damit fördere die Plattform letztlich auch Hass und Gewalt in der realen Welt, so Grinberg.

Der von ihr seit dem vergangenen Jahr geführte Dachverband EUJS vertritt 36 nationale jüdische Studierendenvereinigungen. »Diese Klage ist die Antwort resilienter Jüdinnen und Juden auf das Versagen von Twitter und der Politik«, betont Grinberg im Gespräch mit der Jüdischen Allgemeinen.

eindämmung Sollte das Verfahren erfolgreich sein, wäre das ein »Gamechanger« für die Eindämmung von Hass im Internet, glaubt die Publizistin und Netzaktivistin Marina Weisband, die die Pressekonferenz moderierte. Das Vorgehen von HateAid und EUJS könne Social-Media-Nutzern künftig als Blaupause dienen, um Plattform-Betreiber zur Löschung volksverhetzender und antisemitischer Beiträge zu zwingen.

»Mit diesem Fall wird ein Stück weit juristisches Neuland betreten«, sagt Experte Chan-jo Jun.

Josephine Ballon von HateAid bemängelt Twitters Intransparenz im Umgang mit problematischen Inhalten. »Das Löschverhalten von Twitter ist willkürlich«, findet sie. Seit der Übernahme von Twitter durch Elon Musk Ende vergangenen Jahres habe sich das noch einmal verschlimmert, so der Eindruck der Juristin. Das müsse sich endlich ändern.

»Twitter schuldet uns eine Kommunikationsplattform, auf der wir uns frei und ohne Angst vor Hass und Hetze bewegen können«, sagt Ballon. Ihre Organisation HateAid unterstützt und berät Betroffene von Hass im Internet. Im Rahmen des Programms »Landecker Digital Justice Movement« der Alfred Landecker Stiftung finanziert die gemeinnützige GmbH auch Grundsatzverfahren gegen Plattformbetreiber.

Auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, meldete sich zu Wort. »Jeder Nutzer von Social Media muss vor Hass, Hetze und Schoa-Leugnung geschützt sein«, erklärte Schuster in einer Pressemitteilung. »Die Plattformbetreiber müssen ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.« Das nun mit einer Zivilklage erzwingen zu wollen, sei »ein notwendiger Schritt im Kampf gegen ›Hate Speech‹«, so Schuster.

ansprüche Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der bereits mehrere Klagen gegen Facebook und Twitter erfolgreich durchgefochten hat, hält den Ausgang des Verfahrens für offen. »Mit diesem Fall wird ein Stück weit juristisches Neuland betreten. Es gibt zwar schon Urteile, die sich mit der Frage befassen, ob Nutzer sozialer Netzwerke aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vertragsrechtliche Ansprüche gegenüber den Plattformbetreibern geltend machen können. Der Bundesgerichtshof hat das grundsätzlich bejaht.«

Klar sei auch, dass deutsches und europäisches Recht Anwendung finde. Aber, so fügt Jun hinzu: »Leider sind viele AGB so abgefasst, dass sie nur die Rechte der Plattformbetreiber herausstellen, nicht aber deren Pflichten. Ob es einen Rechtsanspruch auf die Entfernung von Inhalten gibt, die gegen die Richtlinien der Plattformbetreiber verstoßen, muss dieses Verfahren jetzt zeigen. Ich freue mich jedenfalls, dass HateAid diese Klage gegen Twitter unterstützt und so das finanzielle Risiko abmildern hilft«, so Jun gegenüber der Jüdischen Allgemeinen.

Extremismus-Bericht

Auschwitz Komitee macht AfD für gestiegenen Rechtsextremismus verantwortlich

Die Zahl der Extremisten in Deutschland ist nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz weiter gestiegen. Dafür macht das Komitee vor allem die AfD verantwortlich

 01.07.2026

Kommentar

»Eigentlich habe ich noch nie mit einem Juden gesprochen«

Als Antisemitismusbeauftragter jüdisch zu sein ist kein Manko. Im Gegenteil: Es braucht an deutschen Universitäten mehr jüdische Beauftragte

von Guy Katz  30.06.2026

Interview

»Es fehlte am fußballerischen Können, nicht am Glück«

Sportreporter-Legende Marcel Reif über das WM-Aus der deutschen Nationalmannschaft, Jürgen Klopp und die Zukunft von Julian Nagelsmann als Bundestrainer

von Michael Thaidigsmann  30.06.2026

Meinung

Maccabiah ist gelebte Selbstbehauptung

Gerade jetzt ist es für jüdische Sportlerinnen und Sportler wichtig, in Israel Kraft zu tanken. Es geht nicht nur um Sport, sondern auch um Selbstbehauptung und ein tieferes Verständnis für das Land

von Alon Meyer  30.06.2026

Berufung

Hamburg hat wieder eine Beauftragte gegen Antisemitismus

Nach Monaten der Vakanz ist das Amt wieder besetzt: Anna von Villiez wird Hamburgs neue Beauftragte gegen Antisemitismus. Ein Rechtsstreit hatte die Auswahl verzögert

von Michael Althaus  30.06.2026

Kommentar

Für Islamisten existiert kein Kindeswohl

In glühender Hitze wurden Kinder von Islamisten gefesselt durch Berlin geführt. Dass so etwas mitten in der Hauptstadt geschehen kann, ist die Folge einer fehlgeleiteten Migrationspolitik

 30.06.2026

Aufruf

Jüdische Hochschullehrer fordern besseren Schutz gegen Antisemitismus

Hochschulen können ihre jüdischen Studierenden und Lehrenden nicht ausreichend gegen Antisemitismus schützen. Das NJH will das ändern und fordert unter anderem die Möglichkeit zur Exmatrikulation von Störern

 30.06.2026

Interview

»Soziale Medien sind Brandbeschleuniger für Judenhass«

Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung gegen Antisemitismus, wechselt nach Paris. Am Dienstagabend zog er auf einem Podium in Berlin Bilanz. Im Interview blickt er zusätzlich auch auf Persönliches

von Leticia Witte  30.06.2026

Meinung

Georg Restle, die Jüdische Allgemeine und der berüchtigte Scheck aus Jerusalem

Früher hätte man Journalisten wie Restle, die Juden unterstellen, sie seien nur Sprachrohr einer Regierung in Israel, die Eignung als Politik-Redakteure beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk abgesprochen. Zu Recht

von Michael Thaidigsmann  30.06.2026