Lüdenscheid

Streit um Beförderung

Foto: dpa

Ein »Fuck you Israel« soll zu sehen gewesen sein, auch von einem Verbotsschild mit einem durchgestrichenen Davidstern auf der Facebook-Seite eines 35-jährigen Lüdenscheiders ist die Rede. Das berichtet Michael Mai vom DGB. Die Äußerungen seien mittlerweile von der Seite gelöscht, sie erhitzen noch immer die gewerkschaftlichen Gemüter in der sauerländischen Kleinstadt. Der Mann mit Migrationshintergrund, der beim Werkzeugmaschinenhersteller Hasco als Gruppenleiter beschäftigt ist, sollte befördert werden und künftig statt für fünf für insgesamt 13 Mitarbeiter verantwortlich sein.

betriebsfrieden Nach dem Betriebsverfassungsgesetz muss der Betriebsrat einer solchen Beförderung zustimmen. Der begründete seine Ablehnung mit der judenfeindlichen Äußerung des Mannes. Die Geschäftsleitung klagte nicht nur gegen das Veto des Betriebsrats, sondern setzte die Ausweitung der Führungsbefugnis des Mannes administrativ um. Bei der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht prallten die Positionen aufeinander. Der juristische Vertreter von Hasco sieht in den Facebook-Posts nichts, was den Betriebsfrieden stört. Es gehe, so zitieren die »Lüdenscheider Nachrichten« den Anwalt, »nicht um Religion, sondern um den Staat Israel«. Und: »Wir wollen arbeiten – nicht beten!« Für die Jüdische Allgemeine waren weder der Anwalt noch die Geschäftsleitung zu sprechen.

DGB-Jurist Mai findet, dass der Gruppenleiter nicht noch mehr Verantwortung bekommen sollte. »Hier kommt eine Gesinnung zum Ausdruck, die für sich spricht«, sagte Mai. »Wir müssen wohl nicht erklären, dass judenfeindliche Äußerungen betriebliche Auswirkungen haben.«

So sieht es auch das Arbeitsrecht, auf das sich der Hasco-Betriebsrat beruft: Er könne seine Zustimmung verweigern, wenn der »Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung« gestört wird. Als Gründe hervorgehoben werden im Betriebsverfassungsgesetz »rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung«. Die zuständige Richterin sah bei der Güteverhandlung keine Möglichkeit zum Kompromiss. Die Verhandlung wurde auf Oktober terminiert.

kreuz Nach Medienberichten gab es wegen des Gruppenleiters schon einmal innerbetriebliche Diskussionen. Der Mann habe zuvor Untergebene angewiesen, ein Kreuz von der Wand zu nehmen, weil er sich als Muslim in seinen Gefühlen verletzt fühle.

Interessant ist der Fall auch durch die familiären Bezüge der Hasco-Gründerfamilie zum Judentum. Hugo Hasenclever, ein Protestant, der den Betrieb 1924 gründete, war mit einer Lüdenscheider Jüdin verheiratet; sie wurden beide im Nationalsozialismus verfolgt. Als die jüdischen Wurzeln der Familie Hasenclever in einem Gedenkbuch über Juden in Lüdenscheid bekannt gemacht wurden, soll Sohn Rolf versucht haben, dies als »schädigend« zu verhindern. Schließlich habe Hasenclever die gesamte Auflage auf gekauft. In der zweiten Auflage ist der Hinweis auf die Familie Hasenclever nicht mehr zu finden.

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