Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat einen Strafbefehl gegen den ehemaligen Linken-Politiker Diether Dehm erlassen. Gegen den früheren Bundestagsabgeordneten sei wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 150 Euro verhängt worden, bestätigte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst am Montag. Zunächst hatte der »Spiegel« berichtet.
Dehm hatte im Oktober 2025 gemeinsam mit dem Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke dem lokalen TV-Sender »salve.tv« aus Erfurt ein Interview gegeben. Dabei ging es auch um die SA-Parole »Alles für Deutschland«, wegen deren Verwendung Höcke zweimal verurteilt wurde.
»Sollen die mal kommen«
Dehm sagte in dem Interview zu Höcke, er spreche die Worte aus »Solidarität« mit ihm aus. Im Video des Senders ist die Sequenz stummgeschaltet mit dem Verweis, dass diese aus rechtlichen Gründen vorläufig gestrichen sei. »Sollen die mal kommen«, fügte Dehm anschließend in Richtung der Strafverfolgungsbehörden an.
Der Strafbefehl wurde nach Angaben des Gerichtssprechers bereits am 29. Juni erlassen. Dieser sei bislang nicht rechtskräftig, Dehm habe Einspruch eingelegt. epd/ja