Meinung

Standhaft bleiben!

Am 18. September wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) weigerte sich, am Montag einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD auszustrahlen, weil dieser volksverhetzend sei. Die Entscheidung des Senders ist richtig und lobenswert, denn der kurze Film stellt einen Zusammenhang her zwischen Menschen ausländischer Herkunft und der wachsenden Kriminalität in der Bundeshauptstadt. Anfang der Woche hat die NPD gegen die Weigerung des Senders geklagt. Bis zum Wochenende muss das Berliner Verwaltungsgericht entscheiden, ob der Spot den Straftatbestand der Volksverhetzung auch wirklich erfüllt.

Meinungsfreiheit Der Fall ist heikel, denn wie so oft bewegen sich die rechten Rattenfänger auch diesmal im Spannungsbereich zwischen Strafgesetzbuch und Meinungsfreiheit. Sie versuchen, Grenzen auszutesten und, wenn möglich, auszuweiten. Keine leichte Aufgabe für die Richter. Die wenigsten von ihnen haben ausländische Wurzeln. Deshalb gilt umso mehr: Sie müssen, wenn sie den Werbespot prüfen, willens sein, ein hohes Maß an Empathie aufzubringen, um sich in all jene hineinzuversetzen, die sich durch Darstellungen in diesem Film diskriminiert fühlen.

Jede Art von Fremdenhass, und sei er noch so subtil, hat in der Wahlwerbung, die ein öffentlich-rechtlicher Sender zeigt, nichts zu suchen. Sollte das Verwaltungsgericht den RBB zum Ausstrahlen des NPD-Spots verpflichten, sei dem Sender empfohlen, standhaft zu bleiben und Mut zu beweisen.

Beirut

Israel: Haben hochrangigen Hisbollah-Kommandeur getötet

Im Krieg zwischen Israel und der libanesischen Terrororganisation ist keine Deeskalation in Sicht. In der Nacht trifft ein heftiger israelischer Angriff erneut Ziele in Beirut

 01.04.2026

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Gutachten missverstanden: Bundestagsdienst bewertet Iran-Angriffe nicht abschließend

Laut Medienberichten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Iran-Krieg als völkerrechtswidrig eingeordnet. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« widerspricht in einer Analyse dieser Darstellung nun

 01.04.2026

Frankfurt am Main

Jüdische Filmtage: Kino kündigt Kooperation, Organisatoren üben scharfe Kritik

Die Jüdische Gemeinde sieht »faktisch eine Kapitulation vor antisemitischem Druck«, während die Astor Film Lounge ihre Entscheidung verteidigt

von Imanuel Marcus  01.04.2026

Dresden/Leipzig

Hitlergruß: Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig

Das Urteil gegen die Schlagersängerin wegen des Zeigens des Nazigrußes ist rechtskräftig. Warum sie die Revision zurückzieht und was das für sie bedeutet

 01.04.2026

Pessach

Preis der Freiheit

Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstehen nicht von allein. Sie müssen erstritten, manchmal sogar erkämpft werden

von Josef Schuster  01.04.2026

Berlin

»Arrogante Belehrungen«: Israelische Botschaft kritisiert Castellucci scharf

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik an der Jerusalemer Regierung für die Ausweitung der Todesstrafe. Die israelische Botschaft spricht von Doppelmoral

 01.04.2026 Aktualisiert

Buenos Aires

Argentinien stuft Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein

Präsident Javier Milei begründete den Schritt unter anderem mit dem Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA im Jahr 1994, bei dem 85 Menschen ermordet wurden

 01.04.2026

Ottawa

PFLP-Ableger: Kanada löst Samidoun auf

Der Schritt erfolgt wegen »Nichteinhaltung« gesetzlicher Vorgaben. In Kanada war die Gruppe zuvor als Terrororganisation eingestuft worden

 01.04.2026

Washington D.C.

Trump stellt baldiges Kriegsende in Aussicht

»Ob wir ein Abkommen haben oder nicht, ist jetzt irrelevant«, sagt der amerikanische Präsident

 01.04.2026