Sachsen

Staatsrechtler für Richteranklage

Der Staatsrechtler Christoph Möllers Foto: imago/photothek

Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers hat sich im Fall des rechtsextremen Richters Jens Maier trotz hoher Hürden für eine Richteranklage ausgesprochen. Zwar sei dieses Verfahren besonders aufwändig und auch für das Bundesverfassungsgericht »in der Sache keine Trivialität«, sagte Möllers am Dienstag bei einer Onlinekonferenz.

Doch sei es »die Pflicht der politischen Organe«, eine solche Anklage zu versuchen. Möller hat im Auftrag der Grünen-Fraktion im sächsischen Landtag ein Gutachten zur Richteranklage vorgelegt.

RECHTSEXTREMIST Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Maier war bis 2017 Richter am Dresdner Landgericht und saß danach für die AfD im Bundestag. Nachdem er bei der Bundestagswahl 2021 sein Mandat verloren hatte, stellte er einen Antrag auf Rückkehr in den sächsischen Justizdienst. Seit dem 14. März arbeitet er als Richter am Amtsgericht Dippoldiswalde. Damit kamen die Behörden seinem nach dem Abgeordnetengesetz bestehenden Rückkehranspruch nach. Gegen Maier läuft jedoch ein Disziplinarverfahren.

Zudem hatte das Justizministerium beim Dienstgericht für Richter einen Antrag gestellt, Maier in den Ruhestand zu versetzen. Wahrend die beiden ersten Verfahren mehrere Instanzen durchlaufen könnten, ist die Anklage gegen einen Richter ohne Umwege sofort ein Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Allerdings muss ein solches Verfahren vom Parlament angestrebt werden und braucht im sächsischen Landtag eine Zweidrittelmehrheit.

Für einen Erfolg der Richteranklage sind die Grünen im Landtag auf die Zustimmung der Koalitionspartner CDU und SPD angewiesen.

Für einen Erfolg sind die Grünen im Landtag auf die Zustimmung der Koalitionspartner CDU und SPD angewiesen. Zudem hat die Richteranklage Möllers zufolge Vorrang und würde die beiden noch laufenden Verfahren vorerst ruhen lassen. Sie müsse daher vorbereitet werden, sei aber nur zu verfolgen, wenn die anderen Verfahren nach einer Eilentscheidung absehbar nicht zum Erfolg führen und im Ergebnis Maier nicht aus dem Amt entfernten.

UNSICHERHEITEN Die Richteranklage sei mit Unsicherheiten verbunden, weil sie bisher noch nicht praktisch erprobt worden sei, räumte Möllers ein. Auch sei es für ein Parlament schwerer als etwa für Bundes- und Landesregierungen, die notwendigen Fakten für ein solches Vorfahren zu ermitteln. Für den Grünen-Abgeordneten Valentin Lippman ist der Fall Maier prädestiniert für eine Richteranklage. Allerdings müsse sie zügig und mit »geballter Kraft« angegangen werden, sagte er.

Grundsätzlich könne ein Richter, der gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt, angeklagt werden, sagte Möllers. Gelten würden wegen einer Zweijahresfrist laut Möllers aber zunächst nur die im Herbst 2021 öffentlich formulierten, klar verwertbaren Äußerungen in der Unterstützung des offiziell aufgelösten »Flügels« der AfD und im Bekenntnis zur »Pegida«-Bewegung. Beide Gruppen stuft der Verfassungsschutz als extremistisch ein.

KONTINUITÄT Er rechne aber damit, dass das Gericht sich auch »die Kontinuität und Klarheit der Äußerungen Maiers« der vorangegangenen Jahre anschaue und diese in Rechnung stelle, sagte Möllers, der Prozessbevollmächtigter des Bundesrates im NPD-Verbotsverfahren war. Auch habe Maier eine aggressiv-kämpferische Haltung an den Tag gelegt, etwa wenn er Verständnis für den norwegischen Massenmörder und Rechtsextremisten Anders Breivik geäußert habe.

2017 hatte Maier in einer Rede in Dresden die Vergangenheitsbewältigung in Hinsicht auf den Nationalsozialismus eine »gegen uns gerichtete Propaganda und Umerziehung« genannt und einen seiner Meinung nach bestehenden »Schuldkult« für »endgültig beendet« erklärt. epd

Interview

»Es fehlte am fußballerischen Können, nicht am Glück«

Sportreporter-Legende Marcel Reif über das WM-Aus der deutschen Nationalmannschaft, Jürgen Klopp und die Zukunft von Julian Nagelsmann als Bundestrainer

von Michael Thaidigsmann  02.07.2026 Aktualisiert

Augsburg

Neue »Initiative Antisemitismuskritik & Theater« gegründet

Rund 60 Theaterschaffende haben in Augsburg ein neues Netzwerk gegen Judenfeindlichkeit ins Leben gerufen. Ihnen geht es etwa darum, antisemitismuskritische künstlerische Werke zu entwickeln. Und sie wollen expandieren

von Christopher Beschnitt  02.07.2026

Protest

Zehntausende Gegner des AfD-Bundesparteitags in Erfurt erwartet

Erfurt hofft auf ein gewaltfreies Wochenende: Zum AfD-Bundesparteitag in der Stadt werden zehntausende Demonstranten erwartet. Kirchen, Parteien und Bündnisse rufen zu friedlichem Protest auf. Die Polizei bereitet sich auf mögliche Störungen vor

von Matthias Thüsing  02.07.2026

Nahost

Iran besteht auf militärische Kontrolle der Straße von Hormus

Die iranische Armee verlangt, dass Schiffe nur die vom Iran festgelegte Route durch die Meerenge nutzt

 02.07.2026

Diplomatie

USA und Iran sollen Fortschritte bei indirekten Gesprächen gemacht haben

Die Spannungen zwischen den USA und dem Iran erschweren eine Lösung der komplexen Konfliktlage im Nahen Osten. Nach indirekt geführten Gesprächen in Doha melden die Vermittler Fortschritte

 02.07.2026

Meinung

Was Deutschland von Albanien lernen kann

Wer immer noch überrascht tut und nicht konsequenter gegen die Mullahs vorgeht, handelt nicht nur fahrlässig, sondern lädt ihre Killer geradezu ein

von Ralf Balke  02.07.2026

Analyse

Vorteil Putin?

Früh hieß es, Russland sei einer der Profiteure des Iran-Kriegs und die Ukraine ein Verlierer. Doch das greift zu kurz

von Alexander Friedman  02.07.2026

Hintergrund

Wenn Juden- und Israelfeindlichkeit Extremisten aller Couleur vereint

Der Verfassungsschutzbericht 2025 verdeutlicht einmal mehr: Antisemitismus und Antizionismus sind der Bindekitt zwischen ansonsten inkompatiblen extremistischen Strömungen

von Michael Thaidigsmann  01.07.2026

Meinung

Warum Hessens Vorstoß mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist

Die Landesregierung will die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen. Mit einer veränderten Begründung und anderen leichten Modifikationen wäre der umstrittene Entwurf grundgesetzkonform

von Fiete Kalscheuer  01.07.2026