Sachsen

Staatsrechtler für Richteranklage

Der Staatsrechtler Christoph Möllers Foto: imago/photothek

Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers hat sich im Fall des rechtsextremen Richters Jens Maier trotz hoher Hürden für eine Richteranklage ausgesprochen. Zwar sei dieses Verfahren besonders aufwändig und auch für das Bundesverfassungsgericht »in der Sache keine Trivialität«, sagte Möllers am Dienstag bei einer Onlinekonferenz.

Doch sei es »die Pflicht der politischen Organe«, eine solche Anklage zu versuchen. Möller hat im Auftrag der Grünen-Fraktion im sächsischen Landtag ein Gutachten zur Richteranklage vorgelegt.

RECHTSEXTREMIST Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Maier war bis 2017 Richter am Dresdner Landgericht und saß danach für die AfD im Bundestag. Nachdem er bei der Bundestagswahl 2021 sein Mandat verloren hatte, stellte er einen Antrag auf Rückkehr in den sächsischen Justizdienst. Seit dem 14. März arbeitet er als Richter am Amtsgericht Dippoldiswalde. Damit kamen die Behörden seinem nach dem Abgeordnetengesetz bestehenden Rückkehranspruch nach. Gegen Maier läuft jedoch ein Disziplinarverfahren.

Zudem hatte das Justizministerium beim Dienstgericht für Richter einen Antrag gestellt, Maier in den Ruhestand zu versetzen. Wahrend die beiden ersten Verfahren mehrere Instanzen durchlaufen könnten, ist die Anklage gegen einen Richter ohne Umwege sofort ein Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Allerdings muss ein solches Verfahren vom Parlament angestrebt werden und braucht im sächsischen Landtag eine Zweidrittelmehrheit.

Für einen Erfolg der Richteranklage sind die Grünen im Landtag auf die Zustimmung der Koalitionspartner CDU und SPD angewiesen.

Für einen Erfolg sind die Grünen im Landtag auf die Zustimmung der Koalitionspartner CDU und SPD angewiesen. Zudem hat die Richteranklage Möllers zufolge Vorrang und würde die beiden noch laufenden Verfahren vorerst ruhen lassen. Sie müsse daher vorbereitet werden, sei aber nur zu verfolgen, wenn die anderen Verfahren nach einer Eilentscheidung absehbar nicht zum Erfolg führen und im Ergebnis Maier nicht aus dem Amt entfernten.

UNSICHERHEITEN Die Richteranklage sei mit Unsicherheiten verbunden, weil sie bisher noch nicht praktisch erprobt worden sei, räumte Möllers ein. Auch sei es für ein Parlament schwerer als etwa für Bundes- und Landesregierungen, die notwendigen Fakten für ein solches Vorfahren zu ermitteln. Für den Grünen-Abgeordneten Valentin Lippman ist der Fall Maier prädestiniert für eine Richteranklage. Allerdings müsse sie zügig und mit »geballter Kraft« angegangen werden, sagte er.

Grundsätzlich könne ein Richter, der gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt, angeklagt werden, sagte Möllers. Gelten würden wegen einer Zweijahresfrist laut Möllers aber zunächst nur die im Herbst 2021 öffentlich formulierten, klar verwertbaren Äußerungen in der Unterstützung des offiziell aufgelösten »Flügels« der AfD und im Bekenntnis zur »Pegida«-Bewegung. Beide Gruppen stuft der Verfassungsschutz als extremistisch ein.

KONTINUITÄT Er rechne aber damit, dass das Gericht sich auch »die Kontinuität und Klarheit der Äußerungen Maiers« der vorangegangenen Jahre anschaue und diese in Rechnung stelle, sagte Möllers, der Prozessbevollmächtigter des Bundesrates im NPD-Verbotsverfahren war. Auch habe Maier eine aggressiv-kämpferische Haltung an den Tag gelegt, etwa wenn er Verständnis für den norwegischen Massenmörder und Rechtsextremisten Anders Breivik geäußert habe.

2017 hatte Maier in einer Rede in Dresden die Vergangenheitsbewältigung in Hinsicht auf den Nationalsozialismus eine »gegen uns gerichtete Propaganda und Umerziehung« genannt und einen seiner Meinung nach bestehenden »Schuldkult« für »endgültig beendet« erklärt. epd

USA

New York: Frau des Bürgermeisters gefallen Social-Media-Beiträge, die den 7. Oktober feierten

Einige der Posts stammten von israelfeindlichen Organisationen und stellten die Massaker in Israel als angeblichen Widerstand dar

 07.03.2026

Sicherheit

Israel verschärft Schutz für Botschaften im Ausland

Ein vereitelter Anschlag auf die israelische Botschaft in Aserbaidschan und eine Synagoge in Baku zeigen, warum die Maßnahmen als notwendig angesehen werden

 07.03.2026

Teheran

Iran bittet arabische Nachbarn um Entschuldigung – und setzt Angriffe fort

Die widersprüchlichen Signale werden als Anzeichen dafür angesehen, dass die politische Führung derzeit nur begrenzten Einfluss auf Teile des Militärs hat

 07.03.2026

Berlin

»Freiheit für den Iran«: Kundgebung am Brandenburger Tor

Demonstranten fordern Demokratie und erinnern an Tote und Gefangene

 07.03.2026

München

Vorfall am israelischen Generalkonsulat

Nach Steinwürfen gegen die diplomatische Vertretung kommt es zu einem Polizeieinsatz

 07.03.2026

Washington

Trump droht Iran mit »vollständiger Zerstörung«

Teheran werde heute »sehr hart getroffen«, sagt der amerikanische Präsident. »Iran ist nicht länger der Rüpel des Nahen Ostens, sondern stattdessen dessen Verlierer.«

 07.03.2026

Berlin

Bundesrat will Hakenkreuz-Schmierereien an Schulen bestrafen

Die Nutzung von verfassungsfeindlichen Kennzeichen durch Schüler soll strafbar werden. Der israelische Botschafter begrüßt den Schritt

 06.03.2026

Washington D.C.

Bodentruppen im Iran? Trump spricht von »Zeitverschwendung«

Grundsätzlich ausschließen wollte die US-Regierung den Einsatz von Bodentruppen im Iran bislang nicht. Jetzt reagiert Präsident Trump auf Äußerungen des iranischen Außenministers zu dem Thema

 06.03.2026

Gedenkstätte

Buchenwald-Verbände lehnen »Kufiyas«-Kampagne ab

Die Initiatoren der Kampagne würden zudem die historische Dimension der NS-Verbrechen verkennen

 06.03.2026