Berlin

SPD für Koalition mit Linken und Grünen

SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach Foto: picture alliance / HMB Media

Die Berliner SPD will mit der Wahlsiegerin Linke und mit den Grünen Koalitionsverhandlungen aufnehmen. Das entschied der Landesvorstand bei einer digitalen Sitzung mit breiter Mehrheit, wie die Deutsche Presse-Agentur aus SPD-Kreisen erfuhr. Die Grünen wollen am Abend bei einem kleinen Parteitag über den Beginn von Koalitionsgesprächen entscheiden.

Die Linke befindet darüber erst auf einem Parteitag am 31. Oktober. Grund sind die zweiwöchigen Herbstferien in Berlin. Im Falle einer Zustimmung können die Koalitionsgespräche Anfang November beginnen.

Linke will ins Rote Rathaus

Bei der Berlin-Wahl am 20. September war die Linke mit 25,7 Prozent stärkste Kraft geworden. Dahinter folgen CDU (18,8 Prozent), AfD (16,3 Prozent), Grüne (14,3 Prozent) und - mit ihrem historisch schlechtesten Ergebnis - die SPD (12,1 Prozent). Die bisher regierende CDU/SPD-Koalition hat ihre Mehrheit verloren. Nun wird versucht, eine rot-grün-rote Regierung zu bilden. Gelingt das, könnte Linke-Fraktionschefin Elif Eralp erste Regierende Bürgermeisterin ihrer Partei in Berlin werden.

Antisemitismusdebatte überlagerte Gespräche

Auf das am Samstag vorgelegte Sondierungspapier hatten sich Linke, Grüne und SPD in zeitweise mühsamen Verhandlungen verständigt. Die Diskussion um ein konsequentes Vorgehen gegen Antisemitismus, angefacht durch mehrere Vorfälle in den Reihen der Linken, erschwerte die Gespräche.

Eine gemeinsame Erklärung zum Thema Antisemitismus, auf die sich die drei Parteien noch vor Beginn der Sondierungen verständigten, soll im Fall einer Regierungsbildung in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden. Rot-Grün-Rot bekennt sich darin zum Schutz jüdischen Lebens, zum Existenzrecht Israels und zu einer Zwei-Staaten-Lösung, die sowohl Israels Sicherheit als auch die Selbstbestimmung der Palästinenser ermöglichen soll. Angedacht sind bei Verstößen gegen die vereinbarten Grundsätze Sanktionen bis hin zum Fraktionsausschluss.

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Debatte um Vergesellschaftung

Bundesweit umstrittenstes Vorhaben der drei Parteien dürfte die Vergesellschaftung von etwa 160.000 Wohnungen von fünf Konzernen sein. Eine solche Überführung in Gemeineigentum gegen Entschädigung wäre in Deutschland bislang einmalig. Ziel ist, durch mehr Einfluss auf den Wohnungsmarkt den zuletzt stetigen Anstieg der Mieten zu bremsen.

Die Umsetzung könnte aber dauern. Mitte 2028 wollen die drei Parteien ein Gesetz vorlegen, das erst ein Jahr nach Beschlussfassung in Kraft treten soll. In der Zwischenzeit wird es wohl vom Verfassungsgericht überprüft, Klagen aus der Wohnungswirtschaft sind zu erwarten.

Die Entschädigungssumme für die Wohnungskonzerne soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt, mit Krediten finanziert und über Mieten refinanziert werden. Betroffen sein sollen private Konzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften sie behalten.

Bundesweite Kritik

Am stärksten betroffen wäre der Immobilienkonzern Vonovia mit nach eigenen Angaben 130.000 Wohnungen in Berlin. »Wir sind überzeugt, dass eine Vergesellschaftung in der vorgelegten und geplanten Art und Weise verfassungswidrig ist und einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde«, teilte das Unternehmen auf dpa-Anfrage mit. Um den Wohnungsmangel zu überwinden, brauche es erhebliche private Investitionen. Dafür seien Verlässlichkeit, Rechtssicherheit und ein stabiles Investitionsumfeld notwendig.

Auch Wirtschaftsverbände sowie Bundespolitiker von Union und SPD machen Front gegen die Pläne. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte, sie sehe ganz klar eine »Gefahr für den Standort«, die weit über Berlin hinausgehe. Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) bezeichnete Vergesellschaftungen als das Dümmste, was man machen könne. Es werde Geld, das Berlin nicht habe, für Wohnungen ausgegeben, die es schon gebe, sagte er in der ARD-Sendung »Caren Miosga«.

Grundlage für das Vorhaben wäre Artikel 15 des Grundgesetzes. Dort heißt es: »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.« In der politischen Debatte ist oft von »Enteignung« die Rede. Verfassungsrechtlich ist dies jedoch ein anderes Instrument.

Kommt ein Vergesellschaftungsverbot?

Die Bundesregierung hatte bereits im Juli beschlossen, dass sie Vergesellschaftung verhindern will. Bislang gibt es allerdings noch keinen Gesetzentwurf, sondern nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses. Die Verbotspläne befinden sich noch in der Abstimmung der Bundesregierung, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. dpa

Elif Eralp

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