Berlin stockt den Härtefallfonds des Bundes zur Abmilderung geringer Renten ehemaliger DDR-Bürger, Spätaussiedler und jüdischer Kontingentflüchtlinge um etwa 27 Millionen Euro aus Landesmitteln auf. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus könnten so etwa 10.000 antragsberechtigte Berlinerinnen und Berliner den erhöhten Abmilderungsbetrag von insgesamt 5.000 Euro, anstatt bisher 2.500 Euro, erhalten, teilte die Senatssozialverwaltung am Dienstag in Berlin mit.
Dafür habe der Senat den Beitritt zu der vom Bund gegründeten Stiftung Härtefallfonds beschlossen. Für die zweiten 2.500 Euro muss laut Senatsverwaltung kein weiterer Antrag gestellt werden.
Beitrag Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) erklärte, der Bund habe mit seiner Entscheidung zur Einrichtung der Stiftung Härtefallfonds die Initiative ergriffen und den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, sich zu beteiligen. »Wir greifen dieses Angebot auf und leisten unseren Beitrag im Sinne der betroffenen Berlinerinnen und Berliner«, sagte Kiziltepe.
Die Stiftung war Ende 2022 auf den Weg gebracht worden, um Ungerechtigkeiten im gesamtdeutschen Rentenrecht abzumildern. Dafür sollen aus dem Bundeshaushalt 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
Das Bundesarbeitsministerium geht bundesweit von rund 200.000 Antragsberechtigten aus. Der Stiftung beigetreten sind bereits Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und Thüringen. Auch sie haben die Summe für Antragsberechtigte aus ihren Ländern jeweils um 2.500 Euro aufgestockt. epd