Bayern

Schoa-Verharmlosung: Justiz ermittelt gegen AfD-Politiker

Wahlplakat der Partei Alternative für Deutschland zur Landtagswahl in Bayern Foto: imago/Ralph Peters

Andreas Franck, der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz und Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft in München, hat gegen einen AfD-Kommunalpolitiker ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung und Verharmlosung des Holocaust eingeleitet.

VERGLEICH Das bestätigte Franck der »Süddeutschen Zeitung«. In seiner Donnerstagsausgabe berichtete das Blatt, die Wohnung des Dachauer AfD-Kreisvorsitzenden sei am Mittwochmorgen von Beamten des Staatsschutzes der Kriminalpolizei durchsucht worden.

Der AfD-Politiker war im Juli 2021 als Nachrücker in den Bundestag eingezogen, hatte bei der Wahl im September den Wiedereinzug ins Parlament aber nicht mehr geschafft. Von 2017 bis 2021 war er Mitarbeiter eines anderen AfD-Bundestagsabgeordneten.

Der Beschuldigte zieht in einem Facebook-Post am 6. Dezember 2021, der nach wie vor öffentlich zugänglich ist, einen Vergleich zwischen der Lage der Juden in der Zeit des Nationalsozialismus und der von ungeimpften Menschen in der Corona-Pandemie. Dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder hält er vor, nach Nazi-Manier einen »Volkszorn« auf Ungeimpfte zu entfesseln.

FACEBOOK Der AfD-Politiker schreibt, 1938 sei der »Volkszorn« nicht so spontan ausgebrochen, wie die nationalsozialistische Propagandamaschinerie das behauptet habe. Und weiter: »Aktuell wird nach bekanntem Muster ein Sündenbock für das katastrophale Politikversagen der Regierenden gesucht, und Söder hat ihn gefunden. Es ist der ›Ungeimpfte‹.«

In einem Videoclip im gleichen Post zieht der AfD-Politiker einen Vergleich zwischen dem US-Präsidenten Joe Biden und dem NS-Propagandaminister Joseph Goebbels. Am Ende fordert er, »Widerstand« zu leisten. Für seinen Beitrag hat der 50-Jährige mehr als 3500 Likes erhalten.

Oberstaatsanwalt Franck sagte der »Süddeutschen Zeitung«, in den betreffenden Äußerungen sei eine Relativierung des Holocaust erkennbar, was den Straftatbestand der Volksverhetzung nach Paragraf 130 Strafgesetzbuch erfülle. mth

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