Justiz

Rechtsmediziner sagen im Prozess gegen Synagogen-Attentäter aus

Prozess am Landgericht Magdeburg Foto: imago

Im Prozess gegen den antisemitischen Synagogen-Attentäter Stephan B. haben am Dienstag in Magdeburg mehrere Rechtsmediziner Auskunft zu den tödlichen Schussverletzungen der Opfer gegeben. Bei der Sektion seien bei der Leiche der 40-jährigen Jana L. elf Durchschüsse, drei Steckschüsse und vier Streifschüsse festgestellt worden, sagte ein Rechtsmediziner vor dem Oberlandesgericht Naumburg, das aus Sicherheits- und Platzgründen im Gebäude des Magdeburger Landgerichts verhandelt. Der Tod der Frau sei relativ schnell eingetreten. Der Rechtsmediziner sprach von Sekunden oder maximal einer Minute.

Bei dem 20-jährigen Kevin S. sei das Herz und die Lunge durchschossen worden, sagte ein Rechtsmediziner. Dies habe sofort zum Tod geführt. Ob der junge Mann bis zu den tödlichen Schüssen - zuvor war bereits auf ihn geschossen worden - noch etwas wahrnehmen konnte, konnte der Rechtsmediziner allerdings nicht einschätzen. Auf dem Video, das der Angeklagte während der Tat filmte und live ins Internet streamte, sei zu sehen gewesen, dass er nach den ersten Schüssen noch lebte.

Konkrete Anhaltspunkte für Kontaktpersonen, Mitwisser oder Unterstützer seien nicht gefunden worden, sagte ein 33-jähriger Kriminalhauptkommissar.

Zudem sagten zwei Polizisten des Polizeireviers Zeitz aus, die den Attentäter festgenommen hatten. Ein 54-jähriger Polizeibeamte und sein 59 Jahre alter Kollege hatten B. verfolgt, der sich mit einem zuvor in der Ortschaft Wiedersdorf erpressten Taxi auf der Flucht befand. An einer Baustelle endete die Flucht des 28-Jährigen. An der einspurigen Straße sei dem Angeklagten ein Lastwagen entgegengekommen und daneben habe sich eine Betonbegrenzung befunden, erklärten die Zeugen.

Stephan B. sei dann aus dem gestohlenen Taxi gestiegen und über die Baustellenbegrenzung gesprungen. Die Polizisten hätten ihn unter Androhung des Gebrauchs ihrer Dienstwaffen zum Stehenbleiben aufgefordert, ihm Handfesseln angelegt und festgenommen.

Den Livestream des Anschlags hätten drei Zuschauer zeitweise verfolgt, zwei in den USA und einer in Zürich.

Konkrete Anhaltspunkte für Kontaktpersonen, Mitwisser oder Unterstützer seien nicht gefunden worden, sagte ein 33-jähriger Kriminalhauptkommissar. Online-Kontakte hätten jedoch nicht mehr nachvollzogen werden können. B. soll unter anderem eine Bitcoin-Spende von einem Mark erwähnt haben. Dieser sei in den USA ermittelt und durch das FBI befragt worden, sagte der Zeuge.

Es habe aber nicht nachgewiesen werden können, dass es wirklich eine Überweisung zur Unterstützung der Tat gegeben habe. Den Livestream des Anschlags hätten drei Zuschauer zeitweise verfolgt, zwei in den USA und einer in Zürich. Sie seien wohl durch Zufall darauf gestoßen.

Vernommen wurde auch ein Zeuge, der sich zum Tatzeitpunkt auf dem Weg in Richtung Döner-Imbiss befand. Der 36-Jährige berichtete von drei Schüssen auf ihn, die er wahrgenommen habe. Danach habe er unter Schock gestanden und monatelang nicht arbeiten können.

Die Bundesanwaltschaft hat B. wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten angeklagt.

Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen und rassistischen Motivation heraus einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt. Weil es ihm nicht gelang, mit Sprengsätzen und Schusswaffen in die Synagoge zu gelangen, erschoss er eine 40 Jahre alte Passantin und anschließend in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss einen 20-jährigen Mann.

Die Bundesanwaltschaft hat B. wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten angeklagt. B. droht eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Der Prozess wird am 14. Oktober, am 3., 4., 17. und 18. November sowie am 1., 8., 9., 15. und 16. Dezember fortgesetzt

Interview

»Es fehlte am fußballerischen Können, nicht am Glück«

Sportreporter-Legende Marcel Reif über das WM-Aus der deutschen Nationalmannschaft, Jürgen Klopp und die Zukunft von Julian Nagelsmann als Bundestrainer

von Michael Thaidigsmann  02.07.2026 Aktualisiert

Augsburg

Neue »Initiative Antisemitismuskritik & Theater« gegründet

Rund 60 Theaterschaffende haben in Augsburg ein neues Netzwerk gegen Judenfeindlichkeit ins Leben gerufen. Ihnen geht es etwa darum, antisemitismuskritische künstlerische Werke zu entwickeln. Und sie wollen expandieren

von Christopher Beschnitt  02.07.2026

Protest

Zehntausende Gegner des AfD-Bundesparteitags in Erfurt erwartet

Erfurt hofft auf ein gewaltfreies Wochenende: Zum AfD-Bundesparteitag in der Stadt werden zehntausende Demonstranten erwartet. Kirchen, Parteien und Bündnisse rufen zu friedlichem Protest auf. Die Polizei bereitet sich auf mögliche Störungen vor

von Matthias Thüsing  02.07.2026

Nahost

Iran besteht auf militärische Kontrolle der Straße von Hormus

Die iranische Armee verlangt, dass Schiffe nur die vom Iran festgelegte Route durch die Meerenge nutzt

 02.07.2026

Diplomatie

USA und Iran sollen Fortschritte bei indirekten Gesprächen gemacht haben

Die Spannungen zwischen den USA und dem Iran erschweren eine Lösung der komplexen Konfliktlage im Nahen Osten. Nach indirekt geführten Gesprächen in Doha melden die Vermittler Fortschritte

 02.07.2026

Meinung

Was Deutschland von Albanien lernen kann

Wer immer noch überrascht tut und nicht konsequenter gegen die Mullahs vorgeht, handelt nicht nur fahrlässig, sondern lädt ihre Killer geradezu ein

von Ralf Balke  02.07.2026

Analyse

Vorteil Putin?

Früh hieß es, Russland sei einer der Profiteure des Iran-Kriegs und die Ukraine ein Verlierer. Doch das greift zu kurz

von Alexander Friedman  02.07.2026

Hintergrund

Wenn Juden- und Israelfeindlichkeit Extremisten aller Couleur vereint

Der Verfassungsschutzbericht 2025 verdeutlicht einmal mehr: Antisemitismus und Antizionismus sind der Bindekitt zwischen ansonsten inkompatiblen extremistischen Strömungen

von Michael Thaidigsmann  01.07.2026

Meinung

Warum Hessens Vorstoß mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist

Die Landesregierung will die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen. Mit einer veränderten Begründung und anderen leichten Modifikationen wäre der umstrittene Entwurf grundgesetzkonform

von Fiete Kalscheuer  01.07.2026