Einspruch

Recht und Gerechtigkeit

Es klingt nach einem Skandalurteil aus
finstersten Nachkriegszeiten: Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat den Anspruch italienischer Naziopfer auf Entschädigungszahlungen durch die Bundesrepublik zurückgewiesen.

Der Skandal allerdings ist nicht der Richterspruch in Den Haag. Denn in dem Verfahren ging es nicht um die Frage, ob die heutige Regierung Deutschlands in der Nachfolge des Dritten Reichs juristisch oder zumindest moralisch zu Entschädigungen verpflichtet ist. Dies haben die Richter in ihrem Urteil nicht in Abrede gestellt, im Gegenteil. Gegenstand des Verfahrens war, ob ein italienisches Gericht, vor dem Opfer des NS-Terrors geklagt hatten, die Bundesrepublik zu Entschädigungszahlungen zwingen kann.

Schlachtfeld Dies zu bejahen, hätte zentrale Grundsätze des internationalen Rechts außer Kraft gesetzt – zu ihnen gehört die sogenannte Staaten-immunität, die besagt, dass kein Staat mittels seiner nationalen Gerichte über einen anderen Staat urteilen darf. Das ist auch richtig so. Wäre es anders, könnten deutsche Vertriebene vor deutschen Gerichten Polen verklagen oder palästinensische Flüchtlinge vor jordanischen Gerichten den Staat Israel. Das Recht würde zu einem neuen Schlachtfeld für internationale Konflikte.

Nicht der Ausgang des jahrelangen Rechtsstreits ist empörend, sondern die Haltung der Bundesrepublik, die vor dem IGH geklagt hatte. Sie lässt es zu, dass Menschen, die nachweislich unter dem Naziregime gelitten haben, auch rund 70 Jahre später noch durch alle Instanzen darum kämpfen müssen, wenigstens symbolisch so etwas wie Wiedergutmachung zu erfahren.

Außenminister Westerwelle hat nach dem Urteil angekündigt, der Weg sei nun frei für individuelle Entschädigungen der italienischen Naziopfer. Die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung hängt daran, wie schnell sie diesen freien Weg wirklich geht. Rechtssicherheit herrscht jedenfalls.

Karlsruhe/Aarhus

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