EILMELDUNG! Nach Angriff Israels auf Iran: Sicherheitsbehörden verstärken Schutz für jüdische Einrichtungen

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Prozess, Dieudonné, Einbürgerung

Prozess im Landgericht Magdeburg gegen den Halle-Attentäter Stephan B. Foto: imago images/Christian Schroedter

Halle: Prozessverlängerung
Die selbst gebauten Waffen des Synagogen-Attentäters von Halle sind von Experten als lebensgefährlich eingeschätzt worden. Für ein kriminaltechnisches Gutachten des Bundeskriminalamts seien drei sichergestellte Waffen des Angeklagten untersucht worden, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Naumburg am Montag in Magdeburg. Dem Gutachten zufolge, das am fünften Prozesstag vor Gericht verlesen wurde, gingen von allen selbst gebauten Waffen »potenziell tödliche Gefahren« aus. Zudem ging es in der einstündigen Verhandlung am Montag um eine Anordnung zum sogenannten Selbstleseverfahren. Es gibt eine sehr umfangreiche Liste von Dokumenten, wovon ein Teil außerhalb der Hauptverhandlung, also im Selbstleseverfahren, gelesen werden soll. Der Prozess wird am 25. August mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Unter anderem seien Ermittlungsbeamte geladen, und die Waffentechnik soll weiter beleuchtet werden, sagte der Gerichtssprecher. Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens habe zudem bereits angekündigt, weitere Verhandlungstermine im November festzulegen. Ob es zu der Verlängerung kommt, hänge unter anderem davon ab, wie lange sich die Befragung weiterer Zeugen hinziehe, sagte die Richterin. Bislang ist die Hauptverhandlung bis zum 14. Oktober terminiert. epd/dpa

Komiker: Keine Posts mehr
Bei den Internet-Plattformen Facebook und Instagram darf der französische Komiker Dieudonné, der in den letzten Jahren fast ausschließlich mit krudem Antisemitismus Schlagzeilen machte, künftig nichts mehr posten. Der 54-Jährige »hat wiederholt unsere Regeln in Bezug auf Hassrede verletzt, als er sich über Schoa-Opfer lustig machte oder entmenschlichende Begriffe für Juden benutzte«, erklärte Facebook am Montag gegenüber der französischen Tageszeitung »Le Monde«. Anlass für die Maßnahme sei nicht ein einzelner Post gewesen, so das Unternehmen weiter, sondern die Gesamtzahl problematischer Dieudonné-Posts in den vergangenen Wochen. Schon vor einigen Wochen war der Künstler wegen zahlreicher antisemitischer Äußerungen auf der Video-Plattform YouTube gesperrt worden. Auf seiner Facebook-Seite hatte er es auf mehr als 1,3 Millionen Follower gebracht, bei Instagram, das ebenfalls zum Facebook-Konzern gehört, waren es dagegen nur 36.000. Mit den Worten »Diese Entscheidung geht in die richtige Richtung« begrüßte CRIF die Facebook-Entscheidung. Der französische jüdische Dachverband war in den letzten Monaten zur bevorzugten Zielscheibe der verbalen Ausfälle Dieudonnés geworden. Im November 2019 war der Künstler von einem Gericht wegen antisemitischer Äußerungen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Im Mai postete Dieudonné gleich mehrere Videos, in denen er den Dachverband CRIF und einzelne Persönlichkeiten aus der jüdischen Gemeinschaft, darunter den Präsidenten des Jüdischen Weltkongresses, Ronald S. Lauder, und die vor drei Jahren verstorbene Auschwitz-Überlebende Simone Veil, schwer beleidigte. mth

Erleichterte Einbürgerung
Vor knapp einem Jahr beschloss das österreichische Parlament, Nachfahren von während der Nazizeit verfolgten Staatsbürgern der Alpenrepublik die Einbürgerung zu erleichtern. Damit sollten vor allem jene Personen Anspruch auf einen österreichischen Pass bekommen, deren Vorfahren mütterlicherseits während der NS-Zeit verfolgt wurden. Bislang waren vor September 1983 geborene Kinder, Enkel und Urenkel von Österreichern, die von den Nazis ausgebürgert worden waren, vom Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Diese Frist wird nun bis 15. Mai 1955 ausgedehnt. Das bedeutet, dass Nachkommen von Personen, die vor diesem Datum Österreich verließen, künftig ebenfalls berechtigt sind, die österreichische Staatsangehörigkeit zu erlangen. In diesem Personenkreis sind viele jüdische KZ-Überlebende sowie deren Kinder, Enkel und Urenkel. Darüber hinaus werden auch Angehörige von Staaten von dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht erfasst, die auf dem Gebiet der 1918 untergegangenen österreichisch-ungarischen Monarchie ansässig waren. mth

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