Halle-Prozess

Plädoyers von Vertretern der Nebenklage

Vor dem Landgericht in Magdeburg fand der Prozess gegen den Attentäter von Halle statt. Foto: dpa

Der Prozess gegen den Synagogen-Attentäter Stephan B. nähert sich dem Ende. Nachdem am Dienstag neun Nebenklagevertreter plädiert hatten, hielten am Mittwoch vier weitere Anwälte ihre Schlussvorträge.

Nebenanklage-Anwältin Assia Lewin kritisierte das Schweigen, Wegsehen und das »Unter-den-Teppich-kehren« der Familie des Angeklagten. »Die Eltern tragen eine große moralische Verantwortung«, betonte die Anwältin und sprach von einer feigen und verachtenswerten Tat. An den Angeklagten gerichtet sagte sie: »Niemand wird sich an Sie erinnern, erinnern wird man an das rechtsstaatliche Verfahren in Deutschland.«

Freiheitsstrafe Der seit Juli laufende Prozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg findet aus Sicherheits- und Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt. Insgesamt gibt es 43 Nebenkläger, die von 21 Anwälten vertreten werden. Die Nebenklagevertreter schlossen sich weitgehend der Bundesanwaltschaft an und forderten eine lebenslange Freiheitsstrafe und anschließende Sicherheitsverwahrung für den Rechtsterroristen. Die Bundesanwaltschaft sieht bei B. eine besondere Schwere der Schuld und hält ihn für voll schuldfähig.

Der Nebenklagevertreter Juri Goldstein sprach von einem der schlimmsten antisemitischen Verbrechen der Nachkriegszeit. Der Attentäter sei aus blankem Hass auf Menschen zur Synagoge gefahren.

Seine Absicht, mehr als 50 Menschen zu töten - Mütter, Väter, Erwachsene und Kinder -, sei »an Abscheulichkeit nicht zu überbieten«. Der Mörder habe eins erreicht: dass das Thema Antisemitismus erneut in den Mittelpunkt gerückt sei, sagte Goldstein.

»Namenloses Irrlicht« Anwalt Florian Feige, der ein bei dem Anschlagsgeschehen schwer verletztes Paar aus Wiedersdorf bei Halle vertritt, von dem der Täter ein Fluchtauto erpressen wollte, betonte, B. habe mit den Schüssen den Tod der beiden in Kauf genommen. Er habe ein Fluchtauto gewollt, das Leben der beiden Menschen sei ihm schlichtweg egal gewesen. Die Tat werde zwar nicht vergessen werden, aber nicht wie es sich B. vorgestellt habe, sagte Feige. Er werde als »namenloses Irrlicht« in Erinnerung beiben.

Der Anwalt sprach in diesem Zusammenhang von einem »Dorfdeppenphänomen«: Das Problem sei, dass sich vereinzelte Dorfdeppen, Anhänger von Verschwörungserzählungen, heute über das Internet vernetzen und bestärken könnten. Dabei sei auch B. geistig verarmt und habe jede Menschlichkeit abgelegt. Er bat den Angeklagten, nicht mehr das letzte Wort zu ergreifen. Dies sei zwar sein Recht, aber keine Pflicht. »Bitte verschonen Sie uns mit Ihrer zerebralen Diarrhoe«, so der Anwalt.

Synagoge Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen und rassistischen Motivation heraus versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, um dort ein Blutbad anzurichten.

Zu dem Zeitpunkt hielten sich 51 Menschen in der Synagoge auf, um gemeinsam den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur zu feiern. B. scheiterte an der Tür zum Synagogen-Gelände, erschoss dann die 40-Jährige Jana L. auf der Straße und den 20-jährigen Kevin S. in einem Döner-Imbiss und verletzte weitere Menschen.

Er ist unter anderem wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten wie Volksverhetzung und Körperverletzung angeklagt. Ein Urteil wird für den 21. Dezember erwartet. epd

Graz

Verharmlosung von NS-Verbrechen: Haft für Deutschen in Österreich

Lange Haftstrafe für einen Publizisten: Was steckt hinter dem Urteil, und wie stufen Extremismusforscher seine bereits eingestellte Zeitschrift ein?

 04.12.2025

Analyse

Der Kanzler in Israel: Antritt mit Spannung

Friedrich Merz besucht am Samstag Israel. Die Beziehungen beider Länder sind so strapaziert wie selten zuvor. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an die Reise des Bundeskanzlers

von Joshua Schultheis  04.12.2025

Ehrung

»Ahmad Mansour kämpft nicht gegen Symptome, sondern gegen Ursachen«

Der Islamismusexperte Ahmad Mansour wurde mit dem Hanns-Martin-Schleyer-Preis ausgezeichnet. Die Laudatio hielt Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Wir dokumentieren die Rede

von Josef Schuster  04.12.2025

Preisvergabe

Charlotte Knobloch kritisiert Berichterstattung von Sophie von der Tann

Dass problematische Berichterstattung auch noch mit einem Preis ausgezeichnet werde, verschlage ihr die Sprache, sagt die Präsidentin der IKG München

 04.12.2025

USA

Netanjahu will trotz Mamdanis Warnung nach New York kommen

Der designierte Bürgermeister will Wege prüfen, den Haftbefehl des IStGH zu vollstrecken. Der israelische Regierungschef lässt sich davon nicht abschrecken

 04.12.2025

Verteidigung

Bundeswehr nimmt Raketenwehrsystem Arrow 3 in Betrieb

Deutschland baut als Reaktion auf die Bedrohung durch Russland die Luftverteidigung aus und hat ein System in Israel beschafft. Es soll feindliche Flugkörper schon in größter Höhe zerstören können

von Carsten Hoffmann  03.12.2025

Meinung

Gratulation!

Warum die Ehrung der ARD-Israelkorrespondentin Sophie von der Tann mit dem renommierten Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis nicht nur grundfalsch, sondern auch aberwitzig ist

von Lorenz Beckhardt  03.12.2025 Aktualisiert

Medien

»Antisemitische Narrative«: Vereine üben scharfe Kritik an Preis für Sophie von der Tann

Die Tel-Aviv-Korrespondentin der ARD soll mit dem Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis geehrt werden

 03.12.2025

Prozess

Opfer des Attentats am Holocaust-Mahnmal hörte »Allahu akbar«-Ruf

Dem spanischen Touristen Iker M. wurde im Februar von einem 19-jährigen Syrer beim Besuch des Berliner Holocaust-Mahnmals mit einem Messer in die Kehle geschnitten. Vor Gericht berichtete er von Angstzuständen, die er seitdem hat

 03.12.2025