Karlsruhe

NPD-Verfahren noch im Dezember

Noch im Dezember wird der Antrag, die NPD zu verbieten, eingereicht: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: dpa

Noch bis Ende des Jahres 2013, vermutlich schon am 3. Dezember, soll der Antrag des Bundesrats auf ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. Das haben mehrere Landesinnenministerien bestätigt.

Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden, begrüßt, dass die Länder nun ihren 244-seitigen Antrag fertiggestellt haben. Dies sollte »ein Impuls für die Regierung« sein. Die neue Koalition könnte so zeigen, »dass sie gleich von Beginn an den richtigen Kurs auf dem Weg zu einer kämpferischen und vereint und geeint handelnden Demokratie einschlägt«.

verlieren Der geschäftsführende Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) soll jedoch in den laufenden Koalitionsverhandlungen gesagt haben: »Das machen wir nicht, die Länder sollen mal allein verlieren.« Das Zitat wurde vom Innenministerium nicht bestätigt, der »Spiegel«, der es vermeldet hat, beruft sich aber auf mehrere Teilnehmer. Im Frühjahr 2013 hatten CDU, CSU und FDP beschlossen, dass weder die Regierung noch der Bundestag den Verbotsantrag unterstützen.

Im Jahr 2003 war bereits ein NPD-Verbotsverfahren gescheitert, weil Karlsruhe monierte, das Material basiere in weiten Teilen auf Informationen von V-Leuten des Verfassungsschutzes. Nun haben alle Landesinnenminister Garantieerklärungen abgegeben, die rund 1100 Seiten dicke Materialsammlung nutze ausschließlich offene Quellen und kein V-Leute-Material. Argumentiert wird, die NPD sei nicht nur verfassungsfeindlich, sondern von ihr ginge auch eine besondere Gefahr aus. Sie habe etwa in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen »demokratiefreie Räume geschaffen«, die sich ausweiten könnten, zitiert Zeit Online aus dem Antrag.

wehrhaft Befürchtungen, ein von Karlsruhe ausgesprochenes Verbot könne vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kassiert werden, wird entgegnet, dort müsse man die besonderen deutschen Verhältnisse berücksichtigen: »die historische Entscheidung des Grundgesetzes für eine wehrhafte Demokratie als Antwort auf die Katastrophe des Nationalsozialismus und auf die scheinlegale Machtergreifung 1933« – so zitiert »Die Welt« aus dem Antrag.

Über die fehlende Unterstützung durch die Bundesregierung freut sich derweil die NPD: Die Partei tue doch nichts Verbotenes, sondern spreche »nur unangenehme Wahrheiten« aus. Wenn das Verfahren in Karlsruhe scheitere, werde die NPD gestärkt – »als einzige Partei, deren demokratische Legitimation vom höchsten deutschen Gericht bestätigt wurde«. Es sei denn, das Verfassungsgericht bestätigt die »demokratische Legitimation« der Nazis gerade nicht und verbietet die Partei.

Erwiderung

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