Hannover

Niedersachsen plant Verbot religiöser Symbole im Gericht

Foto: dpa

Mit der Initiative für ein Verbot religiöser Symbole für Richter und Staatsanwälte ist Niedersachsen bundesweit nicht allein. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienst (epd) unter den Justizministerien der Länder ergab, sind in zwei weiteren Bundesländern schon seit längerem ähnliche Verbote geplant. In Nordrhein-Westfalen ist solch eine Regelung seit dem vergangenen Jahr in der parlamentarischen Beratung. Im Saarland wurde ein Kopftuchverbot für Justizangehörige im Koalitionsvertrag vereinbart, bislang aber noch nicht umgesetzt. In vier Bundesländern gibt es solche Verbote bereits.

In den sieben übrigen Bundesländern gibt es keine entsprechenden Regelungen und es sind auch keine geplant. Dazu gehören Hamburg, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Zur Begründung heißt es in erster Linie, dass eine solche Regelung nicht gebraucht werde. »Die Thematik hat im Freistaat Sachsen bislang keine praktische Relevanz«, hieß es aus Dresden. Für die Hamburger Justizbehörde erklärte eine Sprecherin, es sei bisher kein Fall erinnerlich, der ein Einschreiten erforderlich gemacht habe.

NEUTRAL Verboten sind religiöse Symbole für Richter, Staatsanwälte und teilweise auch andere Vertreter vor Gericht in Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und in Berlin. Das strenge Neutralitätsgesetz in der Bundeshauptstadt verbietet auch Lehrern und Polizisten das Tragen religiöser Symbole. In Bremen und Baden-Württemberg sind ehrenamtliche Richter aber vom Verbot ausgenommen.

Das in Niedersachsen geplante Verbot soll Richtern und Staatsanwälten unter anderem das Tragen eines Kopftuchs, der Kippa oder  Kreuze verbieten.

In Hessen und Thüringen sind die Regelungen nicht eindeutig, allerdings auch keine neuen geplant. So zitierte ein Sprecher des Ministeriums in Erfurt, dass als Amtstracht eine schwarze Robe ohne Rangabzeichen »und nach Form und Farbe unauffällige, mit der Amtstracht zu vereinbarende Kleidungsstücke« zu tragen seien. In Hessen dürfen keine Kleidungsstücke oder Symbole getragen werden, die geeignet seien, »das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden zu gefährden«.

Das in Niedersachsen geplante Verbot soll Richtern und Staatsanwälten unter anderem das Tragen eines Kopftuchs, der Kippa oder auffälliger Kreuze verbieten. »Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass die Justiz ihnen vollkommen neutral gegenübertritt«, sagte die dortige Justizministerin Barbara Havliza (CDU) dem epd. »Und sie können auch erwarten, dass das optisch zum Ausdruck kommt«, ergänzte Havliza.

PRÜFUNG Kreuze im Gerichtssaal sind nach ihren Worten davon nicht betroffen. »Das Recht wird durch Menschen gesprochen und nicht durch Säle«, sagte sie. Kreuze müssten aber abgehängt werden, wenn ein Beteiligter im Gerichtsverfahren dies wünscht.

Das Bundesjustizministerium kommentierte die Pläne nicht. Für die verfassungsrechtliche Prüfung ihrer Vorhaben seien die Länder selbst zuständig, sagte eine Sprecherin. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) selbst plant, Verfahrensbeteiligten vor Gericht die Verhüllung des Gesichts zu verbieten.

Damit dürften Richterinnen, Anwältinnen und Zeuginnen keine Burka tragen, aber auch keine andere Verhüllungen wie Masken oder Verbände. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Identität der Beteiligten festgestellt und zur Beweiswürdigung auch die Mimik herangezogen werden kann. Das Verbot religiöser Symbole stehe nicht im Fokus, sagte die Sprecherin.  epd

Beirut

Israel: Haben hochrangigen Hisbollah-Kommandeur getötet

Im Krieg zwischen Israel und der libanesischen Terrororganisation ist keine Deeskalation in Sicht. In der Nacht trifft ein heftiger israelischer Angriff erneut Ziele in Beirut

 01.04.2026

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Gutachten missverstanden: Bundestagsdienst bewertet Iran-Angriffe nicht abschließend

Laut Medienberichten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Iran-Krieg als völkerrechtswidrig eingeordnet. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« widerspricht in einer Analyse dieser Darstellung nun

 01.04.2026

Frankfurt am Main

Jüdische Filmtage: Kino kündigt Kooperation, Organisatoren üben scharfe Kritik

Die Jüdische Gemeinde sieht »faktisch eine Kapitulation vor antisemitischem Druck«, während die Astor Film Lounge ihre Entscheidung verteidigt

von Imanuel Marcus  01.04.2026

Dresden/Leipzig

Hitlergruß: Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig

Das Urteil gegen die Schlagersängerin wegen des Zeigens des Nazigrußes ist rechtskräftig. Warum sie die Revision zurückzieht und was das für sie bedeutet

 01.04.2026

Pessach

Preis der Freiheit

Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstehen nicht von allein. Sie müssen erstritten, manchmal sogar erkämpft werden

von Josef Schuster  01.04.2026

Berlin

»Arrogante Belehrungen«: Israelische Botschaft kritisiert Castellucci scharf

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik an der Jerusalemer Regierung für die Ausweitung der Todesstrafe. Die israelische Botschaft spricht von Doppelmoral

 01.04.2026 Aktualisiert

Buenos Aires

Argentinien stuft Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein

Präsident Javier Milei begründete den Schritt unter anderem mit dem Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA im Jahr 1994, bei dem 85 Menschen ermordet wurden

 01.04.2026

Ottawa

PFLP-Ableger: Kanada löst Samidoun auf

Der Schritt erfolgt wegen »Nichteinhaltung« gesetzlicher Vorgaben. In Kanada war die Gruppe zuvor als Terrororganisation eingestuft worden

 01.04.2026

Washington D.C.

Trump stellt baldiges Kriegsende in Aussicht

»Ob wir ein Abkommen haben oder nicht, ist jetzt irrelevant«, sagt der amerikanische Präsident

 01.04.2026