Justiz

Nebenklagevertreter gegen Bewährungsstrafe

Die Angeklagte Irmgard F. neben ihren Anwälten Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool

Im Prozess gegen eine frühere Sekretärin im KZ Stutthof hat sich der Nebenklagevertreter Christoph Rückel gegen eine Bewährungsstrafe für die 97-jährige Angeklagte ausgesprochen. »Eine Bewährungsstrafe ist das falsche Signal«, sagte Rückel am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Itzehoe.

Der Strafzweck der Generalprävention müsse beachtet werden, auch mit Blick auf aktuelle Folter, Morde und Entführungen von Kindern in der Ukraine. Ausgrenzung, Diskriminierung und Antisemitismus fänden jeden Tag statt. Eine Strafaussetzung zur Bewährung würde zudem signalisieren, dass sich das lange Warten bei der Strafverfolgung auszahlen würde.

zivilangestellte Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die Angeklagte sich im Alter von 18 und 19 Jahren der Beihilfe zum heimtückischen und grausamen Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig gemacht hat. Irmgard F. soll von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur des Konzentrationslagers bei Danzig gearbeitet haben. Die Staatsanwältin hat eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert.

Eine Strafaussetzung zur Bewährung würde signalisieren, dass sich das lange Warten bei der Strafverfolgung auszahlen würde.

Die Angeklagte hat seit Beginn des Prozesses vor über 14 Monaten geschwiegen. Am Dienstag soll die Verteidigung plädieren und die Angeklagte Gelegenheit zu einem letzten Wort bekommen. Die Urteilsverkündung wird für den 20. Dezember erwartet. dpa

Antisemitismus

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