Im Strafverfahren gegen den ehemaligen KZ-Sanitäter Hubert Z. hat das Oberlandesgericht Rostock den Ausschluss zweier Nebenkläger für unzulässig erklärt.
Damit habe es einen Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg aufgehoben, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Rostock mit. Das Landgericht hatte Mitte Februar entschieden, die Zulassung von zwei Nebenklägern zu widerrufen. Dagegen hatten diese Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt.
Das Landgericht Neubrandenburg hatte seine Entscheidung über den Ausschluss damit begründet, dass die Mutter der beiden in den USA lebenden Nebenkläger bereits am 15. August 1944 mit einem Deportationszug in Auschwitz angekommen sei. Der erste Deportationszug, der in der Anklage benannt ist, sei aber erst einen Tag später, am 16. August 1944, in Auschwitz eingetroffen. Die Tötung der Mutter der Nebenkläger sei deshalb nicht von der Anklage umfasst.
Das Oberlandesgericht in Rostock ist dagegen der Auffassung, dass auch die Ermordung der Mutter formal von der Anklage umfasst ist.
Beihilfe Eine nähere Klärung, ob der Angeklagte sich auch insoweit der Beihilfe schuldig gemacht hat, müsse der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben. Eine erste Hauptverhandlung hat bislang nur an wenigen Tagen stattgefunden. Dabei wurde vor allem über Frage der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten diskutiert.
Weder habe es bislang eine Einlassung des Angeklagten zur Sache gegeben, hieß es, noch wurde in die Beweisaufnahme eingetreten. Solange auch nur die entfernte Möglichkeit bestehe, dass der ehemalige SS-Sanitäter der Beihilfe zum Mord schuldig sei, sei die Nebenklageberechtigung gegeben, erklärte das Rostocker Gericht. Dem heute 96 Jahre alten Angeklagten wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen.
Deportation Er soll als SS-Sanitäter im Sommer 1944 mehrere Wochen im KZ Auschwitz-Birkenau gearbeitet haben. Ihm wird zur Last gelegt, von Mitte August bis Mitte September 1944 durch seine Tätigkeit dazu beigetragen zu haben, dass die SS-Leute im KZ handlungsfähig waren und die Massenvernichtung von Deportierten vornehmen konnten. In dem fraglichen Zeitraum kamen laut Anklage 14 Züge mit Häftlingen an, die in den Gaskammern umgebracht wurden. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 96-Jährigen drei bis 15 Jahre Haft.
Wann der Prozess vor dem Landgericht Neubrandenburg neu aufgerollt wird, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers noch unklar. Derzeit werde die Gesundheit des Angeklagten durch zwei Beauftragte begutachtet.
Der Prozess hatte 2016 bereits zweimal begonnen. Er war aber einmal wegen der angeschlagenen Gesundheit des Angeklagten verhindert und beim zweiten Mal wegen Befangenheitsanträgen gegen mehrere Richter abgebrochen worden. epd