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Nachfahren NS-Verfolgter: Bislang nur wenige Einbürgerungen

Nachfahren von NS-Opfern können die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Foto: imago/Priller&Maug

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Nachfahren NS-Verfolgter: Bislang nur wenige Einbürgerungen

Das Grundgesetz spricht den Nachkommen grundsätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft zu

 13.01.2020 17:17 Uhr

Seit der neuen Regelung für eine erleichterte Einbürgerung von Nachfahren NS-Verfolgter sind erst wenige Anträge bewilligt worden. Wie das Bundesinnenministerium auf Nachfrage mitteilte, wurden seit Inkrafttreten der Regelung im August 2019 bis November vergangenen Jahres sechs Einbürgerungsurkunden ausgestellt, zwei davon für Briten.

87 Anträge sind den Angaben zufolge im selben Zeitraum eingegangen, davon 49 aus Großbritannien. Wiederholte Anträge von Menschen, die schon zuvor einmal die Einbürgerung beantragt hatten, werden nicht gesondert erfasst. Antragszahlen für den Dezember liegen laut Ministerium noch nicht vor.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte im vergangenen Sommer zwei Erlasse in Kraft gesetzt, die die bis dahin geltende komplizierte Rechtslage vereinfachen sollten. Das Grundgesetz spricht den Nachfahren NS-Verfolgter Juden grundsätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft zu. Nachfahren jener Menschen, die wegen der Nazis in ein anderes Land emigrierten, die dortige Staatsbürgerschaft annahmen und damit die deutsche verloren - aber nicht entzogen bekamen, hatten aber Probleme, dieses Recht durchzusetzen.

Zudem wurden Kinder und Enkel verfolgter Frauen anders behandelt. Bis 1975 konnte die Staatsbürgerschaft nur über den Vater vererbt werden, was etwa Kinder jüdischer Mütter ausschloss.

Eine Initiative aus Großbritannien hatte im vergangenen Jahr auf eine große Zahl abgelehnter Anträge aufmerksam gemacht. Durch den drohenden Austritt Großbritanniens aus der EU war das Thema in den Fokus gerückt. Die Anträge für die deutsche Staatsbürgerschaft können bei den deutschen Konsulaten im Ausland gestellt werden.  epd

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