Thüringen

Maier weist Entlassungsforderungen gegen Kramer zurück

Stephan J. Kramer leitet seit 2015 das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz. Foto: dpa

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat Forderungen nach einer Entlassung von Landesverfassungsschutzchef Stephan Kramer zurückgewiesen. Hintergrund sind Aussagen Kramers in Medien zur Frage, inwieweit Ex-Bundesverfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen (CDU) sich antisemitisch geäußert habe.

»Stephan Kramer macht nichts anderes als seinen Job. Er hat seine Einschätzung ausführlich und nachvollziehbar begründet«, erklärte Maier.

Zuvor hatte Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke Kramers Rücktritt gefordert. Auch zwei CDU-Landtagsabgeordnete aus Südthüringen, wo Maaßen als Direktkandidat bei der Bundestagswahl antritt, forderten die Entlassung des Verfassungsschutzpräsidenten.

Dagegen stellten sich Vertreter von SPD und Grüne hinter Kramer. Die SPD-Innenpolitikerin Dorothea Marx sagte, dass Kramer seinem Auftrag als Behördenchef nachgehe, wenn er die Verwendung antisemitischer Stereotype feststelle und dies öffentlich mache.

»Wie er mit einer solchen Feststellung die »parteipolitische Neutralität« verletzen soll, wird nicht näher erläutert«, erklärte Marx mit Blick auf die Vorwürfe gegen Kramer. Sie fügte hinzu: »Unsere Verfassung ist nicht »neutral« gegenüber Antisemitismus.«

Der Grünen-Landessprecher Bernhard Stengele bezeichnete die Vorwürfe als respektlosen Umgang »mit der Würde eines so sensiblen Amtes«. Stengele wies darauf hin, dass Kramer einst Generalsekretär des Zentralrats der Juden war.

Wenn dieser zu der Expertise komme, dass Hans-Georg Maaßen sich antisemitischer Stereotype bediene, sollte sich die CDU in Thüringen »von diesem gefährlichen Kandidaten endlich und deutlich distanzieren«, forderte Stengele. dpa

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