Kiel

Leitfaden zur Verfolgung antisemitischer Vergehen vorgestellt

Kerstin von der Decken (CDU), Ministerin für Justiz und Gesundheit in Schleswig-Holstein Foto: picture alliance/dpa

Das Bundesland Schleswig-Holstein geht konsequent gegen den Judenhass vor, der sich seit der palästinensischen Terrorattacke gegen Israel am 7. Oktober weiter verbreitet hat. Die Landesregierung in Kiel hatte bereits eine Antisemitismusklausel im Bereich Kultur initiiert, bevor Berlin unlängst nachzog.

Nun stellte die schleswig-holsteinische Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) in Kooperation mit ihrer Kollegin aus dem Innenressort, Sabine Sütterlin-Waack (CDU), einen neuen Leitfaden zur Verfolgung antisemitischer Straftaten für Staatsanwälte und Polizeibeamte vor.

Der Leitfaden sei ein internes Dokument, das nicht an die Presse verteilt werde, teilte das Kieler Justizministerium dieser Zeitung mit.

»Erkennen und verfolgen«

Laut von der Decken handelt es sich um eine »praxisnahe Handlungsempfehlung beim Erkennen und Verfolgen antisemitischer Straftaten«. Es sei ihr wichtig zu betonen, »dass es natürlich zuvorderst darum geht, dass Menschen gar nicht erst zur Zielscheibe antisemitischer Gewalt werden. Es gilt, solch abscheuliche Straftaten zu verhindern«, so die Landesministerin.

»Das ist die eine wichtige Aufgabe, die wir haben, also die erste Säule. Leider ist es aber auch Realität, dass es einen hundertprozentigen Schutz nicht geben kann. Deshalb ist die Unterstützung und Beratung von Opfern nach einer antisemitischen Straftat unsere zweite zentrale Aufgabe, beziehungsweise die zweite Säule, die wir mit Nachdruck bearbeiten«, erklärte Kerstin von der Decken.

Der Ministerin in Kiel geht es darum, »dem Terror der Hamas und seinen Auswirkungen auch in Deutschland eine konsequente Antwort des Rechtsstaats entgegenzusetzen. Denn der freiheitliche Rechtsstaat nimmt es nicht hin, wenn auf der Straße oder im digitalen Raum der Terror der Hamas unterstützt und gefeiert wird.«

Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts

Von der Decken kündigte an, Schleswig-Holstein werde gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen in der ersten Bundesratssitzung 2024 für einen Entschließungsantrag werben. Der Titel: »Antisemitismus effektiv bekämpfen - Existenzrecht Israels schützen«. Ziel sei es, den Straftatbestand der Volksverhetzung so zu erweitern, dass er ein öffentliches Leugnen des Existenzrechts Israels effektiv erfasst. Änderungen des Straf- und Staatsangehörigkeitsrechts sollen dann folgen.

Landesinnenministerin Sütterlin-Waack erklärte, Hass, Gewalt und Hetze gegen Juden dürften in Deutschland keine Verbreitung finden. »Wir werden alles tun, um die Sicherheit der Jüdinnen und Juden in unserem Land zu gewährleisten. Alle jüdischen Bürgerinnen und Bürger sollen sich in Deutschland sicher fühlen.«

Gerhard Ulrich, der Beauftragte Schleswig-Holsteins für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, nannte den neuen Leitfaden einen bedeutsamen Meilenstein: »Er ermöglicht es Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften, antisemitische Vorfälle noch besser zu erkennen und gibt Sicherheit in ihrer weiteren Verfolgung.«

Strafrechtlich relevant

Oberstaatsanwalt Georg Friedrich Güntge von der Generalstaatsanwaltschaft in Kiel erklärte, die Verfahrenszahlen zeigten deutlich, »dass strafrechtlich relevanter Antisemitismus leider auch in Schleswig-Holstein real ist. Realität ist aber auch, dass Staatsanwaltschaft und Polizei in diesem Land dem Phänomen mit null Toleranz begegnen.«

Für den Staatsschutz im schleswig-holsteinischen Landeskriminalamt sagte dessen Leiter Bernd Koop: »Der Leitfaden wird dabei helfen, die Arbeit der Landespolizei durch die Festlegung ganz konkreter Bearbeitungsstandards weiter zu professionalisieren. Darüber hinaus verbinden wir mit dem Leitfaden und der Wirkung, die er entfalten soll, auch die Hoffnung, dass noch mehr Opfer, Geschädigte und Zeugen als bisher antisemitische Vorfälle bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigen, wir also das noch zu große Dunkelfeld verkleinern und das Hellfeld erweitern.« im

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