Meinung

Leben retten, Organe spenden

Künftig wird jeder Bürger jährlich einen Brief von seiner Krankenkasse erhalten. Neben Informationen zum Thema sollen die Briefe eine Aufforderung enthalten, das Einverständnis für eine Organspende nach dem Tod zu geben.

Auf dieses neue Vorgehen haben sich die Bundesregierung und die Opposition geeinigt, da nicht genügend Menschen bereit sind, zu Lebzeiten oder nach dem Tod ihre Organe zu spenden. Die Aktion, die Bürger nun anzuschreiben, hilft einerseits, die Menschen für das Thema zu sensibilisieren. Gleichzeitig schränkt sie aber ihr Selbstbestimmungsrecht nicht ein.

Für die Entnahme von Organen von Verstorbenen gilt in Deutschland entsprechend dem Transplantationsgesetz von 1997 die sogenannte »erweiterte Zustimmungslösung«. Demnach muss zunächst der vollständige Tod des Gehirns festgestellt werden.

Wartelisten Danach dürfen die Organe nur dann entnommen werden, wenn entweder der Verstorbene sich zu Lebzeiten für eine Spende ausgesprochen hat oder die nächsten Angehörigen der Entnahme zustimmen, wobei diese sich am Willen des Verstorbenen orientieren sollen. Indem nun Briefe versandt werden, soll die Anzahl der Spender erhöht werden. Mehr als 10.000 Patienten alleine in Deutschland warten derzeit auf ein Organ, das ihr Leben retten kann. Täglich sterben mehrere Menschen, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen.

Nach Ansicht der großen Mehrheit der Rabbiner ist die Organspende, wenn sie in Übereinstimmung mit den Regeln der Halacha durchgeführt wird, eine Erfüllung des höchsten Gebotes, nämlich Leben zu retten. Um Leben zu retten, dürfen alle religiösen Verbote übertreten werden: alle außer Mord, Inzest und Götzendienst.

Im Zentrum der halachischen Diskussion steht somit nicht die Legitimität einer Organspende, sondern die Festlegung des Todeszeitpunkts des Spenders. Doch in diesem Punkt sind sich die halachischen Autoritäten nicht einig. Für einen Teil ist der vollständige Hirntod gleichbedeutend mit dem Tod eines Menschen, für einen anderen Teil erst der irreversible Herzstillstand. Folgt man der letztgenannten Definition, ist Organspende nur sehr eingeschränkt möglich.

Das Oberrabbinat in Israel und der Staat Israel haben sich auf ein genaues Prozedere und auf Kriterien für die Feststellung des Hirntodes geeinigt und akzeptieren »Hirntod« als Definition des Todes eines Menschen. Es ist das Ergebnis einer sehr ernsthaft geführten Diskussion. Ähnliches kann man von der neuen Regelung in Deutschland auch sagen.

Der Autor ist Arzt für Allgemeinmedizin und Psychotherapie im hessischen Langen und stellvertretender Vorsitzender der B’nai B’rith Loge in Frankfurt/Main.

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