Justiz

KZ-Überlebende: Stutthof war die Hölle - Appell an die Angeklagte

Die Angeklagte Irmgard F. während des Prozesses (Archiv) Foto: picture alliance/dpa/dpa/Pool

Im Prozess gegen eine ehemalige KZ-Sekretärin vor dem Landgericht Itzehoe hat eine Überlebende von der Unmenschlichkeit im Lager Stutthof bei Danzig berichtet. »Stutthof war die Hölle«, sagte am Dienstag die 93 Jahre alte Risa Silbert, die per Video aus ihrem Wohnort in Australien zugeschaltet wurde. Es habe Kannibalismus im Lager gegeben, weil die Menschen hungrig gewesen seien, sagte die Zeugin und Nebenklägerin nach den Worten einer Dolmetscherin. »Das war jeden Tag.« Auf Nachfragen bekräftigte die Überlebende ihre Schilderung.

ÜBERLEBEN Sie habe sich 1944 als 15-Jährige zusammen mit ihrer älteren Schwester unter Leichen vor den SS-Aufseherinnen versteckt, erklärte die Zeugin. Wegen einer Typhus-Epidemie hätten überall Tote herumgelegen. Die russischen Kriegsgefangenen, die die Leichen einsammeln mussten, hätten sie und ihre Schwester gesehen und in Ruhe gelassen.

Angeklagt in dem Prozess vor dem Landgericht Itzehoe ist die 97 Jahre alte Irmgard F.. Sie soll von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur des Konzentrationslagers gearbeitet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, durch ihre Schreibarbeit Beihilfe zum systematischen Mord an mehr als 11 000 Gefangenen geleistet zu haben.

Der Angeklagten war bei den grausamen Schilderungen der Überlebenden keine Regung anzusehen. Risa Silbert berichtete, sie stamme aus einer jüdischen Familie, ihr Vater und ihr Bruder seien 1941 von Kollaborateuren der Deutschen in Kaunas ermordet worden. Sie sei im August 1944 von Estland aus nach Stutthof gebracht worden.

»Keine von uns wurde mit dem Namen angeredet. Wir wurden nur ›Schweinehunde‹ genannt«

DEMÜTIGUNG Jeden Morgen hätten die Gefangenen um 4.00 oder 5.00 Uhr zum Appell antreten müssen. Wer dabei nicht stillgestanden habe, sei von den SS-Aufseherinnen mit der Peitsche geschlagen worden. »Keine von uns wurde mit dem Namen angeredet. Wir wurden nur ›Schweinehunde‹ genannt«, sagte Silbert.

Mitte April 1945 hätten die Gefangenen nach Danzig marschieren müssen, von da aus seien sie mit Lastkähnen über die Ostsee nach Holstein gebracht worden. In Neustadt seien sie am 3. Mai von britischen Soldaten befreit worden. Von den Schlägen im Lager habe sie bis heute Narben zurückbehalten.

Silbert forderte die Angeklagte auf, sie solle sich schuldig bekennen. »Wenn sie als Sekretärin des Kommandanten gearbeitet hat, dann wusste sie ganz genau, was passiert ist.«

Im Anschluss verlas einer der Nebenkläger-Anwälte eine Erklärung, in der er im Namen auch der anderen Nebenkläger die Angeklagte aufforderte, ihr Schweigen zu brechen. Sie habe für den KZ-Kommandanten Paul Werner Hoppe gearbeitet und sei eine Zeitzeugin. Daraus erwachse eine Verantwortung. Alle im Gerichtssaal seien sich einig, dass sich die Verbrechen von Stutthof nicht wiederholen dürften. »Schweigen wird der Sache nicht gerecht«, erklärte er.

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