Zentralrat der Juden

Kritik an Gemeinnützigkeits-Aberkennung für Verfolgte

Eine Schoa-Überlebende protestiert mit einer Fahne der VVN (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes) gegen die NPD (2012) Foto: imago

Zentralrat der Juden

Kritik an Gemeinnützigkeits-Aberkennung für Verfolgte

Josef Schuster: »Gerade in diesen Zeiten ein falsches Signal«

 20.05.2020 16:48 Uhr

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat kritisiert, dass das Berliner Finanzamt für Körperschaften der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (kurz: VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit aberkannt hat.

Die Vereinigung habe sich über Jahrzehnte für die Anerkennung und Entschädigung von NS-Opfern eingesetzt, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster dem »Tagesspiegel« vom Donnerstag.

SIGNAL »Bis heute ist die VVN-BdA aktiv im Kampf gegen Rechtsextremismus. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht nachzuvollziehen und gerade in diesen Zeiten ein falsches Signal.«

Schuster reagierte damit auf einen »Tagesspiegel«-Bericht, wonach die Bundesregierung das Ende 2019 bekanntgewordene Vorgehen der Berliner Finanzbehörde und auch des Verfassungsschutzes verteidigt.

»Eine der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden ist, die Bevölkerung über als extremistisch eingestufte Organisationen zu informieren«, heißt es demnach in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Würden Organisationen in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines der Länder als extremistisch eingestuft, sei »die Steuerverwaltung verpflichtet, den Entzug der Gemeinnützigkeit zu veranlassen«.

FINANZAMT Das Berliner Finanzamt hatte sich auf Angaben des bayerischen Verfassungsschutzes bezogen, wonach die VVN-BdA linksextremistisch beeinflusst sei. Konkrete Angaben zu den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes macht die Bundesregierung nicht.

Diese könnten »negative Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden« haben, damit die Sicherheit der Bundesrepublik insgesamt beeinträchtigen.

Die Linken-Bundestagsabgeordnete Brigitte Freihold, die die Anfrage gestellt hatte, kritisierte den Entzug der Gemeinnützigkeit auf der Grundlage einer Nennung im Verfassungsschutzbericht als »eindeutige Rechtsbeugung.

Sie sagte dem »Tagesspiegel«: »Weder Finanzbehörden noch der Verfassungsschutz haben das Recht auf ideologisch begründete parteipolitische Alleingänge, sondern sind an das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates gebunden.«

Kontroversität in der politischen Bildung und Kritik an wachsendem Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus sei gerade auch nach den Morden des NSU, in Hanau und Halle, durch das Grundgesetz gedeckt und für eine Demokratie unabdingbar. kna

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