Einspruch

Kollegah kommt nicht

In der vergangenen Woche haben sich die Veranstalter des Hessentags in Rüsselsheim nur knapp zu einer Absage eines Auftritts des Deutschrappers Kollegah durchgerungen – nach Protesten auch von jüdischen Organisationen, die Kollegah die Verbreitung von Homophobie, Sexismus, Gewaltverherrlichung und nicht zuletzt Antisemitismus anlasteten.

Nun darf man einem knallharten Gangsta-Rapper so einiges vorwerfen, ohne dass er ins Schwitzen gerät. Der Antisemitismusvorwurf allerdings muss Kollegah bis ins Mark getroffen haben, da er sofort reagierte.

facebook Obwohl eine eindeutige Distanzierung von den konkret genannten Textstellen bislang ausblieb, wurde seine Gegenwehr von einem Sturm der Entrüsteten begleitet, die auf Kollegahs Facebook-Seite ihrem Hass Ausdruck verliehen. Oder die behaupteten, dass man erstens von der hohen Kunst des Battle-Raps nichts verstünde, zweitens die Kunstfreiheit missachte und drittens auf die in dieser Szene gängigen Provokationen übersensibel reagiere. Die Juden als Spaßbremsen und Zensoren? Wohl kaum!

Denn erstens wurde Kollegah nicht vorgeworfen, dass er Antisemit sei, sondern dass er judenfeindliche Stereotype benutzt. Will jemand angesichts des »jüdischen Zinssatz mit Zündsatz« (Liedzitat Kollegah) ernsthaft das Gegenteil behaupten?

integration Zweitens ging es nicht um »Zensur«, sondern um die Verhinderung des Kollegah-Auftritts in einem konkreten Kontext, nämlich dem Hessentag, der für ein friedliches Zusammenleben, Integration, Inklusion und Weltoffenheit wirbt und damit schon von der Zielsetzung her in krassem Gegensatz zu den Texten und Botschaften steht, die Kollegah auszeichnen.

Und drittens ist es unser aller Verantwortung – ob jüdisch oder nicht –, diejenigen Grenzen zu definieren und zu verteidigen, die ein respektvolles und friedliches Miteinander gewährleisten. Dafür werden wir auch in Zukunft engagiert streiten. Selbst, wenn das nicht jedem gefällt.

Der Autor ist Direktor des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden in Hessen.

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