Justiz

Knobloch zu KZ-Wachmann: »Es darf keinen ruhigen Lebensabend geben«

IKG-Präsidentin Charlotte Knobloch Foto: picture alliance / Sven Hoppe/dpa

Das Gerichtsurteil gegen den 101-jährigen Mann wegen Beihilfe zum Mord in der NS-Zeit ist auf Zustimmung gestoßen. »Wer eine solche Schuld auf sich geladen hat, für den darf es keinen ruhigen Lebensabend geben«, erklärte am Dienstag die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch.

Auch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, begrüßte das Urteil des Landgerichts Neuruppin. Vertreter der Sinti und Roma würdigten, dass auch die Verfolgung und Ermordung dieser Gruppe im früheren KZ Sachsenhausen ausführlich in den Blick genommen worden sei.

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Die Brandenburger Richter hatten den 101-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Mann war angeklagt worden, als damaliger Wachmann Beihilfe zum Mord an Häftlingen geleistet zu haben. Medienberichten zufolge handelte es sich um mehr als 3500 Inhaftierte. Der Mann habe bis zuletzt bestritten, zwischen 1942 und 1945 Wachmann in dem Lager gewesen zu sein. Das Konzentrationslager in Oranienburg nördlich von Berlin war 1936 errichtet worden. Bis 1945 waren dort mehr als 200.000 Menschen inhaftiert, Zehntausende wurden ermordet.

Knobloch, die auch Beauftragte des Jüdischen Weltkongresses für Holocaust-Gedenken ist, betonte, es sei eine wichtige Botschaft, dass Täter auch knapp acht Jahrzehnte nach Kriegsende noch zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Damit habe das Gericht ein Zeichen gesetzt und sei »zumindest einem kleinen Teil des massiven nationalsozialistischen Unrechts mit rechtsstaatlichen Mitteln begegnet«. Wer millionenfachen Mord ermöglicht habe, müsse bestraft werden. Das Alter dürfe dabei keine Rolle spielen.

Ähnlich äußerte sich Klein: »Das Urteil macht deutlich, dass Schuld keine Altersgrenze nach oben kennt«, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es sei kein »Ruhmesblatt, weder für die DDR, in der der Angeklagte lebte, noch für die Bundesrepublik Deutschland«, dass der Mann so lange unbehelligt gelebt habe und eine Anklage erst so spät erfolgt sei.

Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus, Mehmet Daimagüler, erklärte mit Blick auf die Sinti und Roma, dass das Landgericht diese Opfer der Nazis »aus dem Dunkel des Vergessens geholt« habe. »Das heutige Urteil müssen wir als Anstoß für einen dringend notwendigen gesellschaftlichen Diskurs über den Völkermord an den Sinti und Roma und die anhaltenden Folgen bis in die Gegenwart sehen.«

Auch der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, begrüßte die Thematisierung der Leiden dieser Gruppe. Er mahnte an, nun die Aufarbeitung von Antiziganismus nach 1945 voranzutreiben. Dies habe auch die Unabhängige Kommission Antiziganismus in ihrem im vergangenen Jahr veröffentlichten Abschlussbericht festgestellt. Das Gerichtsurteil nannte Rose »wegweisend«. Und: »Mit diesem Urteil, das im Namen des Volkes gesprochen wurde, distanziert sich unsere Gesellschaft von diesen Verbrechen, die einen Zivilisationsbruch darstellten.« kna

Henning Lobin, Direktor des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS)

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