Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe sieht Gleichheit der Chancen bei AfD-naher Stiftung verletzt

Erika Steinbach, Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung Foto: imago images/Metodi Popow

Die Kriterien für die staatliche Förderung der politischen Stiftungen mit Millionenbeträgen müssen in einem eigenen Gesetz sauber geregelt werden. Die bisherige Festschreibung nur im jährlichen Haushaltsgesetz genüge nicht, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch nach einer Klage der AfD. Die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt bisher kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Für das Jahr 2019 stellten die Richter fest, dass die Partei wegen des fehlenden Gesetzes in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt wurde. (Az. 2 BvE 3/19)

Die Klage der AfD hatte sich auch auf andere Jahre bezogen. Diese Anträge erklärten die Richterinnen und Richter aber größtenteils für unzulässig. Der Antrag zum Jahr 2022 wurde vom Verfahren abgetrennt, hierüber soll zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden werden.

Das Urteil bedeutet nicht unbedingt, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) in Zukunft wie die anderen sechs parteinahen Stiftungen Geld vom Staat bekommt. Nach den Worten von Vizegerichtspräsidentin Doris König wäre ein Ausschluss einzelner Stiftungen von der Förderung »zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter« möglich. »Als ein solches gleichwertiges Verfassungsgut kommt insbesondere der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Betracht«, sagte sie bei der Urteilsverkündung. Zu den Anforderungen und Konsequenzen einer solchen Regelung äußerten sich die Richter aber ausdrücklich nicht.

Bei der Stiftungsförderung handele es sich »um eine für die Ausgestaltung unserer demokratischen Ordnung wesentliche Frage«, sagte König, die dem Zweiten Senat vorsitzt. Nur durch ein Gesetz werde »sichergestellt, dass alle Abgeordneten und die Öffentlichkeit in dem Gesetzgebungsverfahren die Gelegenheit erhalten, die geplanten Regelungen zu diskutieren und sich eine Meinung zu bilden«.

Richtschnur für die Förderung war bisher ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 1986. Darin steht, dass sichergestellt sein muss, dass »alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt« werden.

Für die praktische Umsetzung hatten die Stiftungen 1998 selbst einen Vorschlag gemacht. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es, ein geeigneter Anhaltspunkt dürfte »eine wiederholte Vertretung« der entsprechenden Partei im Bundestag sein, und zwar zumindest einmal in Fraktionsstärke. Daran hatte sich die Politik seither orientiert.

Die AfD war 2021 zum zweiten Mal nach 2017 in den Bundestag eingezogen. Trotzdem bekommt die DES nach wie vor kein Geld. Denn seit 2022 steht ein neuer Passus im Haushaltsgesetz. Danach werden die Zuschüsse »nur politischen Stiftungen gewährt, die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten«.

Dieser Vermerk spielt bei dem AfD-Antrag zum Jahr 2022 eine Rolle, den die Partei erst sehr kurzfristig vor der Verhandlung im Oktober nachgeschoben hatte. König sagte, das werfe neue verfassungsrechtliche Fragen auf. Bundestag und Bundesregierung hätten sich dazu damals nicht mehr hinreichend äußern können.

Die anderen sechs Stiftungen waren 2019 vom Bund mit insgesamt rund 660 Millionen Euro gefördert worden. Der größere Teil dieser Mittel kommt von den Ministerien für Entwicklung und Bildung und vom Auswärtigen Amt. In dem Karlsruher Verfahren ging es ausschließlich um die sogenannten Globalzuschüsse aus dem Haushalt des Innenministeriums, die für die gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit gedacht sind. Damals waren das rund 130 Millionen Euro, für dieses Jahr sind 148 Millionen Euro eingeplant. Die DES und die AfD hatten 900.000 Euro für 2019 verlangt. dpa

Doha

Krieg zwischen Israel und Iran: Wadephul will »Kompromiss« finden

Innerhalb der nächsten Woche müsse der ernsthafte Versuch unternommen werden, »die Spirale der Gewalt« zu unterbrechen, sagt der Bundesaußenminister

 15.06.2025

Berlin

Erneuter antisemitischer Angriff auf Neuköllner Kulturkneipe

14-Jähriger soll Pflasterstein geworfen haben. Der Polizeiliche Staatsschutz ermittelt

 15.06.2025

Carsten Ovens

Israel verteidigt sich – und schützt die Region

Warum der Angriff auf iranische Atomanlagen notwendig war – und was Europa daraus lernen muss

von Carsten Ovens  15.06.2025

Krieg

Iran feuert neue Raketenwelle auf Israel ab: Mehrere Tote

Die Mullahs holen erneut zu einem Angriff auf den jüdischen Staat aus

 15.06.2025 Aktualisiert

Meinung

Nie wieder Opfer!

Israels Angriff auf Irans Atomanlagen war unausweichlich. Denn eine Konsequenz aus der jüdischen Geschichte lautet: Wenn es hart auf hart kommt, besser zuerst schlagen als zuerst und dann für immer geschlagen zu werden

von Michael Wolffsohn  14.06.2025

Thüringen

Verfassungsschutzchef warnt vor islamistischen Anschlägen gegen jüdische und israelische Einrichtungen

Kramer: Wir müssen davon ausgehen, dass die Hemmschwelle weiter sinken wird, auch gewalttätig zu werden

 13.06.2025

Gerhard Conrad

»Regime Change im Iran wäre noch wichtiger als die Zerstörung der Atomanlagen«

Der Ex-BND-Geiselunterhändler und Nahostexperte zum israelischen Militärschlag gegen den Iran und die Konsequenzen für den Nahen Osten

von Michael Thaidigsmann  13.06.2025

Gespräch

Beauftragter Klein: Kirche muss Antijudaismus aufarbeiten

Der deutsche Antisemitismusbeauftragte Felix Klein kritisiert die Heiligsprechung des Italieners Carlo Acutis. Ihm geht es um antijüdische Aspekte. Klein äußert sich auch zum christlich-jüdischen Dialog - und zum Papst

von Leticia Witte  13.06.2025

Schlag gegen Iran

Ein notwendiger Schritt

Israel hat alles Recht der Welt, sich gegen das iranische Atomprogramm zu wehren. Teheran darf niemals in den Besitz von Atomwaffen gelangen. Ein Kommentar von Philipp Peyman Engel

von Philipp Peyman Engel  13.06.2025