Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich gegenüber den Funke-Zeitungen erneut für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. »Nach dem Gutachten des Verfassungsschutzes können wir nicht einfach weitermachen, als wäre nichts gewesen«, unterstrich sie. »Die Partei hat es insgesamt selbst in der Hand, sich so zu verhalten und so zu äußern, dass sie verfassungskonform auftritt.«
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai als »gesichert rechtsextremistische Bestrebung« eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Einstufung ist daher ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen entsprechenden Eilantrag entschieden hat. Ein Parteiverbotsverfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung initiiert werden. Die Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt beim Bundesverfassungsgericht.
Nach Einschätzung des Innenministers von Thüringen, Georg Maier (SPD), sind die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren erfüllt. Sie sei eine völkische Partei, »die Menschen nach ethnischen oder kulturellen Eigenschaften in Wertigkeiten einteilt« und damit gegen die Menschenwürde verstoße, sagte er den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Online: Sonntag).
Die Einleitung eines Verbotsverfahrens sei deswegen geboten. »Weiteres Zuwarten birgt hohe Risiken für unsere Demokratie«, betonte Maier. »Die Erfahrung des Nationalsozialismus lehrt uns: Eine Partei wird nicht demokratisch, indem sie demokratisch gewählt ist.« epd