Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird nach Angaben der AfD deren Nachwuchsorganisation, die Junge Alternative (JA), zunächst nicht weiter als gesichert rechtsextremistische Bewegung, sondern »einstweilen« wieder als Verdachtsfall behandeln und beobachten. Das bestätigte Co-Parteichef Tino Chrupalla am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Das Amt habe zugesichert, die Einstufung »vorläufig auszusetzen« und habe auch »alle Pressemitteilungen dazu gelöscht«, sagte er. »Damit ist die JA - Stand heute - keine gesicherte Bestrebung mehr, wird nicht so behandelt und auch nicht so beobachtet.« Hintergrund ist demnach ein entsprechendes Eilverfahren, das AfD und JA gegen die Einstufung der JA beim Verwaltungsgericht Köln angestrengt hatten. Das Gericht war dazu zunächst nicht zu erreichen.
Sachgemäße Prüfung Eine Sprecherin der Behörde sagte auf Nachfrage, das Bundesamt werde sich aufgrund des laufenden Verfahrens und aus Respekt vor dem Gericht zu dem Sachverhalt nicht öffentlich äußern. Nach dpa-Informationen soll bis zur Entscheidung in der Sache auf die Einstufung verzichtet werden, um dem Gericht eine sachgemäße Prüfung zu ermöglichen.
Ende April hatte der Inlandsgeheimdienst mitgeteilt, die Junge Alternative künftig als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen und zu beobachten. Zuvor wurde die Organisation als sogenannter Verdachtsfall geführt. Daneben wurden zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten - das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein »Ein Prozent« - genannt.
»Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen«, sagte Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang damals. In einer Mitteilung seiner Behörde hieß es: »Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht.«
Eilantrag Im Anfang der Woche von AfD und JA beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten Eilantrag gegen diese Hochstufung wird dem Verfassungsschutz unter anderem ein »Eingriff in den demokratischen Wettbewerb kurz vor den anstehenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen« vorgeworfen, zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die AfD in einem sogenannten Umfragehoch befinde.
Bei einem Verdachtsfall liegen »hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte« für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor. Der Verfassungsschutz kann dann personenbezogene Daten auswerten und speichern und unter strengen Voraussetzungen nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, also etwa observieren oder Informanten anwerben. Bei einer Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung wird die Verhältnismäßigkeit beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel anders bewertet. Der Verfassungsschutz berichtet dann zudem ausführlicher über die ihm vorliegenden Erkenntnisse. dpa