Die J7, ein weltweiter Zusammenschluss von sieben großen jüdischen Gemeinden, sind enttäuscht über die einstweilige Anordnung, die der Internationale Gerichtshof (IGH) gegen Israel verhängt hat. Die israelische Armee müsse mehr tun, um Zivilisten in Gaza zu schützen, befand der IGH in einer ersten Entscheidung über die von Südafrika angestrengte Völkermord-Klage gegen Israel. Das Gericht hatte jedoch Südafrikas Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand abgelehnt.
»Wir nehmen die angemessene Zurückweisung von Südafrikas extremer Forderung nach einem israelischen Waffenstillstand durch den Internationalen Gerichtshof zur Kenntnis«, heißt es in einer Mitteilung der J7, zu dem neben der jüdischen Gemeinde in Deutschland auch die Gemeinden in Großbritannien, Frankreich, Kanada, Australien, Argentinien und den USA gehören.
Die Entscheidung erkenne zwar Israels Recht auf Selbstverteidigung an, aber die einstweilige Anordnung würde den »absurden Anschuldigungen« Südafrikas Gewicht verleihen. »Gegner Israels politisieren schamlos die Völkermord-Konvention und verhöhnen damit tatsächliche Genozide in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft«, teilten die J7 mit. »Das ist Teil einer breiteren, moralisch obszönen Anti-Israel-Kampagne, die von Südafrika geführt wird, mit der Unterstützung des iranischen Regimes und anderer Regierungen, die dem jüdischen Staat feindlich eingestellt sind.«
Südafrika und seinen Verbündeten gehe es darum, die Hamas zu stärken. »Es ist unglücklich, dass der IGH, der eigentlich als Bannerträger für die internationale Rechtsstaatlichkeit dienen sollte, Südafrikas düsterem Plan, wenn auch nur teilweise, zum Opfer gefallen ist«, kritisieren die J7. Statt Israels Bemühungen zivile Opfer zu vermeiden, anzuerkennen, habe das IGH eine »verwirrende und verschachtelte Botschaft« gesendet, die den Terroristen der Hamas und ihrer genozidalen Ideologie Legitimität verleihen würde.
Historische Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs
Der IGH hat am Freitag in Den Haag (Niederlande) eine einstweilige Anordnung gegen Israel erlassen, in der ein Ende der Gewalt gegen die palästinensische Bevölkerung im Gazastreifen gefordert wird.
15 der 17 Richter befanden, dass zumindest einige der in der südafrikanischen Klageschrift vorgebrachten Anhaltspunkte auf eine mögliche Missachtung der UN-Völkermordkonvention, für deren Einhaltung der IGH zuständig ist, plausibel oder zumindest nicht offensichtlich unbegründet seien. Sie wiesen damit den Antrag Israels auf sofortige Zurückweisung der Klage ab. Südafrika habe das Recht, Israel nach der Konvention von 1948 zu verklagen, es habe auch im Vorfeld entsprechende Besorgnis geäußert.
Wörtlich heißt es in dem Urteil: »Der Gerichtshof kommt auf der Grundlage der vorstehenden Erwägungen zu dem Schluss, dass die in seiner Satzung vorgesehenen Voraussetzungen für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen erfüllt sind. Es ist daher erforderlich, dass der Gerichtshof bis zu seiner endgültigen Entscheidung bestimmte Maßnahmen anordnet, um die von Südafrika geltend gemachten Rechte zu schützen, die der Gerichtshof für plausibel hält.«
So soll die israelische Regierung nach dem Willen des IGH umfassendere und wirksame Maßnahmen zur Bewältigung der »humanitären Katastrophe« in Gaza ergreifen. Sie soll auch sicherstellen, wie von Südafrika beantragt, dass keine Beweise für einen möglichen Genozid vernichtet werden. Die Bevölkerung Gazas habe ein »Recht auf Schutz«, so das Gericht.
Die Richter zeigten sich auch besorgt über die von der Hamas am 7. Oktober in den Gazastreifen verschleppten Geiseln und forderten ihre sofortige Freilassung. Das Gericht erkannte an, dass der Terrorangriff Auslöser des aktuellen Konflikts in Gaza war. ja