Rechtsextreme Chats

Innenministerkonferenz für Gesetzesänderung

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Die Innenminister der Länder haben sich nach dem Auftauchen rechtsextremer Chats bei der Polizei für eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Bei der Innenministerkonferenz in Rust (Baden-Württemberg) plädierten sie dafür, dass Beamte auch dann strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie volksverhetzende Inhalte in geschlossenen Chat-Gruppen teilen.

Hintergrund: Das Einstellen rechtsextremer Fotos oder Videos in WhatsApp-Gruppen von Polizisten ist nach Ansicht von Anwälten nicht zwangsläufig strafbar. »Die Rechtsprechung ist da nicht einhellig bei der Frage, ob ein Beitrag in einer geschlossenen WhatsApp-Gruppe überhaupt eine öffentliche Äußerung darstellt«, hatte der auf Verwaltungsrecht spezialisierte Anwalt Christoph Arnold betont, als im Herbst ein entsprechender Fall in NRW aufgedeckt wurde.

SEK Dort wird noch gegen 25 Beschuldigte ermittelt. In Frankfurt - wo vor wenigen Tagen rechtsextreme Chatgruppen publik wurden - wird gegen 19 aktive und einen ehemaligen Polizisten ermittelt. 18 davon waren aktive Beamte des Frankfurter Spezialeinsatzkommandos (SEK).

In ihrem Beschluss vom Freitag fordert die Innenministerkonferenz »eine konsequente Verfolgung« solcher Fälle. Die mögliche Einführung eines neuen Straftatbestands solle die Justizministerkonferenz prüfen.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul, der das Thema bei der Konferenz mit eingebracht hatte, sagte am Freitag: »Bei 56 000 Polizistinnen und Polizisten in NRW und rund 250 Anschuldigungen kann von einer rechtsextremen Unterwanderung keine Rede sein.« Dennoch sei jeder Fall einer zu viel - und müsse auch strafrechtlich verfolgt werden. »Der heutige Beschluss lässt keinen Zweifel daran, dass solche Äußerungen absolut inakzeptabel sind, egal ob sie in der Öffentlichkeit oder in privaten Chatgruppen passieren«, so Reul. dpa

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