Im Februar 2015 ordnete die nordrhein-westfälische Landesregierung an, dass sich im Strafvollzug eingesetzte Dienstleister, darunter auch religiöse Seelsorger aller Religionen, einer Überprüfung durch den Landesverfassungsschutz zu unterziehen haben. Eine nachvollziehbare, rechtsstaatliche und letztendlich auch die Strafgefangenen selbst vor religiöser Radikalisierung schützende Maßnahme.
ditib Bemerkenswert war jedoch, dass Imame des der türkischen Religionsbehörde Diyanet und damit direkt der türkischen Regierung unterstehenden Ditib-Verbandes hiervon zunächst ausgenommen blieben. Erst als Diyanet einen den Märtyrertod verherrlichenden Cartoon veröffentlichte, ordnete Düsseldorf 2016 die Ausweitung der Überprüfung auch auf Ditib-Imame an.
Doch seit dieser Anordnung haben sich bislang gerade einmal zwölf von 117 Ditib-Imamen in NRW dieser Anordnung unterworfen. Damit ist die Durchführung von muslimischen Gebetsveranstaltungen im Strafvollzug weitgehend blockiert. Ein Dortmunder Gefängnis kam jüngst in die Medien, weil hier gegenwärtig keine Freitagsgebete für muslimische Insassen durchgeführt werden können.
provokationen »Eine falsch verstandene Rücksichtnahme schränkt die Grundrechte ein«, sagt der Frankfurter Rechtswissenschaftler Rudolf Steinberg, sie beschneide die Meinungs- und Kunstfreiheit anderer. Auch Muslime, so Steinberg, müssten lernen, religiöse Kritik zu relativieren oder gar zu ignorieren. So würden heute bereits Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit anderer »durch die Schere im Kopf von Journalisten, Karikaturisten und Schriftstellern« eingeschränkt. Nach dem Anschlag auf »Charlie Hebdo« im Jahre 2015 wurden massenhaft Veranstaltungen aus Angst vor Provokationen durch Muslime abgesagt.
Steinberg ist zuzustimmen. Wenn es die Politik mit Integration tatsächlich ernst meint, so hat diese mit Rücksicht auf alle Glaubensgemeinschaften zu erfolgen. Wer aus Angst vor gewaltsamen Reaktionen der einen diese zum Nachteil anderer Gemeinschaften privilegiert, verurteilt das Projekt Integration bereits von Anfang an zum Scheitern.
Der Autor ist Anwalt und Publizist in Berlin.