Justiz

Lebenslange Haft für Synagogen-Attentäter

Blick in den Saal C24 im Landgericht Magdeburg Foto: picture alliance/dpa

Rund 14 Monate nach dem rechtsterroristischen Anschlag auf die Synagoge von Halle ist der Attentäter Stephan B. vom Oberlandesgericht Naumburg zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Das Gericht verurteilte den 28-jährigen bekennenden Antisemiten am Montag unter anderem wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehr als 55 Fällen sowie wegen Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Volksverhetzung. Es wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

In der Urteilsbegründung sprach die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens von einer »abscheulichen, feigen und menschenverachtenden Tat«. An 25 Verhandlungstagen habe man in menschliche Abgründe geschaut: »Dieses Verfahren stellt alles in den Schatten.«

B. habe aus niedrigsten Beweggründen, »auf allerniedrigster Stufe« und mit Heimtücke gehandelt, geprägt von Rassenhass und Antisemitismus. Sein Ziel sei gewesen, bei dem Anschlag am 9. Oktober 2019 möglichst viele Menschen zu töten. Dafür sei er komplex vorgegangen und habe jedes Hindernis beseitigt, das sich ihm in den Weg stellte.

FANATISCH An den Angeklagten gerichtet sagte Mertens: »Ihr Tatbild weicht von üblichen Mordfällen gravierend ab, deshalb kann ihre Schuld nicht nach 15 Jahren getilgt sein.« Sicherungsverwahrung sei sonst nur bei Vorstrafen üblich, aber B. sei ein fanatischer und ideologisch-motivierter Menschenfeind, vor dem die Gesellschaft geschützt werden müsse. Er sei ein Einzeltäter im Sinne des Strafgesetzbuches, der im Internet für seine kruden Verschwörungstheorien Verbündete gefunden habe und keinen »Anflug von Reue« zeige.

»Sie sind für die Menschheit gefährlich, und wenn sie ihre Grundhaltung nicht ändern, werden sie niemals mehr in Freiheit leben«, sagte Mertens.

Sicherungsverwahrung sei sonst nur bei Vorstrafen üblich, aber B. sei ein fanatischer und ideologisch-motivierter Menschenfeind, vor dem die Gesellschaft geschützt werden müsse, sagt die Richterin.

B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, um dort ein Blutbad anzurichten. Zu dem Zeitpunkt hielten sich dort 51 Menschen auf, um den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur zu feiern. Der Rechtsterrorist scheiterte an der Tür zum Gelände. Darüber frustriert tötete er die zufällig vorbeikommende 40-jährige Passantin Jana L. mit mehreren Gewehrsalven in den Rücken.

Anschließend fuhr zu einem Döner-Imbiss und erschoss dort den 20-jährigen Kevin S. Weitere Mordversuche scheiterten an einer klemmenden Maschinenpistole. Die Taten streamte der Rechtsterrorist live im Internet. Auf der Flucht vor der Polizei verletzte er weitere Menschen, darunter fünf Polizisten und ein Paar in einem Ort in der Nähe von Halle. Gefasst wurde er schließlich von zwei Polizisten, die sich dafür »kurzfristig in den Dienst versetzt hatten«, wie es hieß.

FASSUNG »Bei ihnen, Herr B., gab es keine Hemmschwellen mehr«, konstatierte die Richterin. Ihr fehlten die Worte, »das sachlich zu bewerten«, wie es eigentlich ihre Aufgabe sei. Erstmals in ihrer Richterinnen-Tätigkeit habe sie beim Vortragen der Urteilsbegründung Mühe, die Fassung zu behalten.

Mit dem Urteil folgte das Oberlandesgericht den Forderungen von Bundesanwaltschaft und Nebenklägern. Der Pflichtverteidiger hatte für eine verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten plädiert und sich gegen eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Die insgesamt 45 Nebenkläger wurden von 23 Anwälten vertreten. Aus Platzgründen war der Prozess ins Magdeburger Landgericht verlegt worden.

Mit dem Urteil folgte das Oberlandesgericht den Forderungen von Bundesanwaltschaft und Nebenklägern.

Anastassia Pletoukhina, Überlebende des Attentats, verfolgte die Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Im Anschluss sagte sie der Jüdischen Allgemeinen: »Ich bin froh, dass er die Strafe bekommen hat, die er verdient.« Sie hoffe, dass der Name des Attentäters als Name in Vergessenheit gerate. »Das wird ihm in seiner narzisstischen Persönlichkeit die höchste Strafe sein«, sagte Pletoukhina weiter.

Politiker und zivilgesellschaftliche Organisationen begrüßten das Urteil, es dürfe jedoch kein Schlussstrich unter die Aufarbeitung der Geschehnisse sein. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, das Urteil gebe Trost, »darf uns aber nicht ruhen lassen«. Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, hofft, dass die Betroffenen das Geschehene nun besser verarbeiten können.

Der Richterspruch mache deutlich, »dass mörderischer Hass auf Juden auf keinerlei Toleranz trifft«, erklärte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster. Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) bezeichnete es als Warnung an alle Täter, die jüdisches Leben und damit die ganze Gesellschaft angreifen.

Die Nebenklägerin Naomi Henkel-Guembel sagte, es gebe keinen Grund für Behörden und liberale Gesellschaft, sich nach dem Prozess auf die Schultern zu klopfen.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sieht in dem Urteil einen Beweis für die Wehrhaftigkeit des Rechtstaates. Die stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung, Ulrike Demmer, nannte es wichtig, im Kampf gegen Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus nicht nachzulassen.

Kritik kam von einigen Nebenklägern. Die Anwältin Kati Lang, die Überlebende aus der Synagoge vertrat, kritisierte ein »entpolitisiertes und blasses« Urteil. Die Nebenklägerin Naomi Henkel-Guembel sagte, es gebe keinen Grund für Behörden und liberale Gesellschaft, sich nach dem Prozess auf die Schultern zu klopfen. Gebraucht werde »Zivilcourage statt Selbstgefälligkeit«.

Handelte es sich beim Nationalsozialismus um eine linke Ideologie?

Ein Faktencheck

 23.10.2026

Justiz

Ermittler: Ahmetovic kooperierte nicht bei Durchsuchungen

Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt im Zusammenhang mit der Ausschreibung eines früheren Klinikgeländes in Lehrte bei Hannover gegen den SPD-Politiker

 23.10.2026

Berlin

Umfrage: Mehrheit lehnt rot-grün-rote Koalition ab

Linke, SPD und Grüne verhandeln derzeit über eine gemeinsame Landesregierung. Eine solche Koalition stößt auf Skepsis - auch unter Anhängern von SPD und Grünen

 23.10.2026

Warschau

Polen rügt Ehrung für ukrainische Nationalisten in Lwiw

Erst ein Ehrentitel für eine ukrainische Einheit, nun ein Gedenkjahr für nationalistische Untergrundkämpfer: Der Geschichtsstreit zwischen Polen und der Ukraine flammt erneut auf

 23.10.2026

Umfrage

Umfrage: So würde Deutschland abstimmen, wenn am Sonntag Wahlen wären

 23.10.2026

München

Aigners Befund zu Judenhass: »Das ›Nie wieder!‹ ist tot«

Die bayerische Landtagspräsidentin gibt eine schonungslose Analyse zum Antisemitismus in Deutschland. Doch sie sieht auch hoffnungsvolle Ansätze, um gegenzusteuern

 23.10.2026

Deutschland

Wie hält es die CDU in Sachsen-Anhalt mit der AfD?

AfD-Politiker Siegmund braucht drei Stimmen aus anderen Reihen, um Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt zu werden. Ein CDU-Abgeordneter stellt sich nun gegen die CDU-Fraktionslinie

von Christopher Kissmann  22.10.2026

Debatte

Wahl in Israel: Star-Dirigent Lahav Shani meldet sich ausführlich zu Wort

In der Vergangenheit war der Musiker mehrmals im Visier radikaler Israelfeinde

 22.10.2026

Berlin

Zentralrat der Juden warnt vor rot-grün-roter Koalition

Schuster: »Im Kampf gegen Judenhass ist dieses Schauspiel ein echter Offenbarungseid«

 22.10.2026 Aktualisiert