Justiz

Lebenslange Haft für Synagogen-Attentäter

Blick in den Saal C24 im Landgericht Magdeburg Foto: picture alliance/dpa

Rund 14 Monate nach dem rechtsterroristischen Anschlag auf die Synagoge von Halle ist der Attentäter Stephan B. vom Oberlandesgericht Naumburg zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Das Gericht verurteilte den 28-jährigen bekennenden Antisemiten am Montag unter anderem wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehr als 55 Fällen sowie wegen Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Volksverhetzung. Es wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

In der Urteilsbegründung sprach die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens von einer »abscheulichen, feigen und menschenverachtenden Tat«. An 25 Verhandlungstagen habe man in menschliche Abgründe geschaut: »Dieses Verfahren stellt alles in den Schatten.«

B. habe aus niedrigsten Beweggründen, »auf allerniedrigster Stufe« und mit Heimtücke gehandelt, geprägt von Rassenhass und Antisemitismus. Sein Ziel sei gewesen, bei dem Anschlag am 9. Oktober 2019 möglichst viele Menschen zu töten. Dafür sei er komplex vorgegangen und habe jedes Hindernis beseitigt, das sich ihm in den Weg stellte.

FANATISCH An den Angeklagten gerichtet sagte Mertens: »Ihr Tatbild weicht von üblichen Mordfällen gravierend ab, deshalb kann ihre Schuld nicht nach 15 Jahren getilgt sein.« Sicherungsverwahrung sei sonst nur bei Vorstrafen üblich, aber B. sei ein fanatischer und ideologisch-motivierter Menschenfeind, vor dem die Gesellschaft geschützt werden müsse. Er sei ein Einzeltäter im Sinne des Strafgesetzbuches, der im Internet für seine kruden Verschwörungstheorien Verbündete gefunden habe und keinen »Anflug von Reue« zeige.

»Sie sind für die Menschheit gefährlich, und wenn sie ihre Grundhaltung nicht ändern, werden sie niemals mehr in Freiheit leben«, sagte Mertens.

Sicherungsverwahrung sei sonst nur bei Vorstrafen üblich, aber B. sei ein fanatischer und ideologisch-motivierter Menschenfeind, vor dem die Gesellschaft geschützt werden müsse, sagt die Richterin.

B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, um dort ein Blutbad anzurichten. Zu dem Zeitpunkt hielten sich dort 51 Menschen auf, um den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur zu feiern. Der Rechtsterrorist scheiterte an der Tür zum Gelände. Darüber frustriert tötete er die zufällig vorbeikommende 40-jährige Passantin Jana L. mit mehreren Gewehrsalven in den Rücken.

Anschließend fuhr zu einem Döner-Imbiss und erschoss dort den 20-jährigen Kevin S. Weitere Mordversuche scheiterten an einer klemmenden Maschinenpistole. Die Taten streamte der Rechtsterrorist live im Internet. Auf der Flucht vor der Polizei verletzte er weitere Menschen, darunter fünf Polizisten und ein Paar in einem Ort in der Nähe von Halle. Gefasst wurde er schließlich von zwei Polizisten, die sich dafür »kurzfristig in den Dienst versetzt hatten«, wie es hieß.

FASSUNG »Bei ihnen, Herr B., gab es keine Hemmschwellen mehr«, konstatierte die Richterin. Ihr fehlten die Worte, »das sachlich zu bewerten«, wie es eigentlich ihre Aufgabe sei. Erstmals in ihrer Richterinnen-Tätigkeit habe sie beim Vortragen der Urteilsbegründung Mühe, die Fassung zu behalten.

Mit dem Urteil folgte das Oberlandesgericht den Forderungen von Bundesanwaltschaft und Nebenklägern. Der Pflichtverteidiger hatte für eine verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten plädiert und sich gegen eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Die insgesamt 45 Nebenkläger wurden von 23 Anwälten vertreten. Aus Platzgründen war der Prozess ins Magdeburger Landgericht verlegt worden.

Mit dem Urteil folgte das Oberlandesgericht den Forderungen von Bundesanwaltschaft und Nebenklägern.

Anastassia Pletoukhina, Überlebende des Attentats, verfolgte die Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Im Anschluss sagte sie der Jüdischen Allgemeinen: »Ich bin froh, dass er die Strafe bekommen hat, die er verdient.« Sie hoffe, dass der Name des Attentäters als Name in Vergessenheit gerate. »Das wird ihm in seiner narzisstischen Persönlichkeit die höchste Strafe sein«, sagte Pletoukhina weiter.

Politiker und zivilgesellschaftliche Organisationen begrüßten das Urteil, es dürfe jedoch kein Schlussstrich unter die Aufarbeitung der Geschehnisse sein. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, das Urteil gebe Trost, »darf uns aber nicht ruhen lassen«. Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, hofft, dass die Betroffenen das Geschehene nun besser verarbeiten können.

Der Richterspruch mache deutlich, »dass mörderischer Hass auf Juden auf keinerlei Toleranz trifft«, erklärte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster. Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) bezeichnete es als Warnung an alle Täter, die jüdisches Leben und damit die ganze Gesellschaft angreifen.

Die Nebenklägerin Naomi Henkel-Guembel sagte, es gebe keinen Grund für Behörden und liberale Gesellschaft, sich nach dem Prozess auf die Schultern zu klopfen.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sieht in dem Urteil einen Beweis für die Wehrhaftigkeit des Rechtstaates. Die stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung, Ulrike Demmer, nannte es wichtig, im Kampf gegen Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus nicht nachzulassen.

Kritik kam von einigen Nebenklägern. Die Anwältin Kati Lang, die Überlebende aus der Synagoge vertrat, kritisierte ein »entpolitisiertes und blasses« Urteil. Die Nebenklägerin Naomi Henkel-Guembel sagte, es gebe keinen Grund für Behörden und liberale Gesellschaft, sich nach dem Prozess auf die Schultern zu klopfen. Gebraucht werde »Zivilcourage statt Selbstgefälligkeit«.

Brüssel

EU gibt Namen sanktionierter israelischer Siedler bekannt

Drei führende Mitglieder sowie vier Organisationen der israelischen Siedlerbewegung sind nun mit Strafmaßnahmen belegt worden

 28.05.2026

Terrorismus

Er soll Waffen beschafft haben: Mutmaßliches Hamas-Mitglied in Dänemark verhaftet

Die Bundesanwaltschaft in Deutschland hat einen Haftbefehl gegen Yousif C. erwirkt, der am Mittwochabend in Dänemark festgenommen wurde, weil er im Verdacht steht, Waffen für einen Anschlag auf jüdische oder israelische Ziele besorgt zu haben

 28.05.2026

Oranienburg

Prien: NS-Terrorgeschichte zeitgemäß vermitteln

Bundesbildungsministerin Karin Prien hat die Gedenkstätte Sachsenhausen besucht. Dort rief sie auch dazu auf, die Demokratiebildung zu stärken

von Yvonne Jennerjahn  28.05.2026

Brüssel

Handelssanktionen gegen Israel? In der EU wächst der Druck

Frankreich, Schweden und weitere Staaten drängen die EU-Kommission, schnell einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen

von Michael Thaidigsmann  28.05.2026

London

Sicherheitsbedenken: British Museum verschiebt Vortrag über das antike Israel

Ein Oberhaus-Mitglied droht mit Konsequenzen für staatlich finanzierte Einrichtungen, wenn diese unter Druck bestimmte Inhalte nicht mehr präsentieren

 28.05.2026

Berlin

CDU schickt Broschüre an AfD-Abgeordnete - mit Austrittstext

Die CDU hat eine Zusammenstellung mit harten Vorwürfen gegen die AfD herausgegeben und sandte sie jetzt auch direkt an deren Mitglieder im Bundestag - begleitet von einer Anregung

 28.05.2026

Meinung

Die staatliche Förderung von »Islamic Relief« ist unentschuldbar

Die NGO ist eng mit der islamistischen Muslimbruderschaft verflochten. Es ist ein Skandal, dass das Auswärtige Amt die Organisation dennoch jahrelang mit Millionen Euro unterstützte – und nun zu den Vorwürfen schweigt

von Ralf Fischer  28.05.2026

Washington D.C.

USA setzen Sanktionen gegen Francesca Albanese wieder in Kraft

Nach Angaben des amerikanischen Finanzministeriums steht die umstrittene UN-Sonderberichterstatterin wieder auf der Sanktionsliste. Die Maßnahmen erschweren ihr unter anderem die Nutzung von Kreditkartenanbietern

 28.05.2026

München

Charlotte Knobloch: Holocaust-Bildungsstätte »nötiges Gegengewicht«

Die Gedenkstätte Yad Vashem errichtet ein Bildungszentrum in München. Für die Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde ist das eine notwendige Maßnahme

 28.05.2026