Rechtsextremismus

Gutachten: Beamte dürfen keine AfD-Befürworter sein

Foto: dpa

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat für verbeamtete AfD-Mitglieder disziplinarrechtliche Maßnahmen gefordert. In einem am Donnerstag in Berlin vorgestellten Rechtsgutachten heißt es, »ein Eintreten für die AfD ist mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamtinnen und Beamten unvereinbar«. Dies gelte für Parteimitglieder wie für Nicht-Mitglieder, die sich für die rassistischen und rechtsextremen Positionen der Partei einsetzten.

Vorgesetzte müssten dann disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen, sagte der Autor der Studie, Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Die fortgeschrittene Radikalisierung der AfD als Gesamtpartei mache dies erforderlich, betonte der Jurist.

Die fortgeschrittene Radikalisierung der AfD als Gesamtpartei mache dies erforderlich, sagte der Jurist Hendrik Cremer.

Dabei sei es unerheblich, dass die Partei nicht verboten sei. Ausschlaggebend sei, dass sich die AfD durch rassistische und rechtsextreme Positionen auszeichne und sich damit gegen die in Artikel 1, Absatz 1, des Grundgesetzes verankerte Menschenwürde und die unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte wende. Zugleich räumte Cremer ein, dass seine Rechtsauffassung bislang wenig vertreten werde, er mit dem Gutachten aber eine »Lücke schließen« wolle.

einzelfallprüfung Im Falle disziplinarrechtlicher Maßnahmen gegen Beamte müsse natürlich eine Einzelfallprüfung erfolgen, so der Jurist weiter. Dabei müssten Parteimitglieder zu ihrer Entlastung aber darlegen, dass sie sich »für einen anderen Kurs« der AfD eingesetzt hätten. Die »verfassungsrechtliche Treuepflicht« und das damit verbundene Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist unter anderem im Grundgesetz sowie in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder geregelt.

Cremer betonte, rassistische und rechtsextreme Positionen seien fester Bestandteil des AfD-Programms und von Äußerungen von AfD-Führungspersonen und Mandatsträgern. Unter anderem würden Muslime als Gefahr angesehen und ein Rentenkonzept ausschließlich für deutsche Staatsangehörige propagiert. Cremer sieht darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde und gegen das Diskriminierungsverbot.

Cremer betonte, rassistische und rechtsextreme Positionen seien fester Bestandteil des AfD-Programms und von Äußerungen von AfD-Führungspersonen und Mandatsträgern.

Auch Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung der Ziele der Partei würde befürwortet. Die 58 Seiten umfassende Publikation mit dem Titel »Rassistische und rechtsextreme Positionierungen im Dienste des Staates?« wendet sich den Angaben zufolge an Entscheidungsträger in Behörden.

zuständigkeiten Zum Fall des ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der in Sachsen ins Richteramt zurückkehren will, sagte Cremer, es gebe durchaus Möglichkeiten, gegen Maier vorzugehen. Wenn sich Richter verfassungsfeindlich positionierten, sei die Grenze erreicht, »wo sie nicht mehr tragbar sind«. Jetzt gehe es zunächst um die Zuständigkeiten, wer gegen ihn vorgehe.

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) hatte erklärt, dass sie keine Handhabe gegen eine Rückkehr habe. Für ein Disziplinarverfahren gegen Maier wäre der direkte Dienstvorgesetzte zuständig. Auch eine Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht ist möglich. Maier wird vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingeordnet. Sein Amt als Richter hatte seit 2017 geruht, weil er für die AfD im Bundestag saß. epd

Washington D.C.

Ein Begräbnis und ein Gipfeltreffen

Israels Premier Netanjahu und Ukraine-Präsident Selenskyj waren offiziell angereist, um an der Beerdigung von US-Senator Lindsey Graham teilzunehmen. Doch das Begräbnis wird auch für ein geopolitisches Gipfeltreffen mit US-Präsident Trump genutzt

 29.07.2026

The OpenAI logo is displayed on a mobile phone screen in this photo illustration, as artificial intelligence tools continue to expand across consumer and business applications in Brussels, Belgium, on February 28, 2026. (Photo by Jonathan Raa/NurPhoto)

Meinung

KI: Wie die Welt einmal untergehen könnte

Der Kontrollverlust der Softwarefirma OpenAI über ihr neuestes Modell macht erneut die Notwendigkeit deutlich, KI-Technologie stärker zu regulieren. Dabei geht es um nicht weniger als die Zukunft der Menschheit

von Joshua Schultheis  28.07.2026

Dresden

Petition wirft AfD Missbrauch der Marke Simson vor

Die Traditionsmarke Simson steht für eine erfolgreiche Firmengeschichte. Die AfD nutzt das positive Image, das stößt auf Widerstand

 28.07.2026

Terror

Nach dem CSD-Anschlag: Wo Berlin trauert

Blumen, Botschaften und Regenbogenflaggen: Im Berliner Tiergarten suchen Menschen Trost am Ort des Terroranschlags. Was ein Notfallseelsorger erzählt

 28.07.2026

Berlin

Bekennervideo des mutmaßlichen CSD-Attentäters auf Mobiltelefon entdeckt

Was ist in der Aufnahme zu sehen?

 28.07.2026

Meinung

Wir müssen darüber sprechen, was der Terror mit dem Islam zu tun hat

Die islamistische Ideologie muss endlich als solche benannt werden – auch weil Muslime zu den ersten Opfern der Terroristen gehören

von Ali Ertan Toprak  28.07.2026

München

Deutsche Post will Davidstern-Briefmarke doch drucken

Die Poste lehnte eine Briefmarke mit einem Davidstern und dem Schriftzug »Antisemitismus – ohne mich!« erst ab. Nach Kritik hat sie sich nun umentschieden

 28.07.2026 Aktualisiert

Washington D.C./Rom

USA kündigen weitere Gespräche zwischen Israel und Libanon in Rom an

Nach jahrzehntelangem Kriegszustand gab es zuletzt Annäherungsversuche zwischen Jerusalem und der libanesischen Regierung. Die USA als Vermittler setzen vor allem auf den Erfolg sogenannter Pilotzonen

 28.07.2026

Washington D.C.

Trump weist Netanjahus Kritik an möglichem F-35-Verkauf an die Türkei zurück

»Niemand schreibt mir vor, was wir verkaufen sollen«, sagt der amerikanische Präsident vor seinem Treffen mit Benjamin Netanjahu

 28.07.2026