Rechtsextremismus

Gutachten: Beamte dürfen keine AfD-Befürworter sein

Foto: dpa

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat für verbeamtete AfD-Mitglieder disziplinarrechtliche Maßnahmen gefordert. In einem am Donnerstag in Berlin vorgestellten Rechtsgutachten heißt es, »ein Eintreten für die AfD ist mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamtinnen und Beamten unvereinbar«. Dies gelte für Parteimitglieder wie für Nicht-Mitglieder, die sich für die rassistischen und rechtsextremen Positionen der Partei einsetzten.

Vorgesetzte müssten dann disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen, sagte der Autor der Studie, Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Die fortgeschrittene Radikalisierung der AfD als Gesamtpartei mache dies erforderlich, betonte der Jurist.

Die fortgeschrittene Radikalisierung der AfD als Gesamtpartei mache dies erforderlich, sagte der Jurist Hendrik Cremer.

Dabei sei es unerheblich, dass die Partei nicht verboten sei. Ausschlaggebend sei, dass sich die AfD durch rassistische und rechtsextreme Positionen auszeichne und sich damit gegen die in Artikel 1, Absatz 1, des Grundgesetzes verankerte Menschenwürde und die unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte wende. Zugleich räumte Cremer ein, dass seine Rechtsauffassung bislang wenig vertreten werde, er mit dem Gutachten aber eine »Lücke schließen« wolle.

einzelfallprüfung Im Falle disziplinarrechtlicher Maßnahmen gegen Beamte müsse natürlich eine Einzelfallprüfung erfolgen, so der Jurist weiter. Dabei müssten Parteimitglieder zu ihrer Entlastung aber darlegen, dass sie sich »für einen anderen Kurs« der AfD eingesetzt hätten. Die »verfassungsrechtliche Treuepflicht« und das damit verbundene Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist unter anderem im Grundgesetz sowie in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder geregelt.

Cremer betonte, rassistische und rechtsextreme Positionen seien fester Bestandteil des AfD-Programms und von Äußerungen von AfD-Führungspersonen und Mandatsträgern. Unter anderem würden Muslime als Gefahr angesehen und ein Rentenkonzept ausschließlich für deutsche Staatsangehörige propagiert. Cremer sieht darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde und gegen das Diskriminierungsverbot.

Cremer betonte, rassistische und rechtsextreme Positionen seien fester Bestandteil des AfD-Programms und von Äußerungen von AfD-Führungspersonen und Mandatsträgern.

Auch Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung der Ziele der Partei würde befürwortet. Die 58 Seiten umfassende Publikation mit dem Titel »Rassistische und rechtsextreme Positionierungen im Dienste des Staates?« wendet sich den Angaben zufolge an Entscheidungsträger in Behörden.

zuständigkeiten Zum Fall des ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der in Sachsen ins Richteramt zurückkehren will, sagte Cremer, es gebe durchaus Möglichkeiten, gegen Maier vorzugehen. Wenn sich Richter verfassungsfeindlich positionierten, sei die Grenze erreicht, »wo sie nicht mehr tragbar sind«. Jetzt gehe es zunächst um die Zuständigkeiten, wer gegen ihn vorgehe.

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) hatte erklärt, dass sie keine Handhabe gegen eine Rückkehr habe. Für ein Disziplinarverfahren gegen Maier wäre der direkte Dienstvorgesetzte zuständig. Auch eine Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht ist möglich. Maier wird vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingeordnet. Sein Amt als Richter hatte seit 2017 geruht, weil er für die AfD im Bundestag saß. epd

Nahost

Wie der Konflikt im Libanon den US-Deal mit Iran gefährdet

Der Gesprächsbeginn zwischen Washington und Teheran in der Schweiz lässt auf sich warten. Derweil spitzt sich die Lage zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon zu. Es gibt Tote auf beiden Seiten

von Hans Dahne, Christoph Meyer, Mathis Richtmann  19.06.2026

Meinung

Wie Holger Friedrich und seine »Berliner Zeitung« Juden instrumentalisieren

Ob in der Debatte über den Umgang mit KI oder Kreml-Diktator Wladimir Putin: Der Verleger interessiert sich nur dann für Juden, wenn es seinen Interessen dient

von Matthias Meisner  19.06.2026

Berlin

Nouripour zu Iran-Rahmenabkommen: »Weg in Normalität für Regime«

Ist das Rahmenabkommen zwischen den USA und dem Iran ein Weg in den Frieden? Bundestagsvizepräsident Nouripour bezweifelt das. Die Übereinkunft gebe dem Iran vielmehr »eine andere Legitimität«

 19.06.2026

Bayreuth

Bayreuther Gedenkveranstaltung mit Michel Friedman soll nun doch stattfinden

Eine Gedenkveranstaltung zum Bayreuther Festspieljubiläum wird geplant, dann abgesagt. Michel Friedman und Charlotte Knobloch zeigen sich entsetzt – jetzt rudert das weltbekannte Opernfestival zurück

 19.06.2026

Washington D.C.

Republikaner kritisieren Trumps Iran-Abkommen ungewöhnlich scharf

»Die Geschichte zeigt, dass es eine außergewöhnlich schlechte Idee ist, Milliarden Dollar an theokratische Verrückte zu geben, die uns ermorden wollen«, sagt Senator Ted Cruz

 19.06.2026

Wahlkampf in Israel

Trump signalisiert Unterstützung für Netanjahu

»Ich werde mir ansehen müssen, wer kandidiert, aber ich mag Bibi sehr«, sagt der amerikanische Präsident

 19.06.2026

Genf

Absage aus Bern: Heute keine USA-Iran-Gespräche

Abkommen unterzeichnet, Treffen abgesagt: Die geplante Gesprächsrunde in der Schweiz findet heute doch nicht statt

 19.06.2026

Bayreuth

Scharfe Kritik nach abgesagter Gedenkveranstaltung

Eine Gedenkveranstaltung zum Festspieljubiläum wird geplant, dann abgesagt. Charlotte Knobloch ist entsetzt über die Bayreuther Festspiele

 19.06.2026

Essay

Zwischen Progressivität und Zerfaserung

Quo vadis, liberales Judentum? Ein Debattenbeitrag von Avitall Gerstetter

von Avitall Gerstetter  19.06.2026