Rechtsextremismus

Gutachten: Beamte dürfen keine AfD-Befürworter sein

Foto: dpa

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat für verbeamtete AfD-Mitglieder disziplinarrechtliche Maßnahmen gefordert. In einem am Donnerstag in Berlin vorgestellten Rechtsgutachten heißt es, »ein Eintreten für die AfD ist mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamtinnen und Beamten unvereinbar«. Dies gelte für Parteimitglieder wie für Nicht-Mitglieder, die sich für die rassistischen und rechtsextremen Positionen der Partei einsetzten.

Vorgesetzte müssten dann disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen, sagte der Autor der Studie, Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Die fortgeschrittene Radikalisierung der AfD als Gesamtpartei mache dies erforderlich, betonte der Jurist.

Die fortgeschrittene Radikalisierung der AfD als Gesamtpartei mache dies erforderlich, sagte der Jurist Hendrik Cremer.

Dabei sei es unerheblich, dass die Partei nicht verboten sei. Ausschlaggebend sei, dass sich die AfD durch rassistische und rechtsextreme Positionen auszeichne und sich damit gegen die in Artikel 1, Absatz 1, des Grundgesetzes verankerte Menschenwürde und die unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte wende. Zugleich räumte Cremer ein, dass seine Rechtsauffassung bislang wenig vertreten werde, er mit dem Gutachten aber eine »Lücke schließen« wolle.

einzelfallprüfung Im Falle disziplinarrechtlicher Maßnahmen gegen Beamte müsse natürlich eine Einzelfallprüfung erfolgen, so der Jurist weiter. Dabei müssten Parteimitglieder zu ihrer Entlastung aber darlegen, dass sie sich »für einen anderen Kurs« der AfD eingesetzt hätten. Die »verfassungsrechtliche Treuepflicht« und das damit verbundene Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist unter anderem im Grundgesetz sowie in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder geregelt.

Cremer betonte, rassistische und rechtsextreme Positionen seien fester Bestandteil des AfD-Programms und von Äußerungen von AfD-Führungspersonen und Mandatsträgern. Unter anderem würden Muslime als Gefahr angesehen und ein Rentenkonzept ausschließlich für deutsche Staatsangehörige propagiert. Cremer sieht darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde und gegen das Diskriminierungsverbot.

Cremer betonte, rassistische und rechtsextreme Positionen seien fester Bestandteil des AfD-Programms und von Äußerungen von AfD-Führungspersonen und Mandatsträgern.

Auch Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung der Ziele der Partei würde befürwortet. Die 58 Seiten umfassende Publikation mit dem Titel »Rassistische und rechtsextreme Positionierungen im Dienste des Staates?« wendet sich den Angaben zufolge an Entscheidungsträger in Behörden.

zuständigkeiten Zum Fall des ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der in Sachsen ins Richteramt zurückkehren will, sagte Cremer, es gebe durchaus Möglichkeiten, gegen Maier vorzugehen. Wenn sich Richter verfassungsfeindlich positionierten, sei die Grenze erreicht, »wo sie nicht mehr tragbar sind«. Jetzt gehe es zunächst um die Zuständigkeiten, wer gegen ihn vorgehe.

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) hatte erklärt, dass sie keine Handhabe gegen eine Rückkehr habe. Für ein Disziplinarverfahren gegen Maier wäre der direkte Dienstvorgesetzte zuständig. Auch eine Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht ist möglich. Maier wird vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingeordnet. Sein Amt als Richter hatte seit 2017 geruht, weil er für die AfD im Bundestag saß. epd

Deutschland

»Das ist Verrat am Vaterland«

Unionsfraktionschef Jens Spahn äußert sich einmal mehr klar zur AfD

 17.11.2025

Auszeichnung

»Fair auf Israel blicken, ohne Schaum vor dem Mund«

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hat den Augsburger Friedenspreis erhalten. In seiner Dankesrede warb er für einen unvoreingenommenen Blick auf den jüdischen Staat

 17.11.2025

Glosse

Auf, auf zum bewaffneten Kampf!

Eine deutsche Komikerin wechselte am Wochenende wieder einmal das Genre. Enissa Amani versuchte allen Ernstes, rund 150 Berlinern zu erklären, dass Nelson Mandela das Vorgehen der Hamas gegen Israel gutgeheißen hätte

von Michael Thaidigsmann  17.11.2025

Berlin

Bundesregierung hebt Stopp der Rüstungsexporte nach Israel wieder auf

Die Waffenruhe in Gaza hält seit mehr als fünf Wochen. Die Bundesregierung nimmt das zum Anlass, ihre massiv kritisierte Entscheidung aus dem Sommer rückgängig zu machen

von Michael Fischer  17.11.2025

USA

Kehrtwende? Trump empfiehlt Abstimmung über Epstein-Akten

Der Fall des Sexualstraftäters lässt den US-Präsidenten nicht los. Vor einer Abstimmung im Repräsentantenhaus gibt er einen überraschenden Rat an seine Partei

von Anna Ringle  17.11.2025

Extremismus

Beobachtungsstelle: Tausende christenfeindliche Straftaten in Europa

Europa gilt immer noch als christlicher Kontinent. Doch Experten warnen: Christen sind von einem Klima wachsender Intoleranz bedroht. Auch in Deutschland muss die Lage Besorgnis erregen

 17.11.2025

Judenhass

Charlotte Knobloch warnt: Zukunft jüdischen Lebens ungewiss

Die Hintergründe

 16.11.2025

Deutschland

Auktion von Besitztümern von NS-Opfern abgesagt

Im Online-Katalog waren unter anderem Dokumente und Post von NS-Verfolgten aus Konzentrationslagern sowie Täterpost zu finden

 16.11.2025 Aktualisiert

Meinung

Mit Martin Hikel geht einer, der Tacheles redet

Der Neuköllner Bürgermeister will nicht erneut antreten, nachdem ihm die Parteilinke die Unterstützung entzogen hat. Eine fatale Nachricht für alle, die sich gegen Islamismus und Antisemitismus im Bezirk einsetzen

von Joshua Schultheis  16.11.2025