Rechtsextremismus

Gutachten: Beamte dürfen keine AfD-Befürworter sein

Foto: dpa

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat für verbeamtete AfD-Mitglieder disziplinarrechtliche Maßnahmen gefordert. In einem am Donnerstag in Berlin vorgestellten Rechtsgutachten heißt es, »ein Eintreten für die AfD ist mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamtinnen und Beamten unvereinbar«. Dies gelte für Parteimitglieder wie für Nicht-Mitglieder, die sich für die rassistischen und rechtsextremen Positionen der Partei einsetzten.

Vorgesetzte müssten dann disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen, sagte der Autor der Studie, Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Die fortgeschrittene Radikalisierung der AfD als Gesamtpartei mache dies erforderlich, betonte der Jurist.

Die fortgeschrittene Radikalisierung der AfD als Gesamtpartei mache dies erforderlich, sagte der Jurist Hendrik Cremer.

Dabei sei es unerheblich, dass die Partei nicht verboten sei. Ausschlaggebend sei, dass sich die AfD durch rassistische und rechtsextreme Positionen auszeichne und sich damit gegen die in Artikel 1, Absatz 1, des Grundgesetzes verankerte Menschenwürde und die unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte wende. Zugleich räumte Cremer ein, dass seine Rechtsauffassung bislang wenig vertreten werde, er mit dem Gutachten aber eine »Lücke schließen« wolle.

einzelfallprüfung Im Falle disziplinarrechtlicher Maßnahmen gegen Beamte müsse natürlich eine Einzelfallprüfung erfolgen, so der Jurist weiter. Dabei müssten Parteimitglieder zu ihrer Entlastung aber darlegen, dass sie sich »für einen anderen Kurs« der AfD eingesetzt hätten. Die »verfassungsrechtliche Treuepflicht« und das damit verbundene Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist unter anderem im Grundgesetz sowie in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder geregelt.

Cremer betonte, rassistische und rechtsextreme Positionen seien fester Bestandteil des AfD-Programms und von Äußerungen von AfD-Führungspersonen und Mandatsträgern. Unter anderem würden Muslime als Gefahr angesehen und ein Rentenkonzept ausschließlich für deutsche Staatsangehörige propagiert. Cremer sieht darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde und gegen das Diskriminierungsverbot.

Cremer betonte, rassistische und rechtsextreme Positionen seien fester Bestandteil des AfD-Programms und von Äußerungen von AfD-Führungspersonen und Mandatsträgern.

Auch Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung der Ziele der Partei würde befürwortet. Die 58 Seiten umfassende Publikation mit dem Titel »Rassistische und rechtsextreme Positionierungen im Dienste des Staates?« wendet sich den Angaben zufolge an Entscheidungsträger in Behörden.

zuständigkeiten Zum Fall des ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der in Sachsen ins Richteramt zurückkehren will, sagte Cremer, es gebe durchaus Möglichkeiten, gegen Maier vorzugehen. Wenn sich Richter verfassungsfeindlich positionierten, sei die Grenze erreicht, »wo sie nicht mehr tragbar sind«. Jetzt gehe es zunächst um die Zuständigkeiten, wer gegen ihn vorgehe.

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) hatte erklärt, dass sie keine Handhabe gegen eine Rückkehr habe. Für ein Disziplinarverfahren gegen Maier wäre der direkte Dienstvorgesetzte zuständig. Auch eine Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht ist möglich. Maier wird vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingeordnet. Sein Amt als Richter hatte seit 2017 geruht, weil er für die AfD im Bundestag saß. epd

Schweiz

Ein Importverbot von koscherem Fleisch gefährdet jüdisches Leben

Ein Kommentar von Jonathan Kreutner, Generalsekretär des jüdischen Dachverbands SIG

von Jonathan Kreutner  02.10.2026

Essay

Die Demokratie gegen ihre Abschaffung verteidigen

Warum die AfD als Partei verboten werden müsste – und weshalb das eben nicht undemokratisch ist

von Stephan Lehnstaedt  02.10.2026

Delft/Niederlande

Publikum beschimpft Angehörige eines Hamas-Opfers bei »NAZA«-Vorführung

Sabine Tassa, deren Ehemann und Sohn am 7. Oktober 2023 ermordet wurden, kritisiert die Doku. Das Publikum will nichts davon hören

 02.10.2026

Eisenach/Karlsruhe/Unna/Hagen

Mutmaßliches IS-Mitglied in Thüringen festgenommen

Der Verdächtige soll laut Bundesanwaltschaft für den IS als bewaffneter Militärpolizist tätig gewesen sein. Auch bei drei anderen Männern besteht der Verdacht auf Nähe zu der Terrororganisation

 02.10.2026

Jerusalem

Herzog über mögliche Linken-Regierung in Berlin: »Das ist äußerst verstörend«

Im ausführlichen Interview mit der WELT spricht der israelische Präsident auch über den »Fly Dubai«-Angriff, den Iran und das britische Embargo gegen sein Land

 02.10.2026

Genf

Sharabi fordert UN-Menschenrechtsrat zur Anerkennung von Geiselmisshandlungen als Folter auf

»Mein Name ist Eli Sharabi. Ich bin ein Überlebender von Folter«, so der ehemalige Verschleppte vor dem Gremium

 02.10.2026

Besuch

Berlins scheidender Regierungschef reist nach Israel

Israels Botschafter in Deutschland äußerte kürzlich Sorge um die Sicherheit der jüdischen Community in der deutschen Hauptstadt. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner reist nun nach Tel Aviv

 02.10.2026

Kommentar

Fair Play – es sei denn, es geht um Israel

Irlands Nationalspieler verweigern Israelis den Handschlag, diskutieren darüber, ob sie überhaupt gegen sie antreten wollen – und die UEFA schweigt. So funktioniert die schleichende Etablierung von Antisemitismus als Akt des vermeintlichen humanitären Widerstandes

von Dorothea Schupelius  02.10.2026

Düsseldorf

»Sei ein Mensch«: Gedenkort für verfolgte Abgeordnete im NRW-Landtag

Entlassen, drangsaliert, gefoltert: Viele frühere Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags wurden in der NS-Diktatur verfolgt. Ein neuer Gedenkort im Parlamentsgebäude erinnert an sie

von Ingo Lehnick  02.10.2026