Saarland

Grundgesetzänderung zum Schutz jüdischen Lebens gefordert

Der Landtag des Saarlandes Foto: picture alliance/dpa

Das Grundgesetz soll nach dem Willen des Saarlandes geändert werden und künftig eine Passage gegen Antisemitismus beinhalten. Das hat der saarländische Landtag am Mittwoch anlässlich einer Debatte zu 75 Jahren Grundgesetz beschlossen. »Es ist unerträglich, wenn Jüdinnen und Juden sich auf deutschem Boden nicht mehr sicher fühlen«, begründete Kira Braun (SPD) den Antrag ihrer Fraktion.

Mit Stimmenmehrheit der allein regierenden SPD wurde der Antrag »75 Jahre Grundgesetz: Freiheit und Demokratie verteidigen. Die offene Gesellschaft schützen« angenommen. Die Bundesregierung wird somit vom Landtag aufgefordert, »eine Grundgesetzänderung anzustreben, um eine Anti-Antisemitismusklausel in das Grundgesetz aufzunehmen«.

Die CDU-Opposition äußerte in Teilen Verständnis für das Anliegen. »Wir dürfen den Rechtsextremismus in Deutschland nie wieder und niemals unterschätzen«, sagte der Fraktionsvorsitzende Stephan Toscani. Er kritisierte, dass Gefahren durch Islamismus und Linksextremismus nicht ausreichend berücksichtigt seien. Die CDU brachte einen eigenen Antrag ein, der keine Mehrheit fand. Die AfD votierte gegen beide Anträge.

Ursprünglich hatten sich die Fraktionen von SPD und CDU Anfang des Jahres 2024 gemeinsam dafür ausgesprochen, den Schutz vor Antisemitismus als Staatsziel in der saarländischen Verfassung festzuschreiben. Im Rahmen der damaligen Landesverfassungsänderung wurde im Februar der Begriff »Rasse« gestrichen und als neue Staatsziele das Prinzip der Nachhaltigkeit und die Förderung des Ehrenamts in die Landesverfassung aufgenommen. kna

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