Staatsangehörigkeitsrecht

Großzügigere Regelung angestrebt

Betroffene müssen nachweisen, dass ihre Vorfahren zwischen 1933 und 1945 in Deutschland verfolgt wurden

 01.10.2020 15:55 Uhr

Nachfahren von NS-Opfern können die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Foto: imago/Priller&Maug

Betroffene müssen nachweisen, dass ihre Vorfahren zwischen 1933 und 1945 in Deutschland verfolgt wurden

 01.10.2020 15:55 Uhr

Die erleichterte Einbürgerung der Nachfahren von Verfolgten der Nazizeit soll per Gesetz geregelt werden. Damit wird ein rechtlicher Anspruch geschaffen.

Dafür hatten sich die Verbände der Betroffenen ausgesprochen. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag erfuhr, plädiert das für Staatsangehörigkeitsrecht zuständige Bundesinnenministerium außerdem für eine großzügigere Regelung.

Einbürgerung Die geplante Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Eltern und ihre Kinder auch dann von der unkomplizierten Einbürgerung profitieren, wenn beide nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurden. »Mit der gesetzlichen Ausgestaltung wollen wir den Wiedergutmachungsregelungen das gebotene Gewicht verleihen«, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das Vorhaben.

Sein Ministerium hatte vor gut einem Jahr zwei Erlasse in Kraft gesetzt, um die Ansprüche von Menschen, deren Eltern oder Großeltern ins Ausland geflüchtet waren, zu regeln.

In diesen Erlassen, die bis heute gelten, ist der sogenannte Generationenschnitt noch enthalten. Er sieht vor, dass eine erleichterte Einbürgerung, die aus dem Ausland betrieben wird, nur möglich ist, wenn mindestens ein Elternteil vor dem 1. Januar 2000 geboren ist.

Pass Wer als Nachfahre von NS-Opfern die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben möchte und im Ausland wohnt, kann einen deutschen Pass beantragen.

Der Antrag ist kostenlos, andere Staatsangehörigkeiten darf man behalten. Betroffene müssen nachweisen, dass ihre Vorfahren zwischen 1933 und 1945 in Deutschland verfolgt wurden oder zu Gruppen gehörten, die damals verfolgt wurden.

Das kann Nachfahren von Juden betreffen, von Sinti und Roma, von psychisch Kranken oder auch von Kommunisten und anderen politischen Gegnern der Nationalsozialisten. dpa

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