Herxheim

Gerichtsurteil: Keine »Verhöhnung« von Juden

Die sogenannte Hitler-Glocke im pfälzischen Herxheim Foto: dpa

Im Streit über die sogenannte Hitler-Glocke im pfälzischen Herxheim am Berg hat das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße am Montag zwei Klagen abgewiesen. Der jüdische Kläger hatte sich gegen einen Gemeinderatsbeschluss zum Verbleib der umstrittenen Glocke im Herxheimer Kirchturm gewandt (AZ: 3 K 751/18.NW). Das Hängenlassen der Glocke sei keine Verhöhnung von Juden, urteilte das Gericht.

Die Feststellung des Gemeinderats, die Glocke solle als »Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht« hängen bleiben, sei rechtswidrig. Eine zweite Klage richtete sich gegen eine ähnlich lautende Äußerung des Herxheimer Bürgermeister Georg Welker (parteilos).

»Versöhnung« Ihm wollte der Kläger die Aussage gerichtlich verbieten lassen, das Leuten der Glocke diene »der Versöhnung mit den Opfern der Nazizeit« (AZ: 3 K 802/18.NW). Nach der Entscheidung der Neustädter Richter sind weder der Gemeinderatsbeschluss noch die Äußerung des Bürgermeisters rechtlich zu beanstanden.

Die Aussage, von der 1934 gegossenen, mit Hakenkreuzen und der Aufschrift »Alles fuer’s Vaterland – Adolf Hitler« verzierten Glocke gehe eine versöhnende Wirkung aus, falle unter die Meinungsfreiheit. Es handele sich dabei nicht um eine falsche Tatsachenbehauptung.

Ein Unterlassungsanspruch gegen den kritisierten Beschluss bestehe nicht, da er keine »Verhöhnung Menschen jüdischer Abstammung« zum Ziel habe. Dies werde dadurch deutlich, dass der Gemeinderat auch beschlossen habe, mit einer Mahntafel auf die Geschichte der Glocke hinzuweisen.

Schlagzeilen Seit Sommer 2017 erregt die Polizeiglocke in der protestantischen Kirche der rund 800 Einwohner zählenden Ortschaft Herxheim am Berg die Gemüter und macht bundesweit Schlagzeilen. Im Laufe der Debatte musste der Vorgänger Welkers als Ortsbürgermeister wegen relativierender Aussagen über die NS-Zeit zurücktreten.

Der Beschluss des Ortsgemeinderats im Februar dieses Jahres, die umstrittene »Hitler-Glocke« in der evangelischen Kirche des Ortes hängen zu lassen, hatte für massive Kritik gesorgt. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, verurteilte dies scharf. »Die Entscheidung des Gemeinderats von Herxheim macht mich fassungslos. Sie zeugt von einer tiefen Respektlosigkeit gegenüber allen Opfern des Nationalsozialismus«, sagte Schuster.

Im Laufe der Debatte hatte sich auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) für ein Abhängen der sogenannten Hitler-Glocke ausgesprochen.

Seit September 2017 ist die Glocke, die sich im Eigentum der Kommune befindet, stillgelegt. Die Evangelische Kirche der Pfalz befürwortet den Austausch von Glocken mit anstößigen Inschriften aus der Zeit des Nationalsozialismus. Zur finanziellen Unterstützung betroffener Gemeinden stellt die Kirche 150.000 Euro zur Verfügung. epd/ja

Ina Czyborra

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