Frankfurt

Gericht: Twitter muss löschen

Der Antisemitismusbeauftragte für Baden-Württemberg, Michael Blume Foto: picture alliance/dpa

Erfolg für Michael Blume: Das Landgericht Frankfurt hat am Mittwoch auf Antrag des Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach Twitter »falsche oder ehrverletzende Tweets« gegen Blume löschen muss.

Auch sinngemäße gleiche Kommentare muss Twitter entfernen, sobald es von der konkreten Persönlichkeitsrechtsverletzung Kenntnis erlangt, so die Richter.

Im September 2022 erschienen laut Gericht auf dem sozialen Netzwerk diverse Kommentare, unter anderem auf dem Account des israelischen Journalisten Benjamin Weinthal (Jerusalem Post, Fox News), in denen behauptet wurde, Blume habe »eine Nähe zur Pädophilie« und »einen Seitensprung gemacht«. Weinthals Account wurde zwischenzeitlich von Twitter gesperrt.

Außerdem wurde laut Gericht über Blume verbreitet, er sei in »antisemitische Skandale« verstrickt und er sei »Teil eines antisemitischen Packs«.

MEINUNGSBILDUNG Die zuständige Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main stellte in dem Eilverfahren fest, dass diese ehrenrührigen Behauptungen unwahr sind. Die Bezeichnung Blumes als »Antisemit« sei zwar zunächst eine Meinungsäußerung. Sie sei aber jedenfalls in dem gewählten Kontext rechtswidrig, da sie nicht zur öffentlichen Meinungsbildung beitrage und erkennbar darauf abziele, in emotionalisierender Form Stimmung gegen den Antisemitismusbeauftragten zu machen.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Nachdem Blume die Entfernung dieser Kommentare verlangt hat, hätte Twitter ihre Verbreitung unverzüglich unterlassen und einstellen müssen, fand das Gericht. Darüber hinaus entschied die Kammer: »Das Unterlassungsgebot greift nicht nur dann, wenn eine Äußerung wortgleich wiederholt wird, sondern auch, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß erneut veröffentlicht werden.«

Damit würden die Äußerungen zwar nicht in jeglichem Kontext untersagt, sondern nur solche, die als gleichwertig anzusehen seien und die trotz gewisser Abweichungen einen identischen Äußerungskern aufwiesen.

PRÜFPFLICHT Twitter werde damit auch keine allgemeine Monitoring-Pflicht im Hinblick auf seine Nutzer auferlegt. Eine Prüfpflicht bestehe nur hinsichtlich der konkret beanstandeten Persönlichkeitsrechtsverletzung.

»Das deutsche Recht mutet jedem Verpflichteten eines Unterlassungsgebots zu, selbst festzustellen, ob in einer Abwandlung das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt und damit kerngleich ist. Twitter befindet sich damit in keiner anderen Situation, als wenn eine bestimmte Rechtsverletzung gemeldet wird. Auch in diesem Fall muss Twitter prüfen, ob diese Rechtsverletzung eine Löschung bedingt oder nicht«, erklärte die Richterin in der Urteilsbegründung.

Als zulässig erachtete die Kammer indes die Äußerung eines Nutzers, wonach der Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg in die jährlich vom Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles veröffentlichte Liste der größten Antisemiten weltweit aufgenommen worden ist.

Unabhängig davon, ob die Aufnahme in diese Liste gerechtfertigt sei, dürfe darüber informiert werden. Dagegen müsse sich der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte im öffentlichen Meinungskampf zur Wehr setzen. mth

AZ 2-03 O 325/22

Thüringen

Jüdisches Bildungsprojekt »Tacheles mit Simson« geht erneut auf Tour

Ziel des Projektes sei es, dem Aufkommen von Antisemitismus durch Bildung vorzubeugen, sagte Projektleiter Johannes Gräser

 15.09.2025

Berlin

Jüdisches Paar in U-Bahn geschlagen und beleidigt

Der Polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen

 15.09.2025

Interview

»Björn Höcke ist die prägendste Figur für die AfD-Ideologie«

Der Journalist Frederik Schindler hat ein Buch über Björn Höcke geschrieben. Wie wurde aus dem rechtsextremen Politiker das, was er heute ist?

von Nils Kottmann  15.09.2025

Eurovision

Israel hält nach Boykottaufrufen an ESC-Teilnahme fest

Israel will trotz Boykott-Drohungen mehrerer Länder am Eurovision Song Contest 2026 teilnehmen. Wie andere Länder und Veranstalter reagieren

 15.09.2025

Antisemitismusskandal

Bundespräsident trifft ausgeladenen Dirigenten Shani

Nach dem Eklat um eine Ausladung der Münchner Philharmoniker in Belgien hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den künftigen israelischen Chefdirigenten Lahav Shani ins Schloss Bellevue eingeladen

von Anne Mertens  15.09.2025

Berlin

Margot Friedländer Preis wird verliehen

Die mit insgesamt 25.000 Euro dotierte Auszeichnung gehe an Personen, die sich für Toleranz, Menschlichkeit, Freiheit und Demokratie einsetzen

 15.09.2025

Essen

Islamist plante Mord an Juden

Der 17-jährige Erjon S., ein kosovarischer Staatsangehöriger, soll aus einer islamistisch-jihadistischen Ideologie heraus gehandelt haben

 15.09.2025

München

Alte Synagoge feiert Wiedereröffnung

Nach jahrelanger Restauration soll die Bauhaus-Synagoge wieder im Glanz von 1931 erstrahlen

 15.09.2025

Madrid

Israelfeindliche Demonstranten blockieren Vuelta á España erneut

60 Kilometer vor dem Ziel steht eine Gruppe von Protestierern mit einem Banner auf der Straße. Das Rennen musste abgebrochen werden

 15.09.2025