Interview

»Es gibt ein Restrisiko«

Joachim Herrmann Foto: dpa

Herr Minister, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Bundesrat alle Unterlagen für ein Verbotsverfahren gegen die NPD eingereicht. Glauben Sie, dass der Antrag diesmal durchkommt?
Ich bin zuversichtlich, dass wir das Verfahren erfolgreich bestreiten werden. Wenn es aussichtslos wäre, bräuchten wir es ja gar nicht zu machen.

Optimistisch war die Bundesregierung auch schon 2003. Dennoch ist das Verfahren damals gescheitert.
2003 gab es ja das Sonderproblem mit den V-Leuten. Eine Minderheit des Gerichts hatte damals darin eine Hürde für ein Verbot gesehen. Diesmal haben wir ausschließlich Materialien verwendet, die offen zugänglich sind. Das sind auch Akten aus Gerichtsprozessen gegen Straftäter. So haben wir eine klare Argumentation aufgebaut. Damit können wir eindeutig nachweisen, dass die NPD eine Partei ist, die in einer Tradition mit der NSDAP und den Nationalsozialisten steht.

Bundesregierung und Bundestag haben sich der gemeinsamen Initiative der Länder nicht angeschlossen. Fehlt die Unterstützung?
Natürlich ist es schade, dass sich Bundesregierung und Bundestag dem Antrag nicht angeschlossen haben. Aber die Kanzlerin hat ja eindeutig erklärt, dass auch sie ein Verbot der NPD wünscht und dass eine solche Partei keinen Platz in unserer Republik hat.

Ihr Parteifreund, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, wurde in der vergangenen Woche mit den Worten zitiert: »Das machen wir nicht, die Länder sollen mal allein verlieren.« Wie sehr stört das?
Ich habe diese Äußerung von Hans-Peter Friedrich nicht gehört. Natürlich gibt es immer ein Restrisiko vor Gericht. Die Hürden für ein Parteiverbot sind aufgrund unserer geschichtlichen Erfahrung mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 und seinen Folgen recht hoch.

Kann es auch sein, dass die Hürden zu hoch sind?
Ja, das ist der andere Pol. Wir sollten die Hürden für ein Parteiverbot nicht so hoch aufbauen, dass man letztlich keine Partei mehr verbieten kann. Das ist nicht im Sinne des Grundgesetzes. Wir dürfen ein Parteiverbot nicht so erschweren, dass man es erst durchsetzen kann, wenn der Tag der Machtergreifung quasi kurz bevor steht. Gleichwohl sollten wir auch nicht so tun, als wäre es so weit. Es muss möglich sein, schon jetzt eine verfassungsfeindliche und hässliche Partei wie die NPD zu verbieten.

Es gibt Rechtsextremismus auch außerhalb der NPD. Was muss die Politik noch unternehmen?
Das NPD-Verbot ist nicht alles, aber mit diesem Verbot würden wir vor allem erreichen, dass keine Gelder der staatlichen Parteienfinanzierung mehr an diese Partei gehen. Gleichzeitig müssen wir aktiv Antisemitismus und Ausländerhass entgegenwirken.

Mit dem bayerischen Innenminister (CSU) sprach Martin Krauß.

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