Justiz

Erneut Anklage gegen Attentäter von Halle

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Foto: picture alliance / ZB

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat gegen den zu lebenslanger Haft verurteilten Halle-Attentäter Stephan B. erneut Anklage erhoben. B. wird eine Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg (Sachsen-Anhalt) am 12. Dezember 2022 zur Last gelegt, teilte die Behörde am Mittwoch in Naumburg mit. Er habe zwei Vollzugsbeamte in seine Gewalt gebracht, um aus dem Gefängnis zu fliehen. Dabei habe er einen selbstgefertigten und geladenen Schussapparat verwendet.

Der Halle-Attentäter habe die Beamten mit dem Tod bedroht und so gezwungen, ihm Türen in der Haftanstalt zu öffnen. Auf diese Weise konnte er demnach bis auf den Innenhof der Justizvollzugsanstalt unmittelbar vor der Kfz-Schleuse und der Pforte vordringen.

Rechtsterrorist Dort soll er mit dem Schussapparat einen Warnschuss in die Luft abgegeben haben, mit dem Hinweis, der nächste Schuss »sitze«. Anschließend sei er überwältigt worden. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Rechtsterroristen weitere fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Stephan B. war im Dezember 2020 vom Oberlandesgericht Naumburg wegen eines versuchten Anschlags auf die Synagoge von Halle am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Am 9. Oktober 2019 hatte B. versucht, in die zu diesem Zeitpunkt von
50 Menschen besuchte Synagoge von Halle einzudringen, um dort ein Blutbad anzurichten. B. scheiterte an der Tür zum Gelände, erschoss dann zwei Menschen und verletzte auf seiner Flucht mehrere Personen schwer. Das Gericht sprach ihn wegen Mordes in zwei Fällen und versuchtem Mord in mehr als 55 Fällen schuldig. epd

Transportbetonwerk der Firma Heidelberg Materials in München (Symbolbild)

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