Justiz

Ermittlungen gegen Ex-KZ-Wachmann

Außenlager des frühreren Konzentrationslagers Neuengamme Foto: imago

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat die Ermittlungen gegen einen 94-jährigen früheren KZ-Wachmann übernommen, der aus den USA abgeschoben werden soll. Das niedersächsische Justizministerium habe die Behörde mit dem Verfahren betraut, weil es in Celle besondere Erfahrung mit der Bearbeitung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen gebe, sagte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Es gehe um den Verdacht der Beihilfe zum Mord.

Dem Mann wird den Angaben zufolge zur Last gelegt, als Wachmann in einem Außenlager des Konzentrationslagers Neuengamme nahe Meppen von Januar bis März 1945 Beihilfe zur Tötung von Gefangenen geleistet zu haben.

NEBENLAGER »Dieser Vorwurf bezieht sich insbesondere auf die Bewachung des Marsches zur Evakuierung der Nebenlager«, erläuterte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Noch sei die Sichtung der Akten nicht abgeschlossen und erst dann werde über das weitere Vorgehen in Deutschland entschieden.

Der beschuldigte Friedrich Karl B. lebt im US-Bundesstaat Tennessee. Im Februar hatte ein US-Gericht die Abschiebung des Deutschen angeordnet. Wenig später hatte das US-Justizministerium mitgeteilt, B. solle die Vereinigten Staaten verlassen, weil er 1945 »freiwillig als bewaffneter Gefängniswächter in einem Konzentrationslager gedient« und damit das Vorgehen des Nazi-Regimes unterstützt habe.

In dem Außenlager waren unter anderem Juden, Polen und Russen im Winter 1945 unter »grauenhaften« Bedingungen interniert gewesen und hatten »bis zur Erschöpfung und zum Tod« arbeiten müssen.

MARSCH Der Deutsche bewachte nach US-Angaben die Häftlinge im März 1945 auch nach der Auflösung des Außenlagers während des Marsches nach Neuengamme. Dabei waren »unter unmenschlichen Bedingungen« rund 70 Häftlinge ermordet worden.

Im April wurde bei der Beschwerdekammer der Einwanderungsbehörde im Namen von B. Berufung gegen die angeordnete Abschiebung eingelegt. Bis zu einer Entscheidung darüber könnten aber noch mehrere Monate vergehen, hieß es damals. dpa

Vereinte Nationen

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