Justiz

Ermittlungen gegen ehemaligen SS-Mann eingestellt

Prozessakten in einem Gericht Foto: dpa

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 95-jährigen früheren SS-Angehörigen aus Nordstemmen bei Hildesheim wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord eingestellt.

Dem Beschuldigten werde zur Last gelegt, als Angehöriger der 12. SS-Panzerdivision »Hitlerjugend« in der Nacht vom 1. auf den 2. April 1945 im nordfranzösischen Ascq bei Lille die willkürliche Tötung von 86 Zivilisten unterstützt zu haben, teilte die Ermittlungsbehörde am Dienstag mit. Zuerst hatte die »Hannoversche Allgemeine Zeitung« (Dienstag) über den Fall berichtet.

Massaker Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier, begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass niemand wegen derselben Tat zweimal bestraft werden dürfe. Dies gelte auch dann, wenn ein Beschuldigter in Frankreich verurteilt worden sei, das Urteil aber nicht habe vollstreckt werden können.

Der 95-Jährige war bereits im August 1949 wegen seiner Beteiligung an dem Massaker von einem Militärgericht in Frankreich in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Er befand sich zum Zeitpunkt des Prozesses aber in Deutschland und wurde nicht ausgeliefert.

Das französische Justizministerium habe auf eine Anfrage mitgeteilt, dass die betreffende Tat heute als Kriegsverbrechen im Sinne des Völkerrechts zu bewerten sei, sagte Kolkmeier. Denn sie sei unter dem Vorwand des Krieges begangen, aber nicht durch kriegsrechtliche Bestimmungen legitimiert worden. Das französische Strafgesetzbuch sehe vor, dass eine Strafe wegen eines solchen Verbrechens nach 20 Jahren verjährt. Dies gelte auch für ein sogenanntes Abwesenheitsurteil. Das französische Urteil könne somit nicht mehr vollstreckt werden.

Kriegsverbrechen Die Generalstaatsanwaltschaft Celle bewerte die Tat ebenfalls als Kriegsverbrechen und nicht als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des französischen Strafgesetzbuches, unterstrich Kolkmeier. Als solches seien etwa Völkermord, Deportation, Versklavung und andere unmenschliche Handlungen eingestuft, die aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen planvoll an einer Gruppe der Zivilbevölkerung begangen würden.

Diese Taten verjähren in Frankreich nicht. Das Massaker von Ascq sei hingegen durch die SS als »spontaner Racheakt« für einen Sprengstoffanschlag auf den militärischen Eisenbahntransport gerade jener Einheit begangen worden.

Der 95-Jährige hatte als Unteroffizier in der Aufklärungsabteilung der SS-Einheit gedient. In Deutschland hatte zunächst die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen den Mann ermittelt, dann den Fall aber nach Niedersachsen abgegeben. Nach einem Medienbericht gab der Beschuldigte bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im Jahr 2016 zu, damals selbst geschossen zu haben. epd

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