Justiz

Ermittlungen gegen ehemaligen KZ-Wachmann eingestellt

Dem 95-Jährigen wurde zur Last gelegt, als Wachmann in einem Meppener Nebenlager des KZ Neuengamme Beihilfe zur Tötung von Gefangenen geleistet zu haben. Foto: imago/Hauke Hass

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Wachmann eines KZ-Außenlagers in Meppen wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord eingestellt. Die Ermittlungsbehörde begründete ihre Entscheidung am Donnerstag mit mangelndem hinreichendem Tatverdacht.

Der 95 Jahre alte Beschuldigte Friedrich Karl B. lebt seit 60 Jahren in den USA, gegen ihn wird zurzeit ein Ausweisungsverfahren betrieben.

TÖTUNG Ihm wurde zur Last gelegt, als Wachmann in einem Meppener Nebenlager des KZ Neuengamme zwischen dem 28. Januar 1945 und dem 4. April 1945 insbesondere durch die Bewachung eines Evakuierungsmarsches Beihilfe zur Tötung von Gefangenen geleistet zu haben. B. war in dem genannten Zeitraum als deutscher Marine-Soldat der SS als Wachmann zugeteilt.

Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge ist B. in einer Liste eingetragen, die 1950 bei der Bergung des vor Kriegsende in der Ostsee mit Tausenden KZ-Häftlingen versenkten deutschen Frachtschiffs »Thielbek« gefunden wurde. Der Eintrag enthalte den Zusatz »Meppen«.

B. war in dem genannten Zeitraum als deutscher Marine-Soldat der SS als Wachmann zugeteilt.

Der genaue Einsatzort des Beschuldigten während seiner Überstellung an die SS sei aber nicht bekannt. In den beiden Außenlagern des KZ Neuengamme in Meppen wurden seit Anfang 1945 offenbar als arbeitsfähig eingestufte ausländische Zwangsarbeiter zum Ausbau von Panzer- und Schützengräben und Befestigungsbauten eingesetzt.

TOTE Durch Überbelegung und eine allgemeine Verschärfung der Versorgungslage zum Ende des Zweiten Weltkriegs hatten sich die Lebensbedingungen auch in den Außenlagern von Neuengamme deutlich verschlechtert. Zudem führten ab dem 23. und 24. März 1945 Evakuierungsmärsche in Richtung des Hauptlagers in Neuengamme, die von der SS wegen des Herannahens der Front angeordnet worden waren, zum Tod von etwa 70 entkräfteten Häftlingen. In der Zeit vom 26. Dezember 1944 bis zum 25. März 1945 kamen in beiden Lagern und auf den Evakuierungsmärschen insgesamt 379 Gefangene ums Leben.

Der Beschuldigte hatte bei Vernehmungen in den USA eingeräumt, einige Wochen Gefangene im Raum Meppen bewacht zu haben. Misshandlungen von Gefangenen habe er dabei nicht beobachtet, Todesfälle unter den Häftlingen seien ihm nicht zur Kenntnis gelangt. Zur Bewachung eines Evakuierungsmarsches sei er nicht eingesetzt gewesen.

Die Ermittlungen des US-Justizministeriums hätten den Beschuldigten nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht.

Darüber hinausgehende Angaben bei einer Vernehmung des Beschuldigten in Deutschland sind laut Generalstaatsanwaltschaft nicht zu erwarten. Die eingeräumte Bewachung von Gefangenen in einem Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung der Gefangenen diente, reiche als solche für einen Tatnachweis nicht aus.

Die Ermittlungen des US-Justizministeriums hätten den Beschuldigten nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht, zu der der Beschuldigte Beihilfe geleistet haben könnte, hieß es weiter. Weitere Beweismittel stünden nicht zur Verfügung, überlebende Häftlinge aus den beiden Lagern seien nicht bekannt, und das vorhandene schriftliche Material sei vollständig ausgewertet. epd

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