Justiz

Ermittlungen gegen ehemaligen KZ-Wachmann eingestellt

Dem 95-Jährigen wurde zur Last gelegt, als Wachmann in einem Meppener Nebenlager des KZ Neuengamme Beihilfe zur Tötung von Gefangenen geleistet zu haben. Foto: imago/Hauke Hass

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Wachmann eines KZ-Außenlagers in Meppen wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord eingestellt. Die Ermittlungsbehörde begründete ihre Entscheidung am Donnerstag mit mangelndem hinreichendem Tatverdacht.

Der 95 Jahre alte Beschuldigte Friedrich Karl B. lebt seit 60 Jahren in den USA, gegen ihn wird zurzeit ein Ausweisungsverfahren betrieben.

TÖTUNG Ihm wurde zur Last gelegt, als Wachmann in einem Meppener Nebenlager des KZ Neuengamme zwischen dem 28. Januar 1945 und dem 4. April 1945 insbesondere durch die Bewachung eines Evakuierungsmarsches Beihilfe zur Tötung von Gefangenen geleistet zu haben. B. war in dem genannten Zeitraum als deutscher Marine-Soldat der SS als Wachmann zugeteilt.

Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge ist B. in einer Liste eingetragen, die 1950 bei der Bergung des vor Kriegsende in der Ostsee mit Tausenden KZ-Häftlingen versenkten deutschen Frachtschiffs »Thielbek« gefunden wurde. Der Eintrag enthalte den Zusatz »Meppen«.

B. war in dem genannten Zeitraum als deutscher Marine-Soldat der SS als Wachmann zugeteilt.

Der genaue Einsatzort des Beschuldigten während seiner Überstellung an die SS sei aber nicht bekannt. In den beiden Außenlagern des KZ Neuengamme in Meppen wurden seit Anfang 1945 offenbar als arbeitsfähig eingestufte ausländische Zwangsarbeiter zum Ausbau von Panzer- und Schützengräben und Befestigungsbauten eingesetzt.

TOTE Durch Überbelegung und eine allgemeine Verschärfung der Versorgungslage zum Ende des Zweiten Weltkriegs hatten sich die Lebensbedingungen auch in den Außenlagern von Neuengamme deutlich verschlechtert. Zudem führten ab dem 23. und 24. März 1945 Evakuierungsmärsche in Richtung des Hauptlagers in Neuengamme, die von der SS wegen des Herannahens der Front angeordnet worden waren, zum Tod von etwa 70 entkräfteten Häftlingen. In der Zeit vom 26. Dezember 1944 bis zum 25. März 1945 kamen in beiden Lagern und auf den Evakuierungsmärschen insgesamt 379 Gefangene ums Leben.

Der Beschuldigte hatte bei Vernehmungen in den USA eingeräumt, einige Wochen Gefangene im Raum Meppen bewacht zu haben. Misshandlungen von Gefangenen habe er dabei nicht beobachtet, Todesfälle unter den Häftlingen seien ihm nicht zur Kenntnis gelangt. Zur Bewachung eines Evakuierungsmarsches sei er nicht eingesetzt gewesen.

Die Ermittlungen des US-Justizministeriums hätten den Beschuldigten nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht.

Darüber hinausgehende Angaben bei einer Vernehmung des Beschuldigten in Deutschland sind laut Generalstaatsanwaltschaft nicht zu erwarten. Die eingeräumte Bewachung von Gefangenen in einem Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung der Gefangenen diente, reiche als solche für einen Tatnachweis nicht aus.

Die Ermittlungen des US-Justizministeriums hätten den Beschuldigten nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht, zu der der Beschuldigte Beihilfe geleistet haben könnte, hieß es weiter. Weitere Beweismittel stünden nicht zur Verfügung, überlebende Häftlinge aus den beiden Lagern seien nicht bekannt, und das vorhandene schriftliche Material sei vollständig ausgewertet. epd

USA

Netanjahu will trotz Mamdanis Warnung nach New York kommen

Der designierte Bürgermeister will Wege prüfen, den Haftbefehl des IStGH zu vollstrecken. Der israelische Regierungschef lässt sich davon nicht abschrecken

 04.12.2025

Verteidigung

Bundeswehr nimmt Raketenwehrsystem Arrow 3 in Betrieb

Deutschland baut als Reaktion auf die Bedrohung durch Russland die Luftverteidigung aus und hat ein System in Israel beschafft. Es soll feindliche Flugkörper schon in größter Höhe zerstören können

von Carsten Hoffmann  03.12.2025

Meinung

Gratulation!

Warum die Ehrung der ARD-Israelkorrespondentin Sophie von der Tann mit dem renommierten Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis nicht nur grundfalsch, sondern auch aberwitzig ist

von Lorenz Beckhardt  03.12.2025 Aktualisiert

Medien

»Antisemitische Narrative«: Vereine üben scharfe Kritik an Preis für Sophie von der Tann

Die Tel-Aviv-Korrespondentin der ARD soll mit dem Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis geehrt werden

 03.12.2025

Prozess

Opfer des Attentats am Holocaust-Mahnmal hörte »Allahu akbar«-Ruf

Dem spanischen Touristen Iker M. wurde im Februar von einem 19-jährigen Syrer beim Besuch des Berliner Holocaust-Mahnmals mit einem Messer in die Kehle geschnitten. Vor Gericht berichtete er von Angstzuständen, die er seitdem hat

 03.12.2025

Nach Eklats

Präsidentin der TU Berlin abgewählt

Sie war einst im Beraterkreis des damaligen Kanzlers Olaf Scholz und sorgte immer wieder für Kontroversen. Nun ist Geraldine Rauch als TU-Präsidentin abgewählt. Ihre Nachfolgerin ist keine Unbekannte

 03.12.2025

Ehrung

»Ahmad Mansour kämpft nicht gegen Symptome, sondern gegen Ursachen«

Der Islamismusexperte Ahmad Mansour wurde mit dem Hanns-Martin-Schleyer-Preis ausgezeichnet. Die Laudatio hielt Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Wir dokumentieren die Rede

von Josef Schuster  03.12.2025

Analyse

Der Kanzler in Israel: Antritt mit Spannung

Friedrich Merz besucht am Samstag Israel. Die Beziehungen beider Länder sind so strapaziert wie selten zuvor. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an die Reise des Bundeskanzlers

von Joshua Schultheis  03.12.2025

Berlin

Prozess um Attentat am Holocaust-Mahnmal fortgesetzt

Das überlebende Opfer, der 31-jährige spanische Tourist Iker M., wollte am Mittwoch persönlich vor dem Kammergericht aussagen

 03.12.2025