Die Bundestagsabgeordneten Thorsten Frei (CDU) und Eva Högl (SPD) sowie der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, haben sich für die Abschaffung mehrerer Gesetze ausgesprochen, die in der Zeit des Nationalsozialismus in Kraft gesetzt wurden und trotz ihres antisemitischen Hintergrunds weiterhin Gültigkeit hätten.
In einem gemeinsamen Gastbeitrag, der am Donnerstag von der Tageszeitung »Die Welt« veröffentlicht wurde, schreiben sie, eine derartige Situation sei gerade »in den heutigen Zeiten des wieder erstarkenden Judenhasses und der wachsenden Bedrohung durch Rechtsextremisten« schwer nachvollziehbar.
namensänderungsrecht So sei das 1938 von den Nazis erlassene Namensänderungsrecht nach wie vor in Kraft. Vor 80 Jahren hat es bei der Entrechtung von Juden eine herausragende Bedeutung gespielt. Unter anderem wurde Juden damals gezwungen, die Vornamen Sara beziehungsweise Israel als Zweitnamen anzunehmen.
Diese besondere Vorschrift wurde zwar nach dem Krieg außer Kraft gesetzt, das Gesetz selbst gilt aber nach wie vor. Es enthalte Begrifflichkeiten wie »Reichsregierung« und »Deutsches Reich«.
Das sei eine Zumutung, »nicht nur für Jüdinnen und Juden«, so die drei Autoren. »Wer heute in Deutschland seinen Vor- oder Nachnamen ändern will, sieht sich mit diesem antisemitisch motivierten Gesetz aus dem Jahr 1938 konfrontiert«, so Frei, Högl und Klein in ihrem Beitrag.
BEREINIGUNG Es gebe eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die zwischen 1933 und 1945 erlassen worden seien, einen ähnlich problematischen Kontext hätten, aber trotzdem weitgehend unverändert fortgelten.
Die Autoren fordern: »Die systematisch vom Deutschen Reich übernommenen Gesetze und Verordnungen sollten so bereinigt werden, dass sich die Bundesrepublik Deutschland klar und eindeutig vom gesetzlich legitimierten Antisemitismus der Nationalsozialisten abgrenzt. Auf diese Weise wird verhindert, dass sich etwa ein Bundesinnenminister in der Nachfolge des NSDAP-Reichsinnenministers und verurteilten Kriegsverbrechers Wilhelm Frick sehen muss.«
Ein Bereinigungsgesetz solle alle überkommenen Begriffe aus der NS-Zeit durch heutige Amtsbezeichnungen ersetzen, so die drei Politiker. »Die Befreiung der Gesetzgebung von den Resten und Schatten des Antisemitismus ist ein wichtiges Zeichen für unsere heutige Demokratie und unseren Rechtsstaat«, argumentieren sie. mth