Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat das Urteil im Prozess gegen Franco A. begrüßt. »Der Prozess hat das zutiefst antisemitische und rassistische Menschenbild des Täters offenbart. Vom Rechtsextremismus geht eine große Gefahr aus, für unsere Gesellschaft, unsere Demokratie und den Staat«, betonte Zentralratspräsident Josef Schuster.
Daher gelte es, so Schuster weiter, weiterhin konsequent gegen den Rechtsextremismus vorzugehen. Hier sei vor allem der Staat in der Pflicht. Rechtsextreme Netzwerke müssten dringend aufgedeckt werden. »Zu viele Rechtsextreme sind trotz Haftbefehls auf freiem Fuß«, sagte der Zentralratspräsident. »Darüber hinaus müssen effiziente und nachhaltige Methoden entwickelt werden, um antisemitischen und rassistischen Denkmustern zu begegnen und Radikalisierung im Netz zu verhindern.«
HINTERGRUND Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den Bundeswehroffizier Franco A. heute Vormittag unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Das Gericht befand den 33-jährigen Deutschen in seinem Urteil vom Freitag in mehreren Anklagepunkten für schuldig - dazu zählen auch waffenrechtliche Verstöße. Zudem bescheinigte das Gericht Franco A. eine völkisch-nationalistische, rechtsextremistische Gesinnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und ein monatelanges Doppelleben geführt. Als angeblicher Flüchtling hatte er laut Anklage auch Sach- und finanzielle Leistungen erhalten – daher war es auch um einen Betrugsvorwurf gegangen.
TERRORIST Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei »ein rechtsradikaler Terrorist«, der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin.
Die Verteidiger forderten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt – der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat – und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.
Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist noch immer unklar. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte - trotz fehlender Arabischkenntnisse.
VERDACHT Mit der falschen Identität wollte er nach eigenen Angaben Missstände im Asylverfahren aufdecken. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte.
Franco A. bestritt bis zuletzt die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Er befindet sich seit Februar erneut in Untersuchungshaft, nachdem er zu Beginn des Verfahrens auf freiem Fuß war.
Der Beschuldigte soll laut Anklage unter anderem einen Anschlag auf die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, geplant haben. Er hatte auch die Geschäftsstelle und die Tiefgarage der Stiftung aufgesucht. Als mögliche Anschlagsziele waren in der Anklage auch der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), genannt. ja/dpa