Einspruch

Das Kreuz mit der »Judensau«

Andreas Nachama wundert sich, dass der Bundesgerichtshof für den Verbleib der Schmähplastik urteilt

von Andreas Nachama  16.06.2022 07:01 Uhr

Andreas Nachama Foto: Chris Hartung

Andreas Nachama wundert sich, dass der Bundesgerichtshof für den Verbleib der Schmähplastik urteilt

von Andreas Nachama  16.06.2022 07:01 Uhr

Schmähplastiken an oder in Kirchen sind seit Jahrhunderten Teil der christlichen Verkündigung. Die Reformation führte zu einem gewaltigen Bildersturm in protestantischen Kirchen, calvinistische Kirchen verzichten sogar oft auf das Kreuz.

Wenn dann aber doch Skulpturen bis in die Gegenwart an ihrem Platz belassen und nicht ins Museum geschafft wurden, dann oft antijüdische Schmähplastiken. Das ist bei dem jahrhundertealten Antijudaismus und Antisemitismus besonders in der Folge Luthers nicht weiter verwunderlich.

gerichtsverfahren Doch es ist merkwürdig, dass mit Tatzen und Klauen weiterhin an dem Verbleib dieser Dokumente als eine für alle sichtbare Form der Verkündigung mit aufwendigen Gerichtsverfahren festgehalten wird – der christlich-jüdische Dialog hat noch erhebliche Leerstellen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein Urteil für den (kommentierten) Verbleib der Schmähplastik in Wittenberg verkündet.

Das Argument, die noch immer vor Ort ungenügend kommentierte Schmähplastik könnte der Aufklärung über Judenfeindschaft dienen, würde in einem musealen Kontext sicherlich besser vermittelt werden können.

Schmähplastiken an oder in Kirchen sind seit Jahrhunderten Teil der christlichen Verkündigung.

Ich will meinen protestantischen Brüdern ein Zitat aus dem »Deutschen Pfarrerblatt« zukommen lassen: »Die erst in späterer Zeit angefügte Inschrift der Skulptur Rabbini Schem HaMphoras ist eindeutig von Luthers Interpretation dieser Stadtkirchen-Sau in (seiner antijüdischen Schmähschrift) Schem Hamephorasch inspiriert. Wenn ich diese Verhöhnung des Gottesnamens sehe, ist mir unverständlich, wie heute in der Wittenberger Stadtkirche Gottesdienst gefeiert und das Vaterunser gebetet werden kann. Ich kann nicht in der Stadtkirche zu Wittenberg ›geheiligt werde Dein Name‹ beten, solange an deren Außenmauer die Verhöhnung und Verachtung des Gottesnamens weiterhin in Stein gehauen angebracht ist.«

Dem ist aus jüdischer Sicht nichts hinzuzufügen.

Der Autor ist Rabbiner und Jüdischer Präsident des Deutschen Koordinierungsrates der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit.

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