Die sächsische Landesärztekammer hat eine Ärztin aus Oelsnitz wegen Volksverhetzung angezeigt. Die Frau soll laut Ärztekammer auf einer öffentlichen Veranstaltung Mund-Nasen-Bedeckungen gegen die Coronavirus-Pandemie mit dem antisemitischen »Judenstern« der Nazis verglichen haben.
Diese Aussagen seien nicht mehr von der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit gedeckt, erklärte die Landesärztekammer am Freitag in Dresden.
»Ärztinnen und Ärzte müssen sich in ihrer Meinungsäußerung auch an gesetzlichen Schranken messen lassen«, erklärte Sachsens Landesärztekammerpräsident Erik Bodendieck.
Die Ärztin hat das NS-Regime und den Massenmord an den Juden verharmlost, unterstreicht die Ärztekammer.
Die Ärztekammer habe »die Pflicht, Gesetzesüberschreitungen, soweit sie ihr nachweisbar bekanntwerden, auch zur Anzeige zu bringen und einer Bewertung durch ein Gericht zuzuführen«.
Mit dem Vergleich des Mund-Nasen-Schutzes mit dem gelben Stern zur Stigmatisierung der jüdischen Bevölkerung und zur Vorbereitung des NS-Völkermordes an den Juden werde das NS-Regime verharmlost, hieß es. Die Aussagen seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Strafanzeige wurde den Angaben zufolge bei der Staatsanwaltschaft Zwickau gestellt. epd